Fledermausschutz als Hilfsmittel zur Unterdrückung der Montanforschung?
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- Registriert: Fr. 01. Jul 22 22:53
- Name: Erwin Geschonek
Fledermausschutz als Hilfsmittel zur Unterdrückung der Montanforschung?
Hallo und Glück Auf!
Ich wurde als Außenstehender und halbwegs im Thema Stehender, gebeten auf diesem Wege ein umfangreiches Problem dokumentarisch, öffentlich darzustellen und die offenen Fragen hier ggf. auch zu diskutieren.
Der Bergverein zu Hüttenrode e.V. hat kürzlich eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Siehe https://www.bergvereinhüttenrode.de/
Hintergrund ist u.a. die Allgemeinverfügung (https://www.kreis-hz.de/de/allgemeinverfuegungen.html), sowie weitere umfangreiche Probleme der Montanforschung im Ostharz.
Vorab 2 Bitten:
Es sind konstruktive Beiträge ausdrücklich erwünscht. Polemik, egal in welche Richtung bitte ich zu vermeiden. Viele Punkte würde ich auch gern aus Verzweiflung einzig mit Zynismus und Sarkasmus darstellen, aber das bringt hinsichtlich der Zukunft nichts. Hier soll es nicht um Bergbau vs. Naturschutz gehen. Es geht um die Frage ob und wie Altbergbauforschung und Fledermausschutz einhergehen können und sollen und warum das einige Menschen verhindern.
Da hier auch Inhalte von Wistleblowern aus Behörden zur Sprache kommen werden bitte ich um Verständnis, dass ich nicht mit Klarnamen arbeite und bitte darum das zu respektieren. Sollten Dritte an die Admins herantreten und persönliche Rechte verletzt sehen oder schwere staatsgefährdende T(D)aten erkennen, bin ich bei berechtigtem Interesse gerne bereit einzelne Inhalte punktuell zu überarbeiten.
Es ist zwar überflüssig, aber scheinbar notwendig zu erwähnen: Ich denke wir sind uns einig das Fledermausschutz eine wichtige Sache ist, welche selbstverständlich von allen (hauptamtlichen und semiprofessionellen) Montanhistorikern beachtet und respektiert wird.
Dass es von Seiten einiger Fledermausschützer viel zu unreflektiert nach dem Motto „Viel hilft Viel“ und „So Viel wie möglich“ betrieben wird, steht auf einem anderen Blatt. Es wird in diesen Zusammenhang noch zu klären sein inwieweit bei Zählungen ausreichend auf Wissenschaftlichkeit und Arbeitsschutz geachtet wird und wurde und welche Daten zu den Tieren überhaupt erhoben wurden. Augenscheinlich war man ja trotz jahrzehntelangem Wissens über die Gefahren die von den Tieren ausgehen sehr lax beim Umgang und unvorbereitet hinsichtlich Krankheitsübertragung, siehe https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen- ... o-100.html
Auf ein Minimum reduziert ist das Problem wie folgt zu beschreiben:
Während von den 3 Gruben im „Elkomex“ die Übertageanlagen von zwei Anlagen den Untergang geweiht zu sein scheinen, vgl. Bilder, bemüht sich ein Verein die Dritte Anlage inkl. der untertägigen Anlagen zu erhalten, wiederzuerforschen und ggf. für Fachpublikum zugänglich zu machen.
Entgegen den Aussagen unseres Bundespräsidenten zu ehrenamtlichen Engagement (vgl. z.B. https://www.sueddeutsche.de/politik/bun ... -99-534714) und dem Leitbild des Landkreises Harz kann man bei Zusammenfassung aller im folgenden aufgezählten Fakten zur Vermutung kommen, dass sowohl der Landkreis, als auch Landesbehörden und Landeseinrichtungen das Engagement dieses Vereines bewusst oder unbewusst verhindern. Gleichzeitig wird ein gefährlicher und falsche Ungleichbehandlung der Interessen von Montanhistorikern gegenüber den berechtigten Interessen des Naturschutzes herbeigeredet. Letztlich sind schlimmstenfalls persönliche Aversionen Hintergrund für behördliche Entscheidungen.
Zielstellung der folgenden Beiträge soll sein:
- Die Vielzahl an fragwürdigen rechtlichen Gegebenheiten und fragwürdigen Handlungen einiger Beteiligter, teils öffentlicher Stellen darzustellen und eine Öffentlichkeit her zu stellen.
- Konstruktive Lösungsansätze für einen Interessenausgleich aufzuzeigen und weiterhin das Gespräch zu suchen. Wenn möglich Lösungen zu skizzieren, welche ein Ausweg aus dem Gezerre bieten könnten.
- Die absichtliche oder unabsichtliche dekonstruktive Haltung einiger Beteiligter zu dokumentieren und fehlverhalten aufzuzeigen.
- Einige in diesem Zusammenhang stehenden Themenfelder anzureisen (z.B. Erbstollen in Sachsen-Anhalt, Verfüllung von nutzbaren Hohlräumen, Rechtliche Fragen zu ehem. Grubenanlagen in Sachsen-Anhalt allg., Einsatz von Steuergeldern usw.)
Oder anders formuliert:
Im Kern soll in folgenden erörtert werden wie und warum es so weit kommen konnte, dass es ca. 20 Jahre nach der Aufhebung der Sächsichen Hohlraumverorndung mit dem damals enthaltenen totalen Befahrungsverbot erneut auf Grundlage von gesetzlichen Verordnungen nicht möglich ist, praktisch Altbergbauforschung durchzuführen. Ziel ist es die in vielen Regionen gut funktionierende Zusammenarbeit mit Fledermausschützern vergleichend aufzuzeigen, zu wahren und gleichzeitig die Interessen der Montanforschenden zu vertreten, weil sie im besprochenen Fall zu Unrecht und zu weit eingeschränkt werden. Daher soll dieser Präzedenzfall allen Montanhistorikern vor Augen geführt werden. Wir leben in einer Zeit wo von Schneeberg bis St. Andreasberg, von Glashütte bis Kamsdorf viele Beispiele von Bergbauvereinen zeigen welchen gesellschaftlichen Mehrwert sie beitragen können, touristisch, wissenschaftlich, Kultur- und Denkmalpflegerisch. Ich habe den Mitteldeutschen und Harzer raum genannt, da ich mich dort gut auskenne, sicher gibt es in NRW und Süddeutschland ebenfalls gute Beispiele.
Die Montanforschung findet oftmals in guter Zusammenarbeit mir den lokalen Naturschutzfachleuten statt. Die hier im Raum stehenden Ungleichbehandlungen auf Basis von Falschaussagen und unterschiedlicher Gesetzesauslegung soll alle anderen Bergbauenthusiasten vor solchen missbräuchlichen Möglichkeiten warnen. Weiterhin sind sachlich arbeitende Naturschützer aufgerufen Schwarze Schafe in ihren Reihen nicht zu unterstützen.
Ebenso soll aber auch aufgezeigt werden, dass vermutlich aus persönlichen Interessen heraus von teils öffentlich beschäftigten Personen gegen den Bergverein agiert wird und das mit einer für viele Außenstehenden nicht vorstellbaren Vehemenz. Die Vielzahl weitere Aspekte, welche diesen Schritt begründen ergeben sich beim Lesen.
Nicht zuletzt soll somit die mit einer sehr guten Allgemeinsituation für Montanhistoriker einhergehenden möglichen Betriebsblindheit entgegengewirkt werden, welche sich oftmals in solchen Sätzen von Bergbaufreunden äußert wie z.B.
- „Ihr müsst mit den Leuten reden“ – leider schon sehr oft und in diesem Fall ergebnislos,
- „Der Bergverein hat ja selber schuld, weil….“ naja, nach Lektüre der rechtlichen Grundlagen und der Chronikalischen Zusammenfassung dürfte das noch schwer zu halten sein.
- „Unser Vereinsmitglied xy und der Naturschutzmensch unseres Landkreises haben zusammen studiert, wir haben keine Probleme…“ Ja, das ist schön und gute persönliche Verhältnisse machen vieles leichter, aber das kann nicht Grundlage für eine gute Zusammenarbeit in einem Rechtsstaat sein und solche persönlichen Gegebenheiten können sich und werden sich auf der Zeitachse auch irgendwann wieder ändern. Daher muss es auch einen Interessenausgleich ohne „VitaminB“ geben können.
Wer sich davon angesprochen fühlt, nimmt mir das bitte nicht übel und blicke bitte zu einem der oben genannten Orte, wo ohne dass es viele Bergleute gemerkt haben ein Verein vor den Trümmern seiner Existenz steht. Im Prinzip aus dem gleichen Gründen: von Dritten herbeigeredete Gefahren und mit rechtlichen Mitteln erzwungener Stillstand. Ich befürchte, dass viele Derjenigen, welche sich darüber äußern, wie etwas laufen muss, dass es "funktioniert" und sich über Hüttenrode äußern, noch nicht in den Hirtenwiesen oder dort unter Tage waren und womöglich diesen Fall gar nicht kennen. https://www.saechsische.de/glashuette-i ... 46038.html
Gleichzeitig werden von diesem Thema auch ein paar grundsätzliche Themen berührt, wie z.B. die gesetzliche Lage in Sachsen-Anhalt zum Thema Altbergbau, der teils noch traurigere praktische Umgang, sowie das teils auch auf Bundesebene bestehende Zuständigkeitswirrwarr. Diese Themen mit aufzugreifen hat seinen Hintergrund auch im Gedanken als Fachkundige sich zu Wort melden zu müssen, wenn man eine öffentliche Gefährdung erkennt (vgl. „Die Erbstollenproblematik“).
Da das Ganze einerseits dynamisch ist und andererseits viele Fakten in der Vergangenheit liegen bietet es sich an, mit Verlinkungen, Bildern, Dokumenten und Rissen zu arbeiten und gleichzeitig anderen Bergbauenthusiasten die Möglichkeit für Fragen oder Hinweise zu geben, daher der Weg übers Forum. Auch muss man sagen, dass die Vielzahl der Fragen im Zusammenhang mit dem Berggesetz stehen oder auch nicht und es eine Vielzahl an unterschiedlichen Rechtssprechungen und Rechtsauffassungen bei diesem Rechtskonklomerat gibt. Daher muss man um bei Gutachtern oder Gerichten möglichst erfolgreich zu sein mit Vergleichen arbeiten, solche können ebenfalls übers Forum zugearbeitet werden.
Die vorliegenden Vergleiche gehen überwiegend nach Sachsen, Thüringen und in den Westharz, gern können Beispiele aus anderen Regionen von Ortskundigen benannt werden.
Eine chronikalische Aufzählung aller Abläufe würde den Leser erschlagen, daher wird nach einem stark abstrahierten zeitlichen Ablauf Punkt für Punkt themenspezifisch gearbeitet und alle wichtigen Ereignisse genannt.
Leider hat die Zusammenstellung lange gedauert, auch da einige Fragen, welche nach IZG, IFG und UIG an entsprechende Stellen gestellt wurden, nicht oder nur sehr langsam beantwortet werden.
Es sei angemerkt, dass einige Punkte aus Gründen der konstruktiven Haltung gegenüber dem Landkreis nicht oder noch nicht angesprochen werden.
In unmittelbarer Zukunft windet noch ein Gespräch auf Landesebene statt, unabhängig vom Ausgang werden hier zeitnah einzelne Themenabschnitte bearbeitet.
Warum mache ich das Ganze, was motiviert mich?
- Zum Ersten möchte ich den Altbergbauforschung unterstützen und die Zusammenarbeit mit Naturschützern stützen, da sich aus meiner Sicht für alle Seiten ein Mehrwert ergibt.
- Auch soll es eine Warnung an alle Bergbauvereine sein, rechtzeitig soweit möglich, einen Konstruktiven Weg mit den lokalen Fledermausschützern zu gehen oder rechtzeitig einen Riegel vor zu schieben, sollte die Zusammenarbeit absehbar nicht funktionieren. Auf Aussagen zum Rechtsstatus „Besucherbergwerk“ usw. sollte man sich wohl nicht allzusehr verlassen, da sie im Zweifel mit Verweis auf Anhang II Arten beiseite gewischt werden.
