Ich wurde als Außenstehender und halbwegs im Thema Stehender, gebeten auf diesem Wege ein umfangreiches Problem dokumentarisch, öffentlich darzustellen und die offenen Fragen hier ggf. auch zu diskutieren.
Der Bergverein zu Hüttenrode e.V. hat kürzlich eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Siehe https://www.bergvereinhüttenrode.de/
Hintergrund ist u.a. die Allgemeinverfügung (https://www.kreis-hz.de/de/allgemeinverfuegungen.html), sowie weitere umfangreiche Probleme der Montanforschung im Ostharz.
Vorab 2 Bitten:
Es sind konstruktive Beiträge ausdrücklich erwünscht. Polemik, egal in welche Richtung bitte ich zu vermeiden. Viele Punkte würde ich auch gern aus Verzweiflung einzig mit Zynismus und Sarkasmus darstellen, aber das bringt hinsichtlich der Zukunft nichts. Hier soll es nicht um Bergbau vs. Naturschutz gehen. Es geht um die Frage ob und wie Altbergbauforschung und Fledermausschutz einhergehen können und sollen und warum das einige Menschen verhindern.
Da hier auch Inhalte von Wistleblowern aus Behörden zur Sprache kommen werden bitte ich um Verständnis, dass ich nicht mit Klarnamen arbeite und bitte darum das zu respektieren. Sollten Dritte an die Admins herantreten und persönliche Rechte verletzt sehen oder schwere staatsgefährdende T(D)aten erkennen, bin ich bei berechtigtem Interesse gerne bereit einzelne Inhalte punktuell zu überarbeiten.
Es ist zwar überflüssig, aber scheinbar notwendig zu erwähnen: Ich denke wir sind uns einig das Fledermausschutz eine wichtige Sache ist, welche selbstverständlich von allen (hauptamtlichen und semiprofessionellen) Montanhistorikern beachtet und respektiert wird.
Dass es von Seiten einiger Fledermausschützer viel zu unreflektiert nach dem Motto „Viel hilft Viel“ und „So Viel wie möglich“ betrieben wird, steht auf einem anderen Blatt. Es wird in diesen Zusammenhang noch zu klären sein inwieweit bei Zählungen ausreichend auf Wissenschaftlichkeit und Arbeitsschutz geachtet wird und wurde und welche Daten zu den Tieren überhaupt erhoben wurden. Augenscheinlich war man ja trotz jahrzehntelangem Wissens über die Gefahren die von den Tieren ausgehen sehr lax beim Umgang und unvorbereitet hinsichtlich Krankheitsübertragung, siehe https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen- ... o-100.html
Auf ein Minimum reduziert ist das Problem wie folgt zu beschreiben:
Während von den 3 Gruben im „Elkomex“ die Übertageanlagen von zwei Anlagen den Untergang geweiht zu sein scheinen, vgl. Bilder, bemüht sich ein Verein die Dritte Anlage inkl. der untertägigen Anlagen zu erhalten, wiederzuerforschen und ggf. für Fachpublikum zugänglich zu machen.
Entgegen den Aussagen unseres Bundespräsidenten zu ehrenamtlichen Engagement (vgl. z.B. https://www.sueddeutsche.de/politik/bun ... -99-534714) und dem Leitbild des Landkreises Harz kann man bei Zusammenfassung aller im folgenden aufgezählten Fakten zur Vermutung kommen, dass sowohl der Landkreis, als auch Landesbehörden und Landeseinrichtungen das Engagement dieses Vereines bewusst oder unbewusst verhindern. Gleichzeitig wird ein gefährlicher und falsche Ungleichbehandlung der Interessen von Montanhistorikern gegenüber den berechtigten Interessen des Naturschutzes herbeigeredet. Letztlich sind schlimmstenfalls persönliche Aversionen Hintergrund für behördliche Entscheidungen.
Zielstellung der folgenden Beiträge soll sein:
- Die Vielzahl an fragwürdigen rechtlichen Gegebenheiten und fragwürdigen Handlungen einiger Beteiligter, teils öffentlicher Stellen darzustellen und eine Öffentlichkeit her zu stellen.