- Drittens sehe ich bei der Sichtung aller mir vorliegenden Akten tatsächlich viele unbeabsichtigte Versäumnisse der Behörden und unter Umständen sogar Handlungen welchen Amtsmissbrauch nahelegen. Ist sehe es als bürgerliche Pflicht an nach bestem Wissen und Gewissen einen Weg zu finden diese Punkte offenzulegen. Da insbesondere die erste offizielle Anlaufstelle für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten – die Exekutive, sprich Polizei – in Sachsen-Anhalt einerseits besseres zu tun hat und zweitens die übergeordneten Amtsstellen sich z.B. aus Prinzip hinter die Landesreferenzstelle für Fledermausschutz stellen, so wie der Papst jahrelang hinter all seinen problematischen Hirten stand und steht, bleibt leider nur der Weg über die Öffentlichkeit.
- Durch die Sammlung der Fakten soll den unter Zeitdruck und Kostendruck stehenden Medien quasi der erste Teil der journalistischen Arbeit abgenommen werden. Da diese aus meiner Sicht sonst nicht in der Lage sind eine tatsächlich ausgewogene Berichterstattung zu gewährleisten.
- Durch das Ansprechen z.B. der Erbstollenproblematik soll in diesem Zusammenhang etwas Öffentlichkeit für ein Problemkomplex gemacht werden, welcher im Worst-Case Menschenleben kosten könnte. Ich sehe hier parallelen zum Unglück in Nachterstedt, wo eine Intensivere Böschungsüberwachung ggf. auch geholfen hätte das Unglück zu vermeiden.
- Es ist mir zuwider, wenn Menschen, denen der Naturschutz in Wirklichkeit vermutlich vollkommen egal ist, sich mit den Naturschutzgesetzen als scharfen Schwert bewaffnen um Anderen das Leben schwer zu machen und dafür augenscheinlich nur persönliche Motive, z.B. Rachemotive besitzen.
Wem das in Zeiten der 160-Zeichen-Nachrichten zu viel Vorrede war und wer ein paar Appetithappen benötigt, bitte schön:
- Wie kann es sein, dass für hunderttausende Euro „Fledermauseinflugbauwerke“ errichtet werden, wenn gleichzeitig die vorhandenen Anlagen verfallen und mangels Geld scheinbar nicht instandgehalten werden? Siehe Bilder.
- Wie kann es sein, dass Fledermausbauwerke inkl. Bergmännischer Arbeiten im Winterhalbjahr errichtet werden können, während die geltende Verordnung genau dazu angelegt wurde solche lärm- und erschütterungsintensiven Beeinträchtigungen zu verhindern?
- Kann es sein, dass bei Fledermausschutz in Sachsen-Anhalt eine Ämterhäufung gegeben ist? Maßnahmenbeantragende Stelle = fachlich bewertende Stelle? Kann es sein, dass zumindest Interessenkonflikte bestehen? Da bearbeitende Mitarbeiter der Genehmigungsbehörde auch gleichzeitig Mitglieder im AKSA sind?
- Kann es sein, dass von Mitarbeitern der Landesreferenzstelle Bergbaufirmen hinsichtlich ihres Spendenverhaltens an den Bergverein zu Hüttenrode beeinflusst worden sind und das zeitlich unmittelbar korrelierend mit einer öffentlichen Vergabe einer Bauleistung?
- Kann es sein, dass auf Grundlage einer fehlenden oder unzureichend ausgelegten Rechtsgrundlage in Sachsen-Anhalt keine Sanierungen an Erbstollen erfolgten? Dass obwohl die Sachbearbeiter und Referatsleiter die Tagungen besuchten, wo die Gefahren von den Sächsischen Kollegen beschrieben wurden bzw. diese Erkenntnisse öffentlich publiziert sind und weiterhin genau für solche Maßnahmen die EFRE-Mittel zur Verfügung standen/stehen? Kann es sein, dass dadurch Gefahren für die Öffentlichkeit entstehen, zumal die lokalen Bauämter nicht von diesen Gefahren wissen bzw. wissen wollen und sogar bauliche Anlagen vor den Mundlöchern genehmigen?
Keine Angst die Beiträge werden etwas kompakter
Ich wurde als Außenstehender und halbwegs im Thema Stehender, gebeten auf diesem Wege ein umfangreiches Problem dokumentarisch, öffentlich darzustellen und die offenen Fragen hier ggf. auch zu diskutieren.
Der Bergverein zu Hüttenrode e.V. hat kürzlich eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Siehe https://www.bergvereinhüttenrode.de/
Hintergrund ist u.a. die Allgemeinverfügung (https://www.kreis-hz.de/de/allgemeinverfuegungen.html), sowie weitere umfangreiche Probleme der Montanforschung im Ostharz.
Vorab 2 Bitten:
Es sind konstruktive Beiträge ausdrücklich erwünscht. Polemik, egal in welche Richtung bitte ich zu vermeiden. Viele Punkte würde ich auch gern aus Verzweiflung einzig mit Zynismus und Sarkasmus darstellen, aber das bringt hinsichtlich der Zukunft nichts. Hier soll es nicht um Bergbau vs. Naturschutz gehen. Es geht um die Frage ob und wie Altbergbauforschung und Fledermausschutz einhergehen können und sollen und warum das einige Menschen verhindern.
Da hier auch Inhalte von Wistleblowern aus Behörden zur Sprache kommen werden bitte ich um Verständnis, dass ich nicht mit Klarnamen arbeite und bitte darum das zu respektieren. Sollten Dritte an die Admins herantreten und persönliche Rechte verletzt sehen oder schwere staatsgefährdende T(D)aten erkennen, bin ich bei berechtigtem Interesse gerne bereit einzelne Inhalte punktuell zu überarbeiten.
Es ist zwar überflüssig, aber scheinbar notwendig zu erwähnen: Ich denke wir sind uns einig das Fledermausschutz eine wichtige Sache ist, welche selbstverständlich von allen (hauptamtlichen und semiprofessionellen) Montanhistorikern beachtet und respektiert wird.
Dass es von Seiten einiger Fledermausschützer viel zu unreflektiert nach dem Motto „Viel hilft Viel“ und „So Viel wie möglich“ betrieben wird, steht auf einem anderen Blatt. Es wird in diesen Zusammenhang noch zu klären sein inwieweit bei Zählungen ausreichend auf Wissenschaftlichkeit und Arbeitsschutz geachtet wird und wurde und welche Daten zu den Tieren überhaupt erhoben wurden. Augenscheinlich war man ja trotz jahrzehntelangem Wissens über die Gefahren die von den Tieren ausgehen sehr lax beim Umgang und unvorbereitet hinsichtlich Krankheitsübertragung, siehe https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen- ... o-100.html
Auf ein Minimum reduziert ist das Problem wie folgt zu beschreiben:
Während von den 3 Gruben im „Elkomex“ die Übertageanlagen von zwei Anlagen den Untergang geweiht zu sein scheinen, vgl. Bilder, bemüht sich ein Verein die Dritte Anlage inkl. der untertägigen Anlagen zu erhalten, wiederzuerforschen und ggf. für Fachpublikum zugänglich zu machen.
Entgegen den Aussagen unseres Bundespräsidenten zu ehrenamtlichen Engagement (vgl. z.B. https://www.sueddeutsche.de/politik/bun ... -99-534714) und dem Leitbild des Landkreises Harz kann man bei Zusammenfassung aller im folgenden aufgezählten Fakten zur Vermutung kommen, dass sowohl der Landkreis, als auch Landesbehörden und Landeseinrichtungen das Engagement dieses Vereines bewusst oder unbewusst verhindern. Gleichzeitig wird ein gefährlicher und falsche Ungleichbehandlung der Interessen von Montanhistorikern gegenüber den berechtigten Interessen des Naturschutzes herbeigeredet. Letztlich sind schlimmstenfalls persönliche Aversionen Hintergrund für behördliche Entscheidungen.
Zielstellung der folgenden Beiträge soll sein:
- Die Vielzahl an fragwürdigen rechtlichen Gegebenheiten und fragwürdigen Handlungen einiger Beteiligter, teils öffentlicher Stellen darzustellen und eine Öffentlichkeit her zu stellen.
- Konstruktive Lösungsansätze für einen Interessenausgleich aufzuzeigen und weiterhin das Gespräch zu suchen. Wenn möglich Lösungen zu skizzieren, welche ein Ausweg aus dem Gezerre bieten könnten.
- Die absichtliche oder unabsichtliche dekonstruktive Haltung einiger Beteiligter zu dokumentieren und fehlverhalten aufzuzeigen.
- Einige in diesem Zusammenhang stehenden Themenfelder anzureisen (z.B. Erbstollen in Sachsen-Anhalt, Verfüllung von nutzbaren Hohlräumen, Rechtliche Fragen zu ehem. Grubenanlagen in Sachsen-Anhalt allg., Einsatz von Steuergeldern usw.)
Oder anders formuliert:
Im Kern soll in folgenden erörtert werden wie und warum es so weit kommen konnte, dass es ca. 20 Jahre nach der Aufhebung der Sächsichen Hohlraumverorndung mit dem damals enthaltenen totalen Befahrungsverbot erneut auf Grundlage von gesetzlichen Verordnungen nicht möglich ist, praktisch Altbergbauforschung durchzuführen. Ziel ist es die in vielen Regionen gut funktionierende Zusammenarbeit mit Fledermausschützern vergleichend aufzuzeigen, zu wahren und gleichzeitig die Interessen der Montanforschenden zu vertreten, weil sie im besprochenen Fall zu Unrecht und zu weit eingeschränkt werden. Daher soll dieser Präzedenzfall allen Montanhistorikern vor Augen geführt werden. Wir leben in einer Zeit wo von Schneeberg bis St. Andreasberg, von Glashütte bis Kamsdorf viele Beispiele von Bergbauvereinen zeigen welchen gesellschaftlichen Mehrwert sie beitragen können, touristisch, wissenschaftlich, Kultur- und Denkmalpflegerisch. Ich habe den Mitteldeutschen und Harzer raum genannt, da ich mich dort gut auskenne, sicher gibt es in NRW und Süddeutschland ebenfalls gute Beispiele.
Die Montanforschung findet oftmals in guter Zusammenarbeit mir den lokalen Naturschutzfachleuten statt. Die hier im Raum stehenden Ungleichbehandlungen auf Basis von Falschaussagen und unterschiedlicher Gesetzesauslegung soll alle anderen Bergbauenthusiasten vor solchen missbräuchlichen Möglichkeiten warnen. Weiterhin sind sachlich arbeitende Naturschützer aufgerufen Schwarze Schafe in ihren Reihen nicht zu unterstützen.
Ebenso soll aber auch aufgezeigt werden, dass vermutlich aus persönlichen Interessen heraus von teils öffentlich beschäftigten Personen gegen den Bergverein agiert wird und das mit einer für viele Außenstehenden nicht vorstellbaren Vehemenz. Die Vielzahl weitere Aspekte, welche diesen Schritt begründen ergeben sich beim Lesen.
Nicht zuletzt soll somit die mit einer sehr guten Allgemeinsituation für Montanhistoriker einhergehenden möglichen Betriebsblindheit entgegengewirkt werden, welche sich oftmals in solchen Sätzen von Bergbaufreunden äußert wie z.B.
- „Ihr müsst mit den Leuten reden“ – leider schon sehr oft und in diesem Fall ergebnislos,
- „Der Bergverein hat ja selber schuld, weil….“ naja, nach Lektüre der rechtlichen Grundlagen und der Chronikalischen Zusammenfassung dürfte das noch schwer zu halten sein.
- „Unser Vereinsmitglied xy und der Naturschutzmensch unseres Landkreises haben zusammen studiert, wir haben keine Probleme…“ Ja, das ist schön und gute persönliche Verhältnisse machen vieles leichter, aber das kann nicht Grundlage für eine gute Zusammenarbeit in einem Rechtsstaat sein und solche persönlichen Gegebenheiten können sich und werden sich auf der Zeitachse auch irgendwann wieder ändern. Daher muss es auch einen Interessenausgleich ohne „VitaminB“ geben können.
Wer sich davon angesprochen fühlt, nimmt mir das bitte nicht übel und blicke bitte zu einem der oben genannten Orte, wo ohne dass es viele Bergleute gemerkt haben ein Verein vor den Trümmern seiner Existenz steht. Im Prinzip aus dem gleichen Gründen: von Dritten herbeigeredete Gefahren und mit rechtlichen Mitteln erzwungener Stillstand. Ich befürchte, dass viele Derjenigen, welche sich darüber äußern, wie etwas laufen muss, dass es "funktioniert" und sich über Hüttenrode äußern, noch nicht in den Hirtenwiesen oder dort unter Tage waren und womöglich diesen Fall gar nicht kennen. https://www.saechsische.de/glashuette-i ... 46038.html
Gleichzeitig werden von diesem Thema auch ein paar grundsätzliche Themen berührt, wie z.B. die gesetzliche Lage in Sachsen-Anhalt zum Thema Altbergbau, der teils noch traurigere praktische Umgang, sowie das teils auch auf Bundesebene bestehende Zuständigkeitswirrwarr. Diese Themen mit aufzugreifen hat seinen Hintergrund auch im Gedanken als Fachkundige sich zu Wort melden zu müssen, wenn man eine öffentliche Gefährdung erkennt (vgl. „Die Erbstollenproblematik“).
Da das Ganze einerseits dynamisch ist und andererseits viele Fakten in der Vergangenheit liegen bietet es sich an, mit Verlinkungen, Bildern, Dokumenten und Rissen zu arbeiten und gleichzeitig anderen Bergbauenthusiasten die Möglichkeit für Fragen oder Hinweise zu geben, daher der Weg übers Forum. Auch muss man sagen, dass die Vielzahl der Fragen im Zusammenhang mit dem Berggesetz stehen oder auch nicht und es eine Vielzahl an unterschiedlichen Rechtssprechungen und Rechtsauffassungen bei diesem Rechtskonklomerat gibt. Daher muss man um bei Gutachtern oder Gerichten möglichst erfolgreich zu sein mit Vergleichen arbeiten, solche können ebenfalls übers Forum zugearbeitet werden.
Die vorliegenden Vergleiche gehen überwiegend nach Sachsen, Thüringen und in den Westharz, gern können Beispiele aus anderen Regionen von Ortskundigen benannt werden.
Eine chronikalische Aufzählung aller Abläufe würde den Leser erschlagen, daher wird nach einem stark abstrahierten zeitlichen Ablauf Punkt für Punkt themenspezifisch gearbeitet und alle wichtigen Ereignisse genannt.
Leider hat die Zusammenstellung lange gedauert, auch da einige Fragen, welche nach IZG, IFG und UIG an entsprechende Stellen gestellt wurden, nicht oder nur sehr langsam beantwortet werden.
Es sei angemerkt, dass einige Punkte aus Gründen der konstruktiven Haltung gegenüber dem Landkreis nicht oder noch nicht angesprochen werden.
In unmittelbarer Zukunft windet noch ein Gespräch auf Landesebene statt, unabhängig vom Ausgang werden hier zeitnah einzelne Themenabschnitte bearbeitet.
Warum mache ich das Ganze, was motiviert mich?
- Zum Ersten möchte ich den Altbergbauforschung unterstützen und die Zusammenarbeit mit Naturschützern stützen, da sich aus meiner Sicht für alle Seiten ein Mehrwert ergibt.
- Auch soll es eine Warnung an alle Bergbauvereine sein, rechtzeitig soweit möglich, einen Konstruktiven Weg mit den lokalen Fledermausschützern zu gehen oder rechtzeitig einen Riegel vor zu schieben, sollte die Zusammenarbeit absehbar nicht funktionieren. Auf Aussagen zum Rechtsstatus „Besucherbergwerk“ usw. sollte man sich wohl nicht allzusehr verlassen, da sie im Zweifel mit Verweis auf Anhang II Arten beiseite gewischt werden.
- Drittens sehe ich bei der Sichtung aller mir vorliegenden Akten tatsächlich viele unbeabsichtigte Versäumnisse der Behörden und unter Umständen sogar Handlungen welchen Amtsmissbrauch nahelegen. Ist sehe es als bürgerliche Pflicht an nach bestem Wissen und Gewissen einen Weg zu finden diese Punkte offenzulegen. Da insbesondere die erste offizielle Anlaufstelle für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten – die Exekutive, sprich Polizei – in Sachsen-Anhalt einerseits besseres zu tun hat und zweitens die übergeordneten Amtsstellen sich z.B. aus Prinzip hinter die Landesreferenzstelle für Fledermausschutz stellen, so wie der Papst jahrelang hinter all seinen problematischen Hirten stand und steht, bleibt leider nur der Weg über die Öffentlichkeit.
- Durch die Sammlung der Fakten soll den unter Zeitdruck und Kostendruck stehenden Medien quasi der erste Teil der journalistischen Arbeit abgenommen werden. Da diese aus meiner Sicht sonst nicht in der Lage sind eine tatsächlich ausgewogene Berichterstattung zu gewährleisten.
- Durch das Ansprechen z.B. der Erbstollenproblematik soll in diesem Zusammenhang etwas Öffentlichkeit für ein Problemkomplex gemacht werden, welcher im Worst-Case Menschenleben kosten könnte. Ich sehe hier parallelen zum Unglück in Nachterstedt, wo eine Intensivere Böschungsüberwachung ggf. auch geholfen hätte das Unglück zu vermeiden.
- Es ist mir zuwider, wenn Menschen, denen der Naturschutz in Wirklichkeit vermutlich vollkommen egal ist, sich mit den Naturschutzgesetzen als scharfen Schwert bewaffnen um Anderen das Leben schwer zu machen und dafür augenscheinlich nur persönliche Motive, z.B. Rachemotive besitzen.
Wem das in Zeiten der 160-Zeichen-Nachrichten zu viel Vorrede war und wer ein paar Appetithappen benötigt, bitte schön:
- Wie kann es sein, dass für hunderttausende Euro „Fledermauseinflugbauwerke“ errichtet werden, wenn gleichzeitig die vorhandenen Anlagen verfallen und mangels Geld scheinbar nicht instandgehalten werden? Siehe Bilder.
- Wie kann es sein, dass Fledermausbauwerke inkl. Bergmännischer Arbeiten im Winterhalbjahr errichtet werden können, während die geltende Verordnung genau dazu angelegt wurde solche lärm- und erschütterungsintensiven Beeinträchtigungen zu verhindern?
- Kann es sein, dass bei Fledermausschutz in Sachsen-Anhalt eine Ämterhäufung gegeben ist? Maßnahmenbeantragende Stelle = fachlich bewertende Stelle? Kann es sein, dass zumindest Interessenkonflikte bestehen? Da bearbeitende Mitarbeiter der Genehmigungsbehörde auch gleichzeitig Mitglieder im AKSA sind?
- Kann es sein, dass von Mitarbeitern der Landesreferenzstelle Bergbaufirmen hinsichtlich ihres Spendenverhaltens an den Bergverein zu Hüttenrode beeinflusst worden sind und das zeitlich unmittelbar korrelierend mit einer öffentlichen Vergabe einer Bauleistung?
- Kann es sein, dass auf Grundlage einer fehlenden oder unzureichend ausgelegten Rechtsgrundlage in Sachsen-Anhalt keine Sanierungen an Erbstollen erfolgten? Dass obwohl die Sachbearbeiter und Referatsleiter die Tagungen besuchten, wo die Gefahren von den Sächsischen Kollegen beschrieben wurden bzw. diese Erkenntnisse öffentlich publiziert sind und weiterhin genau für solche Maßnahmen die EFRE-Mittel zur Verfügung standen/stehen? Kann es sein, dass dadurch Gefahren für die Öffentlichkeit entstehen, zumal die lokalen Bauämter nicht von diesen Gefahren wissen bzw. wissen wollen und sogar bauliche Anlagen vor den Mundlöchern genehmigen?
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- ca. 25 Mio Tonnen Last allein in den letzten 30 Jahren per Gleis und Achse gingen über die Stollen, ohne dass Vollversatz oder Ausbau da war, aber wehe ein Fledermausschützer erkennt eine geotechnische Gefahr...vermutlich werden gerade die Millionen für eine Verwahrung beantragt.
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Montanforschung stellt keine Bedrohung für Fledermäuse dar, im Gegenteil, es werden Gruben ehrenamtlich erhalten, welche als Quartier dienen. Gleichzeitig werden weitere gesellschaftliche Mehrwerte geschaffen.
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Re: Fledermausschutz als Hilfsmittel zur Unterdrückung der Montanforschung?
Hallo Sonnensucher,
ich habe von den Problemen bei Euch gehört und kenne die Probleme auch schon länger, denn sie haben schon lang vor der o.g. Eskalation angefangen.
Du hast viel geschrieben - zu viel um es halbwegs zu überschauen und gleichzeitig habt ihr schon viel versucht, wenn auch bisher leider erfolglos.
Wenn die Dinge so sind, wie beschrieben, kann man es nur auf juristischer oder politischer Ebene eskalieren lassen. Die Juristerei kostet Geld, welches wahrscheinlich nicht vorhanden ist. Also sucht Euch politische Verbündete, die auch ein eigenes (politisches) Interesse haben, den Finger bei den Anderen in die Wunden zu legen. Viel Glück ...
ich habe von den Problemen bei Euch gehört und kenne die Probleme auch schon länger, denn sie haben schon lang vor der o.g. Eskalation angefangen.
Du hast viel geschrieben - zu viel um es halbwegs zu überschauen und gleichzeitig habt ihr schon viel versucht, wenn auch bisher leider erfolglos.
Wenn die Dinge so sind, wie beschrieben, kann man es nur auf juristischer oder politischer Ebene eskalieren lassen. Die Juristerei kostet Geld, welches wahrscheinlich nicht vorhanden ist. Also sucht Euch politische Verbündete, die auch ein eigenes (politisches) Interesse haben, den Finger bei den Anderen in die Wunden zu legen. Viel Glück ...
GLÜCK AUF | NOBI
Der Berg ist frei.
Wo eyn man eynfahrn will
mag her es thun mit rechte.
w w w . b e r g b a u s h i r t . d e
Der Berg ist frei.
Wo eyn man eynfahrn will
mag her es thun mit rechte.
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Re: Fledermausschutz als Hilfsmittel zur Unterdrückung der Montanforschung?
ich will nicht Öl ins Feuer gießen, aber muss der Fledermausschutzschutz regional unterschiedlich sein? Sind die Fledermäuse im Harz oder Thüringen anders ? Sicherlich nicht wir haben mit mehreren Fledermausexperten Führungen und Untersuchung durchgeführt mit positiven Ergebnissen ! Mit der Öffnung mehrere Altbergbaustollen haben wir erstmal einen Überwinterungsschlafplatz für Fledermäuse geschaffen !
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Re: Fledermausschutz als Hilfsmittel zur Unterdrückung der Montanforschung?
Manchmal frage ich mich, was die armen Tiere denn wohl machen würden, wenn unsere Altvorderen keinen Bergbau getrieben hätten.
- Nobi
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Re: Fledermausschutz als Hilfsmittel zur Unterdrückung der Montanforschung?
Naturschutz ist schon ein sehr wichtiges Thema und sollte jedem am Herzen liegen. Manchmal treibt aber der Schutz skurile Blüten bzw. nimmt Außmaße an, die sich ein Normalbürger nicht vorstellen kann und meist geht es dabei um Tiere, die es ohne die vom Menschen geschaffene (Kultur)Landschaft dort nicht geben würde.
Im o.g. Fall ist es aber anders gelagert, denn dort gibt es schon länger verhärtete Fronten von Naturschutzseite (bzw. einer Person dort) und scheinbar Ämter, die dieses Spiel mitspielen. Da ist ein Miteinander, wie es zwischen vielen Bergbauvereinen und Naturschützern selbstverständlich ist und von Wolfgang angesprochen wurde, nicht mehr möglich. Auch ein Mediator würde im o.g. Fall bei dieser Sachlage wahrscheinlich nichts bringen. Politischer oder öffentlicher Druck könnten was ändern, indem man Öffentlichkeit schafft durch Vorrträge, Wanderungen und ggf. Posiumsdiskussionen, bei denen sich Lokalpolitiker positionieren müssen. Aber hat die Öffentlichkeit vor Ort überhaupt für die Nische "Montanbhistorik" ein Interesse?
Es ist ja auch nicht so, als ob die Mausis in der Gegend nicht genug Möglichkeiten hätten, ungestört ihre Winterruhe zu verbringen, denn die Karstlandschaft um Rübeland ist direkt daneben.