- Konstruktive Lösungsansätze für einen Interessenausgleich aufzuzeigen und weiterhin das Gespräch zu suchen. Wenn möglich Lösungen zu skizzieren, welche ein Ausweg aus dem Gezerre bieten könnten.
- Die absichtliche oder unabsichtliche dekonstruktive Haltung einiger Beteiligter zu dokumentieren und fehlverhalten aufzuzeigen.
- Einige in diesem Zusammenhang stehenden Themenfelder anzureisen (z.B. Erbstollen in Sachsen-Anhalt, Verfüllung von nutzbaren Hohlräumen, Rechtliche Fragen zu ehem. Grubenanlagen in Sachsen-Anhalt allg., Einsatz von Steuergeldern usw.)
Oder anders formuliert:
Im Kern soll in folgenden erörtert werden wie und warum es so weit kommen konnte, dass es ca. 20 Jahre nach der Aufhebung der Sächsichen Hohlraumverorndung mit dem damals enthaltenen totalen Befahrungsverbot erneut auf Grundlage von gesetzlichen Verordnungen nicht möglich ist, praktisch Altbergbauforschung durchzuführen. Ziel ist es die in vielen Regionen gut funktionierende Zusammenarbeit mit Fledermausschützern vergleichend aufzuzeigen, zu wahren und gleichzeitig die Interessen der Montanforschenden zu vertreten, weil sie im besprochenen Fall zu Unrecht und zu weit eingeschränkt werden. Daher soll dieser Präzedenzfall allen Montanhistorikern vor Augen geführt werden. Wir leben in einer Zeit wo von Schneeberg bis St. Andreasberg, von Glashütte bis Kamsdorf viele Beispiele von Bergbauvereinen zeigen welchen gesellschaftlichen Mehrwert sie beitragen können, touristisch, wissenschaftlich, Kultur- und Denkmalpflegerisch. Ich habe den Mitteldeutschen und Harzer raum genannt, da ich mich dort gut auskenne, sicher gibt es in NRW und Süddeutschland ebenfalls gute Beispiele.
Die Montanforschung findet oftmals in guter Zusammenarbeit mir den lokalen Naturschutzfachleuten statt. Die hier im Raum stehenden Ungleichbehandlungen auf Basis von Falschaussagen und unterschiedlicher Gesetzesauslegung soll alle anderen Bergbauenthusiasten vor solchen missbräuchlichen Möglichkeiten warnen. Weiterhin sind sachlich arbeitende Naturschützer aufgerufen Schwarze Schafe in ihren Reihen nicht zu unterstützen.
Ebenso soll aber auch aufgezeigt werden, dass vermutlich aus persönlichen Interessen heraus von teils öffentlich beschäftigten Personen gegen den Bergverein agiert wird und das mit einer für viele Außenstehenden nicht vorstellbaren Vehemenz. Die Vielzahl weitere Aspekte, welche diesen Schritt begründen ergeben sich beim Lesen.
Nicht zuletzt soll somit die mit einer sehr guten Allgemeinsituation für Montanhistoriker einhergehenden möglichen Betriebsblindheit entgegengewirkt werden, welche sich oftmals in solchen Sätzen von Bergbaufreunden äußert wie z.B.
- „Ihr müsst mit den Leuten reden“ – leider schon sehr oft und in diesem Fall ergebnislos,
- „Der Bergverein hat ja selber schuld, weil….“ naja, nach Lektüre der rechtlichen Grundlagen und der Chronikalischen Zusammenfassung dürfte das noch schwer zu halten sein.
- „Unser Vereinsmitglied xy und der Naturschutzmensch unseres Landkreises haben zusammen studiert, wir haben keine Probleme…“ Ja, das ist schön und gute persönliche Verhältnisse machen vieles leichter, aber das kann nicht Grundlage für eine gute Zusammenarbeit in einem Rechtsstaat sein und solche persönlichen Gegebenheiten können sich und werden sich auf der Zeitachse auch irgendwann wieder ändern. Daher muss es auch einen Interessenausgleich ohne „VitaminB“ geben können.