Im o.g. Fall ist es aber anders gelagert, denn dort gibt es schon länger verhärtete Fronten von Naturschutzseite (bzw. einer Person dort) und scheinbar Ämter, die dieses Spiel mitspielen. Da ist ein Miteinander, wie es zwischen vielen Bergbauvereinen und Naturschützern selbstverständlich ist und von Wolfgang angesprochen wurde, nicht mehr möglich. Auch ein Mediator würde im o.g. Fall bei dieser Sachlage wahrscheinlich nichts bringen. Politischer oder öffentlicher Druck könnten was ändern, indem man Öffentlichkeit schafft durch Vorrträge, Wanderungen und ggf. Posiumsdiskussionen, bei denen sich Lokalpolitiker positionieren müssen. Aber hat die Öffentlichkeit vor Ort überhaupt für die Nische "Montanbhistorik" ein Interesse?
Es ist ja auch nicht so, als ob die Mausis in der Gegend nicht genug Möglichkeiten hätten, ungestört ihre Winterruhe zu verbringen, denn die Karstlandschaft um Rübeland ist direkt daneben.
GLÜCK AUF | NOBI
Der Berg ist frei.
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Der Berg ist frei.
Wo eyn man eynfahrn will
mag her es thun mit rechte.
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Re: Fledermausschutz als Hilfsmittel zur Unterdrückung der Montanforschung?
Das regelt sich in den nächsten Jahren von allein, wenn überall neue Windmühlen aufgestellt werden.
Re: Fledermausschutz als Hilfsmittel zur Unterdrückung der Montanforschung?
Moin,
aus meiner persönlichen Sicht ist das ein Mißbrauch des Naturschutzrechts durch die sogenannte Person, um sein persönliches Ego zu stärken. Das hilft jetz leider keinem, die Knoten durchzuhauen. Ich denke, da muss man wirklich darauf warten, dass die besagte Person entweder weggelobt oder in den Ruhestand geschickt wird...
Glückauf
Jörn
aus meiner persönlichen Sicht ist das ein Mißbrauch des Naturschutzrechts durch die sogenannte Person, um sein persönliches Ego zu stärken. Das hilft jetz leider keinem, die Knoten durchzuhauen. Ich denke, da muss man wirklich darauf warten, dass die besagte Person entweder weggelobt oder in den Ruhestand geschickt wird...
Glückauf
Jörn
"Das Bergamt braucht doch Wochen, bis es etwas genehmigt!"
Götz George in "Böse Wetter", 2015
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Re: Fledermausschutz als Hilfsmittel zur Unterdrückung der Montanforschung?
Ich weiß jetzt nicht, ob es hier bei dem Thema zielführend ist, Seitenhiebe gegen regenerative Energieformen loszulassen.markscheider hat geschrieben: ↑Di. 05. Jul 22 8:22 Das regelt sich in den nächsten Jahren von allein, wenn überall neue Windmühlen aufgestellt werden.
Re: Fledermausschutz als Hilfsmittel zur Unterdrückung der Montanforschung?
Bei Führungen im Winter durch unser Bergwerk können die Besucher Fledermäuse beim Winterschlaf beobachten, gerade dies schafft doch eine Situation um eine Achtung und Aufmerksamkeit vor diesen Tieren zu schaffen ! 1989 haben wir den ersten Stollen wieder aufgewältigt und seitdem steigen die Zahlen der Fledermäuse und auch die Artenvielfalt nimmt zu ! Wir führen allerdings nur an 2 Tagen in der Woche .
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Re: Fledermausschutz als Hilfsmittel zur Unterdrückung der Montanforschung?
Ich weiß jetzt nicht, ob es bei dem Thema zielführend ist, Splitter in den Augen anderer zu sehen, große Balken aber nicht wahrnehmen zu wollen.MatthiasM hat geschrieben: ↑Di. 05. Jul 22 19:39Ich weiß jetzt nicht, ob es hier bei dem Thema zielführend ist, Seitenhiebe gegen regenerative Energieformen loszulassen.markscheider hat geschrieben: ↑Di. 05. Jul 22 8:22 Das regelt sich in den nächsten Jahren von allein, wenn überall neue Windmühlen aufgestellt werden.
Re: Fledermausschutz als Hilfsmittel zur Unterdrückung der Montanforschung?
Ich seh jetzt keinen großen Balken in meinem eigenen Auge. Ich kann hier fachlich zu der konkreten Situation nicht viel beitragen, da hier in Bayern die Zusammenarbeit zwischen Fledermausschutz und Höhlenforschern traditionell gut funktioniert (allein weil hier einen guten Teil der Feldarbeit v.a. in Naturhöhlen als Winterquartier ganz offiziell die HöFos übernehmen, z.B. Bestandszählungen im Winterquartier). Die Windräderfrage tut hier halt überhaupt nichts zur Sache. Ganz einfach.
Sonnensucher hatte ausdrücklich gebeten: "Es sind konstruktive Beiträge ausdrücklich erwünscht. Polemik, egal in welche Richtung bitte ich zu vermeiden. "
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Re: Fledermausschutz als Hilfsmittel zur Unterdrückung der Montanforschung?
Hallo und Danke für die Reaktionen.
Versteht bitte, dass ich im einzelnen darauf nicht eingehe. Nur nochmal die Bitte dieses Thema nicht schonwieder zum Anlass zu nehmen über oberflächliche, polarisierende Themen zu debattieren die hier nicht hingehören.
Wie Wolfgang schon schrieb sind die Öffnungen von Stollen und Schächten durch ehrenamtliche in Sachsen ein gutes Beispiel wie - zumeist mit nachhaltigen Baustoffen wie z.B. Naturstein - Quartiere erst (wieder-)geschaffen werden. Hier werden dafür Mittel aus Artenschutzprogrammen abgerufen und z.B. 270.000€ für ein einfaches kleines Einflugbauwerk ausgegeben, welches natürlich im Winterhalbjahr gebaut wird. ....während es in Halle für Schulsanierungen an Geld fehlt.
Aus verschiedenen Gründen hat es bis zum jetzigen Beitrag etwas gedauert.
Ja Nobi, der Erste Beitrag war quasie "von der Leber weg". Aber nun soll es etwas strukturiert werden. Ich habe sogar einiges auf Deinen Hinweis hin gekürzt, aber ein Überblick über die Vorgeschichte kann ich Euch nicht ersparen, es lesen auch Leute mit, welche diese Details nicht kennen.
Wo ich Nobi ein Stück weit widersprechen muss, ist die Aussage, dass es eine politischen Opponenten benötigt. Es muss möglich sein im Rechtsstaat solche Fragen und Probleme ohne „politische“ Interessenwettbewerb zu lösen, Öffentlichkeit ja, Lokalpolitik ja. Aber, ob der aktuellen idiotischen und kontraproduktiven Verhärtung und Polarisierung in der Gesellschaft, wäre dies aus meiner Sicht genau falsch sich die größmöglichen Naturschutzgegner ins Boot zu holen, das führt zu nichts.
Dieser Wahnwitz, dass jemand mit offensichtlichen persönlichen Motiven behaupten kann ein Quarteier für Arten nach Anhang IV ist so wichtig, dass es grundsätzlich nicht durch Dritte betreten werden darf ist sehr gefährlich. Wie oben schon geschrieben, ich befürchte einige Bergbauvereine und „freien Befahrer“ sind sich der potenziellen Gefahr nicht bewusst, die davon ausgeht. Ich schreibe dazu auch nichts, um niemanden eine Blaupause zu geben, aber keiner sollte sich mit einem gültigen Betriebsplan in Sicherheit wiegen
Daher ist es durchaus auch nicht unwichtig was in Hüttenrode die kommenden Monate passiert.
Da ich kurz nach Erscheinen des ersten Beitrages darauf angesprochen wurde: Ja der Verein benötigt JEDE Unterstützung. Jeder der hinsichtlich die untiefen der Verwaltungsbürokratie beherrscht kann mit Fachwissen unterstützen. Selbstverständlich sind auch fachliche Vergleichsbeispiele hilfreich wo z.B. Grubenhohlräume als Eigentum geführt werden oder wer einen baurechtlich fitten Anwalt oder einen unbeeinflussbaren FFH-Kundigen kennt, kann durch Zuarbeit unterstützen. Letztlich hilft auch jede helfende Hand vor Ort beim Erhalt der denkmalgeschützten Gebäude. Letztlich gibt es auch die Möglichkeit zu spenden, denn wenn man als Verein genötigt wird tausende Euro in Anwaltskosten zu investieren, gleichzeitig aber mangels (übertage-) Besuchern keine Einnahmen hat, fehlt es irgendwann auch am Geld. Da aber viel zu Viele andere tagtäglich danach betteln, wurde diese finanzielle Hilfe bewusst nicht voran gestellt.
Versteht bitte, dass ich im einzelnen darauf nicht eingehe. Nur nochmal die Bitte dieses Thema nicht schonwieder zum Anlass zu nehmen über oberflächliche, polarisierende Themen zu debattieren die hier nicht hingehören.
Wie Wolfgang schon schrieb sind die Öffnungen von Stollen und Schächten durch ehrenamtliche in Sachsen ein gutes Beispiel wie - zumeist mit nachhaltigen Baustoffen wie z.B. Naturstein - Quartiere erst (wieder-)geschaffen werden. Hier werden dafür Mittel aus Artenschutzprogrammen abgerufen und z.B. 270.000€ für ein einfaches kleines Einflugbauwerk ausgegeben, welches natürlich im Winterhalbjahr gebaut wird. ....während es in Halle für Schulsanierungen an Geld fehlt.
Aus verschiedenen Gründen hat es bis zum jetzigen Beitrag etwas gedauert.
Ja Nobi, der Erste Beitrag war quasie "von der Leber weg". Aber nun soll es etwas strukturiert werden. Ich habe sogar einiges auf Deinen Hinweis hin gekürzt, aber ein Überblick über die Vorgeschichte kann ich Euch nicht ersparen, es lesen auch Leute mit, welche diese Details nicht kennen.
Wo ich Nobi ein Stück weit widersprechen muss, ist die Aussage, dass es eine politischen Opponenten benötigt. Es muss möglich sein im Rechtsstaat solche Fragen und Probleme ohne „politische“ Interessenwettbewerb zu lösen, Öffentlichkeit ja, Lokalpolitik ja. Aber, ob der aktuellen idiotischen und kontraproduktiven Verhärtung und Polarisierung in der Gesellschaft, wäre dies aus meiner Sicht genau falsch sich die größmöglichen Naturschutzgegner ins Boot zu holen, das führt zu nichts.
Dieser Wahnwitz, dass jemand mit offensichtlichen persönlichen Motiven behaupten kann ein Quarteier für Arten nach Anhang IV ist so wichtig, dass es grundsätzlich nicht durch Dritte betreten werden darf ist sehr gefährlich. Wie oben schon geschrieben, ich befürchte einige Bergbauvereine und „freien Befahrer“ sind sich der potenziellen Gefahr nicht bewusst, die davon ausgeht. Ich schreibe dazu auch nichts, um niemanden eine Blaupause zu geben, aber keiner sollte sich mit einem gültigen Betriebsplan in Sicherheit wiegen
Daher ist es durchaus auch nicht unwichtig was in Hüttenrode die kommenden Monate passiert.
Da ich kurz nach Erscheinen des ersten Beitrages darauf angesprochen wurde: Ja der Verein benötigt JEDE Unterstützung. Jeder der hinsichtlich die untiefen der Verwaltungsbürokratie beherrscht kann mit Fachwissen unterstützen. Selbstverständlich sind auch fachliche Vergleichsbeispiele hilfreich wo z.B. Grubenhohlräume als Eigentum geführt werden oder wer einen baurechtlich fitten Anwalt oder einen unbeeinflussbaren FFH-Kundigen kennt, kann durch Zuarbeit unterstützen. Letztlich hilft auch jede helfende Hand vor Ort beim Erhalt der denkmalgeschützten Gebäude. Letztlich gibt es auch die Möglichkeit zu spenden, denn wenn man als Verein genötigt wird tausende Euro in Anwaltskosten zu investieren, gleichzeitig aber mangels (übertage-) Besuchern keine Einnahmen hat, fehlt es irgendwann auch am Geld. Da aber viel zu Viele andere tagtäglich danach betteln, wurde diese finanzielle Hilfe bewusst nicht voran gestellt.
Montanforschung stellt keine Bedrohung für Fledermäuse dar, im Gegenteil, es werden Gruben ehrenamtlich erhalten, welche als Quartier dienen. Gleichzeitig werden weitere gesellschaftliche Mehrwerte geschaffen.
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Re: Fledermausschutz als Hilfsmittel zur Unterdrückung der Montanforschung?
Tatsächlich habe ich noch einen wichtigen Grund für meine Motivation vergessen: es ist doch tatsächlich so, dass ich seit 2016 bis dato 6 Behördenkontakten im Landkreis Harz bzw. der betroffenen Kommune Blankenburg hatte und davon 4 Stück als sehr bedenklich ansehe. Ich sehe es daher auch als allgemeine Bürgerpflicht an, als Chronist und Argumentierender den Bergverein zu unterstützen.
Nur am Rande die angedeuteten Gegebenheiten, es waren keine Petitessen: Gerade dieser krasse Kontrast, zwischen Ämtern (Bürgeramt Stadt Blankenburg) die mir kurz vor einem Flugtermin den neuen Reisepass außerhalb der Öffnungszeiten noch aushändigten und so Vorzeigeengagement gegenüber dem Bürger beweisen einerseits und andererseits Rathausmitarbeitern die verbal ein Verbot aussprechen (Beantragte Baumfällung), das Ganze aber nicht schriftlich auf ein Blatt bekommen, auch nicht nach 3-maliger Mahnung innerhalb eines Jahres und dann nach einem "Sturm" mit abgebrochenen Baumspitzen der Fällung zustimmen, gleichzeitig mit umfangreichen Ersatzpflanzungen drohen. Dazu kam auch nie ein Schreiben. Klar eine Petitesse solange es "gut ausgeht", aber wenn nicht? Hätte der ca. 200 kg schwere Ast/Wipfel den zeitnah vorbeifahrenden Mitarbeiter der Stadt verletzt oder getötet, wäre es wohl auch die Stadt gewesen, welche meine Verkehrssicherungspflicht kritisch geprüft hätte.
Noch bedenklicher: man gibt eine notarielle Hauskaufurkunde zum Grundbuchamt und bekommt einen falschen Grundbucheintrag zurück. Weder Grundbuchamt (4-Augen-Prinzip?) noch Notarin haben ihre teuer bezahlte Arbeit richtig gemacht und ich sage das ohne Groll, es war zu meinem theoretischen Vorteil, es macht aber dennoch nachdenklich.
Ich sehe also auch einfach menschliches Versagen innerhalb der Behörden als Ursache, warum man hier einfach etwas öffentlichkeit herstellen muss. Der erste Themenbeitrag ist dafür ein gutes Beispiel, seid gespannt.
Ein drei Sachen noch vorweg:
Nur am Rande die angedeuteten Gegebenheiten, es waren keine Petitessen: Gerade dieser krasse Kontrast, zwischen Ämtern (Bürgeramt Stadt Blankenburg) die mir kurz vor einem Flugtermin den neuen Reisepass außerhalb der Öffnungszeiten noch aushändigten und so Vorzeigeengagement gegenüber dem Bürger beweisen einerseits und andererseits Rathausmitarbeitern die verbal ein Verbot aussprechen (Beantragte Baumfällung), das Ganze aber nicht schriftlich auf ein Blatt bekommen, auch nicht nach 3-maliger Mahnung innerhalb eines Jahres und dann nach einem "Sturm" mit abgebrochenen Baumspitzen der Fällung zustimmen, gleichzeitig mit umfangreichen Ersatzpflanzungen drohen. Dazu kam auch nie ein Schreiben. Klar eine Petitesse solange es "gut ausgeht", aber wenn nicht? Hätte der ca. 200 kg schwere Ast/Wipfel den zeitnah vorbeifahrenden Mitarbeiter der Stadt verletzt oder getötet, wäre es wohl auch die Stadt gewesen, welche meine Verkehrssicherungspflicht kritisch geprüft hätte.
Noch bedenklicher: man gibt eine notarielle Hauskaufurkunde zum Grundbuchamt und bekommt einen falschen Grundbucheintrag zurück. Weder Grundbuchamt (4-Augen-Prinzip?) noch Notarin haben ihre teuer bezahlte Arbeit richtig gemacht und ich sage das ohne Groll, es war zu meinem theoretischen Vorteil, es macht aber dennoch nachdenklich.
Ich sehe also auch einfach menschliches Versagen innerhalb der Behörden als Ursache, warum man hier einfach etwas öffentlichkeit herstellen muss. Der erste Themenbeitrag ist dafür ein gutes Beispiel, seid gespannt.
Ein drei Sachen noch vorweg:
- Ich hatte einiges mit Vorschau probiert, alles geht so leider nicht, ich reduziere daher den Input an Quellen auf das Notwendigste, sonst wird das nicht lesbar, danke für die Anmerkung Nobi
- Nobody is perfect, dort wo Unsicherheiten bestehen, Quellen fehlen versuche ich das so kenntlich zu machen. Leider ist das Archiv des Bergvereins schon sehr umfangreich und es besteht trotz der vielen Forschungs- und Bergbauunterlagen zu einem eheblichen Anteil aus vollkommen überflüssigen Verwaltungskram, der deshalb überflüssig ist, da er leider immer wieder im Kreis führt und weder dem Amt noch dem Bürger nützt. Daher ist trotz guter Ordnung nicht alles sofort verfügbar. Parallel werden die Sachen auch digitalisiert, das könnte die Übersicht in Zukunft verbessern.
- Parallel laufen noch einige dieser unsagbar teuren Anfragen nach UIG und IZG, daher werden sicher einige Sachen später noch ergänzt, 5 einfache Fragen zu beantworten kann im Landkreis Harz schonmal 5 Monate dauern und 60,- kosten.
Zuletzt geändert von Sonnensucher am Di. 23. Aug 22 14:57, insgesamt 1-mal geändert.
Montanforschung stellt keine Bedrohung für Fledermäuse dar, im Gegenteil, es werden Gruben ehrenamtlich erhalten, welche als Quartier dienen. Gleichzeitig werden weitere gesellschaftliche Mehrwerte geschaffen.
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Re: Fledermausschutz als Hilfsmittel zur Unterdrückung der Montanforschung?
Also um halbwegs sachlich ranzugehen, sollte ähnlich wie in der Wissenschaft eine These voranstehen:
Im Fall des Bergvereins zu Hüttenrode e.V. wird ein seit vielen Jahren aktiver Verein, welcher im besten Sinne des Ehrenamts und der Denkmalpflege versucht mit bürgerlichen Engagement das Gemeindeleben zu bereichern, gebremst und diskreditiert. Es werden auf Verwaltungsebene unlösbare Forderungen erhoben und gleichzeitig durch Dritte mittels falscher Behauptungen und Unterstellungen die Vereinsarbeit sabotiert. Gleichzeitig werden auf Basis zweifelhafter Zählungen Superlative an Fledermausquartieren in der Vereinsgrube postuliert und Steuermittel für fragwürdige Bauwerke genutzt. Zusätzlich werden Unterstützer des Bergvereins, konkret Bergbaufirmen, mutmaßlich mithilfe von gesteuerten Auftragsvergaben von ihrer Unterstützung für den Verein abgebracht. Andere Bereiche der Verwaltung unterstützen die Behinderung mindestens durch fachlich falsche oder zumindest ungleiche Entscheidungen. Es werden weder vom Land, noch vom Landkreis Möglichkeiten einer konstruktiven Zusammenarbeit angestrebt, wie sie z.B. mithilfe von Kooperationsvereinbarungen in Rübeland oder in Elbingerode existieren.
Die Vorgeschichte in Kürze.
Der Vorsitzende vom Bergverein A. Pawel führte schon vor ca. 40 Jahren die ersten Zeitzeugengespräche zur Grube Braunesumpf mit damaligen Bergleuten auf der Grube Einheit. Auch Geländebegehungen und Befahrungen waren Teil des Engagements. Als Bürgermeister der Gemeinde Hüttenrode begann er mit der aktiven Erinnerungskultur z.B. durch Hinweistafeln und weiteren Maßnahmen zum Erhalt einzelner Bestandteile. Seit 2005, bzw. 2007 ist der Bergverein zu Hüttenrode aktiv und hat 2 denkmalgeschützte Gebäude(ensembles) vor dem Verfall gerettet, sowie begonnen zu sanieren. Es wurde ernsthaft nach Möglichkeiten gesucht die Grube wieder Zugänglich zu machen.
Dazu wurde auf kurzem Dienstweg um 2009 mit dem Forstpächter die Öffnung des Revierhausschachtes vereinbart, da das LAGB sich außerhalb des BbergG nicht für die Grube zuständig sah. Aber ohne Wissen über den Zustand der oberen Sohlen kann man schlecht einen Betriebsplan schreiben, schon gar nicht für ein (Fach-)Besucherbergwerk. Auch war bekannt, dass der Flächenbesitzer zu dieser Zeit eine schwarzes Verwaltungsloch ohne Rückantwort war, daher wäre jeder andere Weg von vornherein vermutlich schief gelaufen. Im Vergleich zu Sachsen, mangelt in Sachsen-Anhalt an einer Hohlraumverordnung, welche diese ersten Schritte „einfacher“ möglich macht, also erste Erkundungen außerhalb eines Betriebsplanes nach BbergG durchzuführen. Was der Verein allein in dieser Zeit parallel noch auf die Beine gestellt hat, ist für Interessierte nachlesbar.
Abkürzung: nach ersten erfolgreichen Erkundungen und montanistischen Dokumentationen mussten 2013 leider 3 Mitglieder wegen gravierenden Sicherheitsverstößen unter Tage aus dem Verein ausgeschlossen werden und gründeten daraufhin einen Konkurrenzverein, da Sie aber keine weiteren Mitglieder abwerben konnten, wurde der Vereinszweck in „Berg- und Naturschutzverein“ umgewandelt, man verkaufte sich als Fledermausschützer an die SUNK (Stiftung Umweltschutz, Naturschutz, Klimaschutz) und die Landesreferenzstelle für Fledermausschutz. Man nahm dem Bergverein so den Zugang zur Grube konnte als Naturfreund getarnt selbst wieder einfahren. "Zufällig" begann die Landesreferenzstelle unmittelbar danach mit Zählungen und postulierte schon 2015 von einem Quartier „Europäischen Ranges“ – wenn es stimmt, ist es immerhin ein Armutszeugnis für viele Fachleute, die demnach über Jahre daran vorbeigelaufen sind, inkl. anerkannten Hochschulen.
Ein unterschriftsreifer Betriebsplan des Bergvereins wurde nehben FFH-Themen u.a. mit den Begründungen abgelehnt: ggf. gibt es einen Rechtsnachfolger für die Grubenanlage und es muss ein rechtlich gesichertes Flurstück mit Grubenzugang vorhanden sein.
Gesagt getan: nachdem das Konzept einer „DISKO“ auf dem Flurstück am Schacht II nicht aufging, konnte der Bergverein das Flurstück 41/4 erwerben. Damit wurden beide vorausgegangenen Forderungen erfüllt, gleichzeitig entstanden neue Probleme: die Gebäude mussten baulich gesichert werden, Abfall der gewerblichen Vorbesitzer musste teuer entsorgt werden und die Übernahme vom Maschinenpark der Grube 3KE stand auch an. So blieb der Ausbau des Grubenzugangs vorerst liegen. Da gleichzeitig die Baubehörde Forderungen aufmachte, welche für die Vorbesitzer scheinbar nicht galten, musste der Verein hier Arbeit leisten, dazu im Detail später noch mehr.
Der Revierhausschacht wurde zwischenzeitlich auf Anweisung der SUNK wieder verschlossen, scheinbar lief die Arbeit zwischen Naturschutzstiftung und Naturschutzverein nicht so gut.
Als der Grubenzugang auf dem Flurstück des Bergvereins endlich ausgebaut wurde – fachlich korrekt, aber ohne Betriebsplan – es sollte ja vorerst kein Besucherbergwerk entstehen und somit ist das LAGB nach eigenen Angaben nicht in der Zuständigkeit, begann der richtige Ärger: mit hanebüchenen Behauptungen fanden sich 2018 Landesreferenzstelle, die ausgeschlossenen Mitglieder, sowie eine Mitarbeiterin der UNB zusammen und unterstellten dem Verein mittels Abdeckungen auf einem Überhauen Fledermäuse getötet zu haben. Es folgte Hausdurchsuchung und Verfahren. Dazu muss, ohne ins Detail zu gehen noch untersetzt werden: es lagen wohl laut Akten ein paar Leitplanken auf einem Überhauen, welches vom Bergverein schon vor Jahren durch ein Geländer gegen Absturz gesichert wurde. Welcher Spaßvogel diese Leitplanken zwischenzeitlich legte, sei dahingestellt vgl. Anlagen. Wetterwege und Flugwege gibt es noch deutlich mehr, aber das verschwieg man bewusst den Ermittlern und posutlierte akute Gefahren für die Tiere.