Wer sich davon angesprochen fühlt, nimmt mir das bitte nicht übel und blicke bitte zu einem der oben genannten Orte, wo ohne dass es viele Bergleute gemerkt haben ein Verein vor den Trümmern seiner Existenz steht. Im Prinzip aus dem gleichen Gründen: von Dritten herbeigeredete Gefahren und mit rechtlichen Mitteln erzwungener Stillstand. Ich befürchte, dass viele Derjenigen, welche sich darüber äußern, wie etwas laufen muss, dass es "funktioniert" und sich über Hüttenrode äußern, noch nicht in den Hirtenwiesen oder dort unter Tage waren und womöglich diesen Fall gar nicht kennen. https://www.saechsische.de/glashuette-i ... 46038.html
Gleichzeitig werden von diesem Thema auch ein paar grundsätzliche Themen berührt, wie z.B. die gesetzliche Lage in Sachsen-Anhalt zum Thema Altbergbau, der teils noch traurigere praktische Umgang, sowie das teils auch auf Bundesebene bestehende Zuständigkeitswirrwarr. Diese Themen mit aufzugreifen hat seinen Hintergrund auch im Gedanken als Fachkundige sich zu Wort melden zu müssen, wenn man eine öffentliche Gefährdung erkennt (vgl. „Die Erbstollenproblematik“).
Da das Ganze einerseits dynamisch ist und andererseits viele Fakten in der Vergangenheit liegen bietet es sich an, mit Verlinkungen, Bildern, Dokumenten und Rissen zu arbeiten und gleichzeitig anderen Bergbauenthusiasten die Möglichkeit für Fragen oder Hinweise zu geben, daher der Weg übers Forum. Auch muss man sagen, dass die Vielzahl der Fragen im Zusammenhang mit dem Berggesetz stehen oder auch nicht und es eine Vielzahl an unterschiedlichen Rechtssprechungen und Rechtsauffassungen bei diesem Rechtskonklomerat gibt. Daher muss man um bei Gutachtern oder Gerichten möglichst erfolgreich zu sein mit Vergleichen arbeiten, solche können ebenfalls übers Forum zugearbeitet werden.
Die vorliegenden Vergleiche gehen überwiegend nach Sachsen, Thüringen und in den Westharz, gern können Beispiele aus anderen Regionen von Ortskundigen benannt werden.
Eine chronikalische Aufzählung aller Abläufe würde den Leser erschlagen, daher wird nach einem stark abstrahierten zeitlichen Ablauf Punkt für Punkt themenspezifisch gearbeitet und alle wichtigen Ereignisse genannt.
Leider hat die Zusammenstellung lange gedauert, auch da einige Fragen, welche nach IZG, IFG und UIG an entsprechende Stellen gestellt wurden, nicht oder nur sehr langsam beantwortet werden.
Es sei angemerkt, dass einige Punkte aus Gründen der konstruktiven Haltung gegenüber dem Landkreis nicht oder noch nicht angesprochen werden.
In unmittelbarer Zukunft windet noch ein Gespräch auf Landesebene statt, unabhängig vom Ausgang werden hier zeitnah einzelne Themenabschnitte bearbeitet.
Warum mache ich das Ganze, was motiviert mich?
- Zum Ersten möchte ich den Altbergbauforschung unterstützen und die Zusammenarbeit mit Naturschützern stützen, da sich aus meiner Sicht für alle Seiten ein Mehrwert ergibt.
- Auch soll es eine Warnung an alle Bergbauvereine sein, rechtzeitig soweit möglich, einen Konstruktiven Weg mit den lokalen Fledermausschützern zu gehen oder rechtzeitig einen Riegel vor zu schieben, sollte die Zusammenarbeit absehbar nicht funktionieren. Auf Aussagen zum Rechtsstatus „Besucherbergwerk“ usw. sollte man sich wohl nicht allzusehr verlassen, da sie im Zweifel mit Verweis auf Anhang II Arten beiseite gewischt werden.