Die Akten der Staatsanwaltschaft belegen im Gegenteil einen groben Verstoß im Bereich Seiltechnik durch die Akteure des Berg- und Naturschutzvereines, welche scheinbar mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde offiziell befuhren. Da diese mit großen zeitlichen Abständen die tonnlägigen bis vertikalen Grubenbaue über 5 Sohlen „von unten“ für Ihre Kontroll- und Zählungstouren befuhren, konnten jeweils erst nach dem Aufstieg die Anschlagpunkte ihrer Seile kontrolliert werden. Dabei ist anderweitig dokumentiert, dass die Anschlagpunkte mit dafür ungeeigneten Materialien ausgebaut waren (kein VA Stahl, Stoffbandschlingen in Tropfwasser mit leicht saurem Milieu usw.).
Nun denn: der Staatsanwalt stellte das Verfahren ein und der Verein sah sich 2020 plötzlich und ohne Vorwarnung einer Allgemeinverfügung gegenüber, welche im wesentlichen auf den unbelegten Behauptungen der vorausgegangenen erfolglosen Anzeige beruht und welche ohne den Versuch einer Zusammenarbeit erlassen wurde und Kooperationsvereinbarungen wie bei den Rübeländer Höhlen oder der Grube Büchenberg als milderes Mittel gegenüber einem Betretungsverbot komplett ignoriert. Sie beinhaltet ein ganzjähriges Befahrungsverbot und Anträge auf Ausnahmegenehmigung wurden umgehend abgelehnt. Es werden z.B. FFH-VErträglichkeitsprüfungen abgefordert, gleichzeitig wird die nach UIG und IZG angefragten FFH-Prüfung für aktuelle Baumaßnahmen nicht übergeben.
Weiterhin macht die Landesreferenzstelle bis dato Gott und die Welt rebellisch, dass der Bergverein angeblich die öffentliche Sicherheit gefährde (Straße, Bahntrasse etc.). Zuletzt wurde in den Wintermonaten 2021/2022 für 270.000 Euro am Revierhausschacht ein Einflugs- und Einstiegsbauwerk geschaffen, was seinesgleichen sucht.
Herausragende Verwaltungsleistungen wie z.B. dem Bergverein eine baupolizeiliche Sperrung des ganzen Grundstückes mit Zustellungstermin „23.12.“ (!) zukommen zu lassen obwohl den Ämtern die gordischen Knoten bekannt sind, habe ich dabei schon weggelassen. Für außenstehende Leser der Literaturtip: Lahl,B. Mettenschichten im Erzgebirge – darin wird ganz gut wiedergegeben wie Emotional der 23.12. im Bergmannskalender ist, insb. wenn im Laufe des Jahres Bergleute verstorben sind.
Im Anhang dazu noch 3 Beispiele. Einerseits ja- nicht jeder der nach unter Tage fährt ist ein seriöser Montanhistoriker, solchen Leuten sind natürlich auch irgendwelche wilden Abdeckungen zu zutrauen. Auch ist nicht ausgeschlossen, dass solche Leute "verbrannte Erde" im wahrsten Sinne unter Tage hinterlassen. Umso wichtiger ist, dass sich offizielle Stellen nicht vorschnell auf den seriös arbeitenden Bergverein als Schuldigen für alles was in der Grube nicht in Ordnung ist, festlegen. Weiterhin wichtig ist die Präsenz vor Ort. Die Aufbrüche des Mühlwegstollens wurden immer vom Bergverein bemerkt und zwar zeitnah, vgl. Zeitungsartikel 2. Anders war dies ja beim Zillierbachstollen, dort gingen im letzten halben Jahr reichlich "Befahrer" (im neutralen Sinn) aus halb Europa ein und aus, vgl. Abb. Instagrammauszug, bevor es jemand Offizielles bemerkte, soviel zum Thema Verkehrssicherungspflicht.
Im Fall des Bergvereins zu Hüttenrode e.V. wird ein seit vielen Jahren aktiver Verein, welcher im besten Sinne des Ehrenamts und der Denkmalpflege versucht mit bürgerlichen Engagement das Gemeindeleben zu bereichern, gebremst und diskreditiert. Es werden auf Verwaltungsebene unlösbare Forderungen erhoben und gleichzeitig durch Dritte mittels falscher Behauptungen und Unterstellungen die Vereinsarbeit sabotiert. Gleichzeitig werden auf Basis zweifelhafter Zählungen Superlative an Fledermausquartieren in der Vereinsgrube postuliert und Steuermittel für fragwürdige Bauwerke genutzt. Zusätzlich werden Unterstützer des Bergvereins, konkret Bergbaufirmen, mutmaßlich mithilfe von gesteuerten Auftragsvergaben von ihrer Unterstützung für den Verein abgebracht. Andere Bereiche der Verwaltung unterstützen die Behinderung mindestens durch fachlich falsche oder zumindest ungleiche Entscheidungen. Es werden weder vom Land, noch vom Landkreis Möglichkeiten einer konstruktiven Zusammenarbeit angestrebt, wie sie z.B. mithilfe von Kooperationsvereinbarungen in Rübeland oder in Elbingerode existieren.
Die Vorgeschichte in Kürze.
Der Vorsitzende vom Bergverein A. Pawel führte schon vor ca. 40 Jahren die ersten Zeitzeugengespräche zur Grube Braunesumpf mit damaligen Bergleuten auf der Grube Einheit. Auch Geländebegehungen und Befahrungen waren Teil des Engagements. Als Bürgermeister der Gemeinde Hüttenrode begann er mit der aktiven Erinnerungskultur z.B. durch Hinweistafeln und weiteren Maßnahmen zum Erhalt einzelner Bestandteile. Seit 2005, bzw. 2007 ist der Bergverein zu Hüttenrode aktiv und hat 2 denkmalgeschützte Gebäude(ensembles) vor dem Verfall gerettet, sowie begonnen zu sanieren. Es wurde ernsthaft nach Möglichkeiten gesucht die Grube wieder Zugänglich zu machen.
Dazu wurde auf kurzem Dienstweg um 2009 mit dem Forstpächter die Öffnung des Revierhausschachtes vereinbart, da das LAGB sich außerhalb des BbergG nicht für die Grube zuständig sah. Aber ohne Wissen über den Zustand der oberen Sohlen kann man schlecht einen Betriebsplan schreiben, schon gar nicht für ein (Fach-)Besucherbergwerk. Auch war bekannt, dass der Flächenbesitzer zu dieser Zeit eine schwarzes Verwaltungsloch ohne Rückantwort war, daher wäre jeder andere Weg von vornherein vermutlich schief gelaufen. Im Vergleich zu Sachsen, mangelt in Sachsen-Anhalt an einer Hohlraumverordnung, welche diese ersten Schritte „einfacher“ möglich macht, also erste Erkundungen außerhalb eines Betriebsplanes nach BbergG durchzuführen. Was der Verein allein in dieser Zeit parallel noch auf die Beine gestellt hat, ist für Interessierte nachlesbar.
Abkürzung: nach ersten erfolgreichen Erkundungen und montanistischen Dokumentationen mussten 2013 leider 3 Mitglieder wegen gravierenden Sicherheitsverstößen unter Tage aus dem Verein ausgeschlossen werden und gründeten daraufhin einen Konkurrenzverein, da Sie aber keine weiteren Mitglieder abwerben konnten, wurde der Vereinszweck in „Berg- und Naturschutzverein“ umgewandelt, man verkaufte sich als Fledermausschützer an die SUNK (Stiftung Umweltschutz, Naturschutz, Klimaschutz) und die Landesreferenzstelle für Fledermausschutz. Man nahm dem Bergverein so den Zugang zur Grube konnte als Naturfreund getarnt selbst wieder einfahren. "Zufällig" begann die Landesreferenzstelle unmittelbar danach mit Zählungen und postulierte schon 2015 von einem Quartier „Europäischen Ranges“ – wenn es stimmt, ist es immerhin ein Armutszeugnis für viele Fachleute, die demnach über Jahre daran vorbeigelaufen sind, inkl. anerkannten Hochschulen.
Ein unterschriftsreifer Betriebsplan des Bergvereins wurde nehben FFH-Themen u.a. mit den Begründungen abgelehnt: ggf. gibt es einen Rechtsnachfolger für die Grubenanlage und es muss ein rechtlich gesichertes Flurstück mit Grubenzugang vorhanden sein.
Gesagt getan: nachdem das Konzept einer „DISKO“ auf dem Flurstück am Schacht II nicht aufging, konnte der Bergverein das Flurstück 41/4 erwerben. Damit wurden beide vorausgegangenen Forderungen erfüllt, gleichzeitig entstanden neue Probleme: die Gebäude mussten baulich gesichert werden, Abfall der gewerblichen Vorbesitzer musste teuer entsorgt werden und die Übernahme vom Maschinenpark der Grube 3KE stand auch an. So blieb der Ausbau des Grubenzugangs vorerst liegen. Da gleichzeitig die Baubehörde Forderungen aufmachte, welche für die Vorbesitzer scheinbar nicht galten, musste der Verein hier Arbeit leisten, dazu im Detail später noch mehr.
Der Revierhausschacht wurde zwischenzeitlich auf Anweisung der SUNK wieder verschlossen, scheinbar lief die Arbeit zwischen Naturschutzstiftung und Naturschutzverein nicht so gut.
Als der Grubenzugang auf dem Flurstück des Bergvereins endlich ausgebaut wurde – fachlich korrekt, aber ohne Betriebsplan – es sollte ja vorerst kein Besucherbergwerk entstehen und somit ist das LAGB nach eigenen Angaben nicht in der Zuständigkeit, begann der richtige Ärger: mit hanebüchenen Behauptungen fanden sich 2018 Landesreferenzstelle, die ausgeschlossenen Mitglieder, sowie eine Mitarbeiterin der UNB zusammen und unterstellten dem Verein mittels Abdeckungen auf einem Überhauen Fledermäuse getötet zu haben. Es folgte Hausdurchsuchung und Verfahren. Dazu muss, ohne ins Detail zu gehen noch untersetzt werden: es lagen wohl laut Akten ein paar Leitplanken auf einem Überhauen, welches vom Bergverein schon vor Jahren durch ein Geländer gegen Absturz gesichert wurde. Welcher Spaßvogel diese Leitplanken zwischenzeitlich legte, sei dahingestellt vgl. Anlagen. Wetterwege und Flugwege gibt es noch deutlich mehr, aber das verschwieg man bewusst den Ermittlern und posutlierte akute Gefahren für die Tiere.
Die Akten der Staatsanwaltschaft belegen im Gegenteil einen groben Verstoß im Bereich Seiltechnik durch die Akteure des Berg- und Naturschutzvereines, welche scheinbar mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde offiziell befuhren. Da diese mit großen zeitlichen Abständen die tonnlägigen bis vertikalen Grubenbaue über 5 Sohlen „von unten“ für Ihre Kontroll- und Zählungstouren befuhren, konnten jeweils erst nach dem Aufstieg die Anschlagpunkte ihrer Seile kontrolliert werden. Dabei ist anderweitig dokumentiert, dass die Anschlagpunkte mit dafür ungeeigneten Materialien ausgebaut waren (kein VA Stahl, Stoffbandschlingen in Tropfwasser mit leicht saurem Milieu usw.).
Nun denn: der Staatsanwalt stellte das Verfahren ein und der Verein sah sich 2020 plötzlich und ohne Vorwarnung einer Allgemeinverfügung gegenüber, welche im wesentlichen auf den unbelegten Behauptungen der vorausgegangenen erfolglosen Anzeige beruht und welche ohne den Versuch einer Zusammenarbeit erlassen wurde und Kooperationsvereinbarungen wie bei den Rübeländer Höhlen oder der Grube Büchenberg als milderes Mittel gegenüber einem Betretungsverbot komplett ignoriert. Sie beinhaltet ein ganzjähriges Befahrungsverbot und Anträge auf Ausnahmegenehmigung wurden umgehend abgelehnt. Es werden z.B. FFH-VErträglichkeitsprüfungen abgefordert, gleichzeitig wird die nach UIG und IZG angefragten FFH-Prüfung für aktuelle Baumaßnahmen nicht übergeben.