- Drittens sehe ich bei der Sichtung aller mir vorliegenden Akten tatsächlich viele unbeabsichtigte Versäumnisse der Behörden und unter Umständen sogar Handlungen welchen Amtsmissbrauch nahelegen. Ist sehe es als bürgerliche Pflicht an nach bestem Wissen und Gewissen einen Weg zu finden diese Punkte offenzulegen. Da insbesondere die erste offizielle Anlaufstelle für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten – die Exekutive, sprich Polizei – in Sachsen-Anhalt einerseits besseres zu tun hat und zweitens die übergeordneten Amtsstellen sich z.B. aus Prinzip hinter die Landesreferenzstelle für Fledermausschutz stellen, so wie der Papst jahrelang hinter all seinen problematischen Hirten stand und steht, bleibt leider nur der Weg über die Öffentlichkeit.
- Durch die Sammlung der Fakten soll den unter Zeitdruck und Kostendruck stehenden Medien quasi der erste Teil der journalistischen Arbeit abgenommen werden. Da diese aus meiner Sicht sonst nicht in der Lage sind eine tatsächlich ausgewogene Berichterstattung zu gewährleisten.
- Durch das Ansprechen z.B. der Erbstollenproblematik soll in diesem Zusammenhang etwas Öffentlichkeit für ein Problemkomplex gemacht werden, welcher im Worst-Case Menschenleben kosten könnte. Ich sehe hier parallelen zum Unglück in Nachterstedt, wo eine Intensivere Böschungsüberwachung ggf. auch geholfen hätte das Unglück zu vermeiden.
- Es ist mir zuwider, wenn Menschen, denen der Naturschutz in Wirklichkeit vermutlich vollkommen egal ist, sich mit den Naturschutzgesetzen als scharfen Schwert bewaffnen um Anderen das Leben schwer zu machen und dafür augenscheinlich nur persönliche Motive, z.B. Rachemotive besitzen.
Wem das in Zeiten der 160-Zeichen-Nachrichten zu viel Vorrede war und wer ein paar Appetithappen benötigt, bitte schön:
- Wie kann es sein, dass für hunderttausende Euro „Fledermauseinflugbauwerke“ errichtet werden, wenn gleichzeitig die vorhandenen Anlagen verfallen und mangels Geld scheinbar nicht instandgehalten werden? Siehe Bilder.
- Wie kann es sein, dass Fledermausbauwerke inkl. Bergmännischer Arbeiten im Winterhalbjahr errichtet werden können, während die geltende Verordnung genau dazu angelegt wurde solche lärm- und erschütterungsintensiven Beeinträchtigungen zu verhindern?
- Kann es sein, dass bei Fledermausschutz in Sachsen-Anhalt eine Ämterhäufung gegeben ist? Maßnahmenbeantragende Stelle = fachlich bewertende Stelle? Kann es sein, dass zumindest Interessenkonflikte bestehen? Da bearbeitende Mitarbeiter der Genehmigungsbehörde auch gleichzeitig Mitglieder im AKSA sind?
- Kann es sein, dass von Mitarbeitern der Landesreferenzstelle Bergbaufirmen hinsichtlich ihres Spendenverhaltens an den Bergverein zu Hüttenrode beeinflusst worden sind und das zeitlich unmittelbar korrelierend mit einer öffentlichen Vergabe einer Bauleistung?
- Kann es sein, dass auf Grundlage einer fehlenden oder unzureichend ausgelegten Rechtsgrundlage in Sachsen-Anhalt keine Sanierungen an Erbstollen erfolgten? Dass obwohl die Sachbearbeiter und Referatsleiter die Tagungen besuchten, wo die Gefahren von den Sächsischen Kollegen beschrieben wurden bzw. diese Erkenntnisse öffentlich publiziert sind und weiterhin genau für solche Maßnahmen die EFRE-Mittel zur Verfügung standen/stehen? Kann es sein, dass dadurch Gefahren für die Öffentlichkeit entstehen, zumal die lokalen Bauämter nicht von diesen Gefahren wissen bzw. wissen wollen und sogar bauliche Anlagen vor den Mundlöchern genehmigen?
Keine Angst die Beiträge werden etwas kompakter