Weiterhin macht die Landesreferenzstelle bis dato Gott und die Welt rebellisch, dass der Bergverein angeblich die öffentliche Sicherheit gefährde (Straße, Bahntrasse etc.). Zuletzt wurde in den Wintermonaten 2021/2022 für 270.000 Euro am Revierhausschacht ein Einflugs- und Einstiegsbauwerk geschaffen, was seinesgleichen sucht.
Herausragende Verwaltungsleistungen wie z.B. dem Bergverein eine baupolizeiliche Sperrung des ganzen Grundstückes mit Zustellungstermin „23.12.“ (!) zukommen zu lassen obwohl den Ämtern die gordischen Knoten bekannt sind, habe ich dabei schon weggelassen. Für außenstehende Leser der Literaturtip: Lahl,B. Mettenschichten im Erzgebirge – darin wird ganz gut wiedergegeben wie Emotional der 23.12. im Bergmannskalender ist, insb. wenn im Laufe des Jahres Bergleute verstorben sind.
Im Anhang dazu noch 3 Beispiele. Einerseits ja- nicht jeder der nach unter Tage fährt ist ein seriöser Montanhistoriker, solchen Leuten sind natürlich auch irgendwelche wilden Abdeckungen zu zutrauen. Auch ist nicht ausgeschlossen, dass solche Leute "verbrannte Erde" im wahrsten Sinne unter Tage hinterlassen. Umso wichtiger ist, dass sich offizielle Stellen nicht vorschnell auf den seriös arbeitenden Bergverein als Schuldigen für alles was in der Grube nicht in Ordnung ist, festlegen. Weiterhin wichtig ist die Präsenz vor Ort. Die Aufbrüche des Mühlwegstollens wurden immer vom Bergverein bemerkt und zwar zeitnah, vgl. Zeitungsartikel 2. Anders war dies ja beim Zillierbachstollen, dort gingen im letzten halben Jahr reichlich "Befahrer" (im neutralen Sinn) aus halb Europa ein und aus, vgl. Abb. Instagrammauszug, bevor es jemand Offizielles bemerkte, soviel zum Thema Verkehrssicherungspflicht.
Zuletzt geändert von Sonnensucher am Di. 23. Aug 22 15:24, insgesamt 2-mal geändert.
Montanforschung stellt keine Bedrohung für Fledermäuse dar, im Gegenteil, es werden Gruben ehrenamtlich erhalten, welche als Quartier dienen. Gleichzeitig werden weitere gesellschaftliche Mehrwerte geschaffen.
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Re: Fledermausschutz als Hilfsmittel zur Unterdrückung der Montanforschung?
Thema I - FFH Gebiet
Grundlegend von den untertägigen Problematik abgesehen hat der Verein das Problem, dass die Baubehörde einen Bauantrag für die Nutzungsartenänderung des Flurstücks haben möchte. Nun sind aber sowohl die Zufahrt (ein weiteres Thema), als auch die Grenzen des FFH Gebietes scheinbar je eine unüberwindbare Hürde. Da es sehr grundlegend und bizarr ist, zuerst das FFH-Gebiet:
Zitat aus ANLAGE NR. 3.24
GEBIETSBEZOGENE ANLAGE FÜR DAS EUROPÄISCHE
VOGELSCHUTZGEBIET “VOGELSCHUTZGEBIET ZWISCHEN WERNIGERODE
UND BLANKENBURG“ (EU-CODE: DE 4231-401, LANDESCODE: SPA0029):
https://www.natura2000-lsa.de/upload/2_ ... _Links.pdf
Das Schloss Wernigerode, das Grünland
nordöstlich des Hillkopfes, der Sportplatz in Hüttenrode, das ehemalige
Erzbergbaugebiet Braune Sumpf sowie der Wildtierpark Christianental mitsamt
Gehegeflächen in Nöschenrode sind aus dem Gebiet ausgeschlossen.
Nun erkennt man leicht, dass sowohl auf der Übersichtskarte, als auch auf der Detailkarte, die Grenzziehung "fachlich falsch" bzw. dem Text wiedersprechend ist. Denn man hat nur das überwiegend renaturierte ehem. Betriebsgelände um Schacht I ausgenommen, nicht aber das Flurstück, auf welchem sich der Schacht II befindet und noch erhaltene Bergbaugebäude stehen.
Vgl.
https://www.natura2000-lsa.de/upload/2_ ... H0078n.pdf
https://www.natura2000-lsa.de/upload/2_ ... _205_n.pdf
Nun meint man eine solche fachlich falsche Darstellung sei kein Problem, aber weit gefehlt. Sie ist einerseits maßgeblich und scheinbar unabänderlich.
Es erfolgte natürlich schon Einspruch durch den Bergverein bei verschiednene Beteiligungsverfahren, da war er noch nicht mal im Besitz des Flurstücks. Weitere, inzwischen unzählige, Eingaben, Mails, Nachfragen und sogar persönliche Gespräche auf dem Landesverwaltungsamt brachten kein Ergebnis. Im Gegenteil, während der Sportplatz auch nachträglich vom damaligen Bürgermeister "herausgelöst" wurde. Ist dies wohl für das Flurstück 41/4 der Gemarkung Hüttenrode nicht möglich.
Auf Bitten der Stadt Blankenburg eine Korrektur vorzunehmen antwortete das Landesverwaltungsamt 2022 sinngemäß wie folgt: "Nein wir haben kein Fehler gemacht, Sie hätten ja klagen können". vgl. Anlage. Allein dieses Dokument, welches hiermit veröffentlicht wird, wäre Grund genug alles ehrenamtliche Engagement hinzuschmeisen. Das Verwaltungssprech möchte ich bitte von einem Lokalpolitiker übersetzt bekommen. Und dabei muss man immer die vom Hofpoeten gedichteten Formulierungen wie z.B. das Leitbild vom Landkreis Harz in Hinterkopf haben... Besonders bemerkenswert auch der Verweiß auf die Verordnung für Fledermäuße, die sich wiederum auf das FFH-Gebiet beruft. Ich frage mich ernsthaft warum die Abgrenzung, die Meldegrenze und die Flurstücksgrenzen derartige Verschiebungen und Lagedifferenzen haben. Evtl. hat hier dazu jemand eine Idee, unterschiedliche Koordinatenbezugssysteme?, mit GIS und Faxgerät gearbeitet? Versinnbildlichung von behördlichen Ermessensspielraum? Wer dazu keine Idee, aber genausoviel Wut im Bauch bekommt, der kann gern auch eine Protestnote an das entsprechende Amt senden, daher auch die Unkentlichmachung nur vom Bearbeiter, das AZ ist sichtbar.
Dass der auf dem Luftbild von 2018 noch erhaltene wertvolle "Laubwald" um das Flurstück ringsum nur aus einer Fichtenmonokultur bestand und inwzischen nahezu vollständig weg ist, ist wohl überflüssig zu erwähnen....vgl. Bild im Anhang
Wer sich den aktuellen (?) Management Plan von 2011 anschaut wird feststellen, dass es auch FFH-Fachleute gibt, welche sofort erkennen, welche Flächen sie nicht betrachten müssen:
https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschu ... h78-spa29/
https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin ... e_sued.pdf
Darin ist die Fläche um Schacht II korrekt ausgenommen. Aber wie im Schreiben vom Landesverwaltungsamt genannt, hat das keine rechtlichen Hintergründe und keine rechtliche Verbindlichkeit, die Fachleute haben halt nur mit fachlichen Augen auf die Realität geschaut, das hat nichts zu sagen.
Dass man hätte entsprechend der Formulierung auch die Halden und Pingen hätte ausnehmen müssen ist etwas anderes, aber sei es drum. Aber man stelle sich vor im Text steht "Schloss Wernigerode" und der Zeichner vergeigt es und nimmt den Klecks mit rein ins Schutzgebiet....wäre es dann auch unabänderlich?
Dass man auch als Anlieger das FFH-Gebiet beachten muss und entsprechende Auflagen hat, soll gar nicht in Frage gestellt werden. Aber die Aufgabe wäre sicher dadurch einfacher. Ein angesprochener FFH-Sachverständiger schüttelte nur mit dem Kopf über diesen Fehler. Übrigens: Sicher gilt das mit der FFH-Vorprüfung in erster LInie wieder nur für den Bergverein, da andere Institutionen und Organisationen Massenveranstaltungen im Waldgebiet durchführen....
Wie angekündigt ein Kompromissvorschlag:
Die Landesverwaltung kann ohne eine Flächeneinbuße ihres FFH-Gebietes zu erhalten die Situation für alle Seiten sogar verbessern: man tauscht in der "Natura-2000 Landesverordnung" die renaturierten Flächen um Schacht I, welche überwiegend zugewachsen sind mit dem Flurstück 41/4 welches augenscheinlich Denkmalgeschützten Gebäuden bebaut ist und gleichzeitig im Liegenschaftskataster als Flurstück für "Industrie- und Gewerbefläche" hinterlegt ist. Dass der Verein diese Korrektur eines Fehlers per Normenkontrollklage hätte herbeiführen müssen ist keine bürgerfreundliche und realistische Lösung für dieses Prolem.
Um den Zynismus ein kleines Ventil zu geben und die Absurdität zu verdeutlichen nehmen wir mal 3 Potentielle Ausreden vorweg, warum dies unmöglich ist:
Grundlegend von den untertägigen Problematik abgesehen hat der Verein das Problem, dass die Baubehörde einen Bauantrag für die Nutzungsartenänderung des Flurstücks haben möchte. Nun sind aber sowohl die Zufahrt (ein weiteres Thema), als auch die Grenzen des FFH Gebietes scheinbar je eine unüberwindbare Hürde. Da es sehr grundlegend und bizarr ist, zuerst das FFH-Gebiet:
Zitat aus ANLAGE NR. 3.24
GEBIETSBEZOGENE ANLAGE FÜR DAS EUROPÄISCHE
VOGELSCHUTZGEBIET “VOGELSCHUTZGEBIET ZWISCHEN WERNIGERODE
UND BLANKENBURG“ (EU-CODE: DE 4231-401, LANDESCODE: SPA0029):
https://www.natura2000-lsa.de/upload/2_ ... _Links.pdf
Das Schloss Wernigerode, das Grünland
nordöstlich des Hillkopfes, der Sportplatz in Hüttenrode, das ehemalige
Erzbergbaugebiet Braune Sumpf sowie der Wildtierpark Christianental mitsamt
Gehegeflächen in Nöschenrode sind aus dem Gebiet ausgeschlossen.
Nun erkennt man leicht, dass sowohl auf der Übersichtskarte, als auch auf der Detailkarte, die Grenzziehung "fachlich falsch" bzw. dem Text wiedersprechend ist. Denn man hat nur das überwiegend renaturierte ehem. Betriebsgelände um Schacht I ausgenommen, nicht aber das Flurstück, auf welchem sich der Schacht II befindet und noch erhaltene Bergbaugebäude stehen.
Vgl.
https://www.natura2000-lsa.de/upload/2_ ... H0078n.pdf
https://www.natura2000-lsa.de/upload/2_ ... _205_n.pdf
Nun meint man eine solche fachlich falsche Darstellung sei kein Problem, aber weit gefehlt. Sie ist einerseits maßgeblich und scheinbar unabänderlich.
Es erfolgte natürlich schon Einspruch durch den Bergverein bei verschiednene Beteiligungsverfahren, da war er noch nicht mal im Besitz des Flurstücks. Weitere, inzwischen unzählige, Eingaben, Mails, Nachfragen und sogar persönliche Gespräche auf dem Landesverwaltungsamt brachten kein Ergebnis. Im Gegenteil, während der Sportplatz auch nachträglich vom damaligen Bürgermeister "herausgelöst" wurde. Ist dies wohl für das Flurstück 41/4 der Gemarkung Hüttenrode nicht möglich.
Auf Bitten der Stadt Blankenburg eine Korrektur vorzunehmen antwortete das Landesverwaltungsamt 2022 sinngemäß wie folgt: "Nein wir haben kein Fehler gemacht, Sie hätten ja klagen können". vgl. Anlage. Allein dieses Dokument, welches hiermit veröffentlicht wird, wäre Grund genug alles ehrenamtliche Engagement hinzuschmeisen. Das Verwaltungssprech möchte ich bitte von einem Lokalpolitiker übersetzt bekommen. Und dabei muss man immer die vom Hofpoeten gedichteten Formulierungen wie z.B. das Leitbild vom Landkreis Harz in Hinterkopf haben... Besonders bemerkenswert auch der Verweiß auf die Verordnung für Fledermäuße, die sich wiederum auf das FFH-Gebiet beruft. Ich frage mich ernsthaft warum die Abgrenzung, die Meldegrenze und die Flurstücksgrenzen derartige Verschiebungen und Lagedifferenzen haben. Evtl. hat hier dazu jemand eine Idee, unterschiedliche Koordinatenbezugssysteme?, mit GIS und Faxgerät gearbeitet? Versinnbildlichung von behördlichen Ermessensspielraum? Wer dazu keine Idee, aber genausoviel Wut im Bauch bekommt, der kann gern auch eine Protestnote an das entsprechende Amt senden, daher auch die Unkentlichmachung nur vom Bearbeiter, das AZ ist sichtbar.
Dass der auf dem Luftbild von 2018 noch erhaltene wertvolle "Laubwald" um das Flurstück ringsum nur aus einer Fichtenmonokultur bestand und inwzischen nahezu vollständig weg ist, ist wohl überflüssig zu erwähnen....vgl. Bild im Anhang
Wer sich den aktuellen (?) Management Plan von 2011 anschaut wird feststellen, dass es auch FFH-Fachleute gibt, welche sofort erkennen, welche Flächen sie nicht betrachten müssen:
https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschu ... h78-spa29/
https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin ... e_sued.pdf
Darin ist die Fläche um Schacht II korrekt ausgenommen. Aber wie im Schreiben vom Landesverwaltungsamt genannt, hat das keine rechtlichen Hintergründe und keine rechtliche Verbindlichkeit, die Fachleute haben halt nur mit fachlichen Augen auf die Realität geschaut, das hat nichts zu sagen.
Dass man hätte entsprechend der Formulierung auch die Halden und Pingen hätte ausnehmen müssen ist etwas anderes, aber sei es drum. Aber man stelle sich vor im Text steht "Schloss Wernigerode" und der Zeichner vergeigt es und nimmt den Klecks mit rein ins Schutzgebiet....wäre es dann auch unabänderlich?
Dass man auch als Anlieger das FFH-Gebiet beachten muss und entsprechende Auflagen hat, soll gar nicht in Frage gestellt werden. Aber die Aufgabe wäre sicher dadurch einfacher. Ein angesprochener FFH-Sachverständiger schüttelte nur mit dem Kopf über diesen Fehler. Übrigens: Sicher gilt das mit der FFH-Vorprüfung in erster LInie wieder nur für den Bergverein, da andere Institutionen und Organisationen Massenveranstaltungen im Waldgebiet durchführen....
Wie angekündigt ein Kompromissvorschlag:
Die Landesverwaltung kann ohne eine Flächeneinbuße ihres FFH-Gebietes zu erhalten die Situation für alle Seiten sogar verbessern: man tauscht in der "Natura-2000 Landesverordnung" die renaturierten Flächen um Schacht I, welche überwiegend zugewachsen sind mit dem Flurstück 41/4 welches augenscheinlich Denkmalgeschützten Gebäuden bebaut ist und gleichzeitig im Liegenschaftskataster als Flurstück für "Industrie- und Gewerbefläche" hinterlegt ist. Dass der Verein diese Korrektur eines Fehlers per Normenkontrollklage hätte herbeiführen müssen ist keine bürgerfreundliche und realistische Lösung für dieses Prolem.
Um den Zynismus ein kleines Ventil zu geben und die Absurdität zu verdeutlichen nehmen wir mal 3 Potentielle Ausreden vorweg, warum dies unmöglich ist:
- über Gemarkungsgrenzen hinweg ist kein Flächentausch möglich,
- der Tausch würde mehrere, unbezahlbare Gutachten voraussetzen und die Meldung nach Brüssel bindet ein dutzend Sachbearbeiter, die gerade wegen Corona gebunden sind, ach nein es ist Sommer, die gerade im Urlaub sind,
- die mit Bergbaumaschinen und denkmalgeschützten Gebäuden vollgestellte Fläche ist für das FFH-Gebiet viel wertvoller als das renaturierte Grundstück mit unzähligen Obstbäumen, Teil-Offenland und niedrigen Gehölz
- Dateianhänge
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- Blick vom Schacht II, Flstck. 41/4 nach Südost, die Fichten des Laubwaldes wurden geschräddert und nachhaltig an einen Überseehafen verbracht.
- Blickrichtung .südost.jpg (260.85 KiB) 7031 mal betrachtet
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- Wer nimmt so ein Flurstück mit ins FFH-Gebiet auf, es steht sogar dran, dass es Altbergbau ist...;-)
- 20220624_211817klein.JPG (475.11 KiB) 7031 mal betrachtet
Montanforschung stellt keine Bedrohung für Fledermäuse dar, im Gegenteil, es werden Gruben ehrenamtlich erhalten, welche als Quartier dienen. Gleichzeitig werden weitere gesellschaftliche Mehrwerte geschaffen.
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Re: Fledermausschutz als Hilfsmittel zur Unterdrückung der Montanforschung?
Ein Verein, bestehend aus ehrenamtlichen Mitgliedern, muss vor Gericht ziehen.
Damit entzieht man ihm Mittel zur Ausübung seiner ehrenamtlichen Tätigkeit.
Methode
Damit entzieht man ihm Mittel zur Ausübung seiner ehrenamtlichen Tätigkeit.
Methode
Ehre dem Bergmann, dem braven Mann !
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Re: Fledermausschutz als Hilfsmittel zur Unterdrückung der Montanforschung?
Ergänzend zu Thema I kann man noch sagen, dass es entgegen der Karte im Anhang des Schreibens bei Bedarf und entsprechender Umsetzung im Jahr 2022 schon möglich wäre Grenzen deckungsgleich mit den Flurgrenzen oder einem gleichmäßigen, entsprechenden Schutzstreifen zu legen. Insofern das gewollt wäre. Man schreibt zwar darunter dass es der Auszug kein amtliches Dokument ist, aber es ist eben zu befürchten, dass die erkennbaren Wiedersprüche auch in den "geltenden" Karten bestehen. Wer mag kann sich gern mal unter dem Reiter Kartenauswahl / Planen und Bauen, den Haken bei Landesentwicklungsplan setzen, auch da ein ca. 100m Südostversatz der Gebiete, sodass die Häuser nördlich der Waldstraße schon im "Vorranggebiet Natur und Landschaft" sind.....
Der erkennbare Versatz bei den Layern scheint mir aber eher aus der Verwendung unterschiedlicher Geodätischer Systeme zu stammen und somit keinen inhaltlichen Zweck zu verfolgen, sondern auf mangelnder Anpassung der Karten zu resultieren, kann aber auch täuschen.
So oder so, wie in der Anhängenden Karte aus dem Geoviewer Sachsen-Anhalt mit roter Linie eingezeichnet, wäre es für jeden ersichtlich gewesen, dass ein Flurstück mit Denkmalbestand, welches als Gewerbe- und Industriegrundstück im Kataster hinterlegt ist evtl. nicht in die FFH Flächen gehört.
Gut der komplette Denkmalbestand hat es 2022 leider auch noch nicht ins GIS geschafft, in der zweiten karte ebenfalls aus den S.-A. Viewer fehlen mehrere Denkmalobjekte.
Der erkennbare Versatz bei den Layern scheint mir aber eher aus der Verwendung unterschiedlicher Geodätischer Systeme zu stammen und somit keinen inhaltlichen Zweck zu verfolgen, sondern auf mangelnder Anpassung der Karten zu resultieren, kann aber auch täuschen.
So oder so, wie in der Anhängenden Karte aus dem Geoviewer Sachsen-Anhalt mit roter Linie eingezeichnet, wäre es für jeden ersichtlich gewesen, dass ein Flurstück mit Denkmalbestand, welches als Gewerbe- und Industriegrundstück im Kataster hinterlegt ist evtl. nicht in die FFH Flächen gehört.
Gut der komplette Denkmalbestand hat es 2022 leider auch noch nicht ins GIS geschafft, in der zweiten karte ebenfalls aus den S.-A. Viewer fehlen mehrere Denkmalobjekte.
Montanforschung stellt keine Bedrohung für Fledermäuse dar, im Gegenteil, es werden Gruben ehrenamtlich erhalten, welche als Quartier dienen. Gleichzeitig werden weitere gesellschaftliche Mehrwerte geschaffen.
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Re: Fledermausschutz als Hilfsmittel zur Unterdrückung der Montanforschung?
Thema II - Der „Weg“
Hier können wir es recht kurz machen.
Nach dem Kauf des Flurstücks, vgl. Anhang, bemühte sich der Bergverein einen Vertrag für den Weg zu bekommen, was nach 3 Jahren Bitten mit der SUNK (Stiftung Umwelschutz, Naturschutz, Klimaschutz) auch gelang. Zwischenzeitlich gab es auch da Probleme, da man sich erdreistete als Hinterlieger ein Lichtraumprofil und eine ölwannenfreundlichen Fahrbahnunterhaltung durchzuführen, natürlich nach Bitte um einen gemeinsamen Ortstermin, der vom damalig zuständigen Förster nicht wahrgenommen wurde. Auf die Veröffentlichung eines anwaltlichen Schreibens mit Rückbauaufforderung verzichte ich hier. Nur soviel, der Bergverein war zwischenzeitlich soweit, Zeitzeugenberichte und alte Karten zu überstellen um überhaupt nachzuweisen, dass dieser Weg existiert. Es zeigt, dass eine Stiftung, welche den Wald schützen soll, nicht funktioniert, wenn Sie weit entfernt sitzt und die Zusammenarbeit mit den lokalen (ehrenamtlichen) Akteuren vernachlässigt.
Warum ist so ein Wegerecht wichtig? Im Thema III kommen wir zum Baurecht. Anders als alle gewerblichen Vorbesitzer soll der Bergverein einen Bauantrag stellen um auf diese Art eine „Nutzungsartenänderung“ für das Objekt beantragen.
Leider ergeben sich dabei zwei gordische Knoten. Zum einen mit dem FFH-Flächen – siehe Thema I. Man müsste dann im Rahmen des Verfahrens, wenn man IM FFH-Gebiet ist, sicher höhere Auflagen erfüllen, als wenn man nicht innerhalb des Gebietes liegt. In Anbetracht der abgestorbenen Monokultur ein Witz, aber ist nun mal so. Weiterhin braucht man keinen Bauantrag zu stellen, ohne eine gesicherte Zuwegung zu besitzen und gesichert bedeutet nun leider in Deutschland, dass ein Vertrag nicht reicht, es müsste die Eintragung einer Dienstbarkeit ins Grundbuch erfolgen oder eine Herausmessung und Kauf des Weges. Letzteres hat der Verein der SUNK unzählige Male angeboten. Natürlich nicht um Geld sinnlos zum Fenster herauszuwerfen und um zum Flächenbesitzer zu werden, sondern um den Weg bzw. die Zuwegung, als Ablehnungsgrund für eine baurechtlcihe Genehmigung auszuschließen. Leider sah die SUNK dazu keine Möglichkeit, weil man wohl generell Waldgrundstücke nicht weiter zerteilen möchte…
Augenscheinlich hatten die gewerblichen Vorbesitzer ebenso keine Dienstbarkeit oder den Weg nicht herausgelöst. Wenn man jemanden vom "Amt" darauf direkt anspricht, kommen sinngemäß solch kreativen Aussagen wie z.B. „…etwas ungeordneten Nachwendejahre“. Aber klar, der Verwaltung war augenscheinlich auch nicht bekannt, dass es bis 2014 eine durchgängige Nutzung von unterschiedlichen Besitzern gegeben hat, dazu mehr im Thema III.
Da aktuell ein Flächentausch stattfindet, die SUNK tauscht Flächen mit der Stadt Blankenburg hat der Bergverein demnächst einen "näheren" bzw. nahbareren Ansprechpartner um diesen Gordischen Knoten zu zerschlagen.
Hier können wir es recht kurz machen.
Nach dem Kauf des Flurstücks, vgl. Anhang, bemühte sich der Bergverein einen Vertrag für den Weg zu bekommen, was nach 3 Jahren Bitten mit der SUNK (Stiftung Umwelschutz, Naturschutz, Klimaschutz) auch gelang. Zwischenzeitlich gab es auch da Probleme, da man sich erdreistete als Hinterlieger ein Lichtraumprofil und eine ölwannenfreundlichen Fahrbahnunterhaltung durchzuführen, natürlich nach Bitte um einen gemeinsamen Ortstermin, der vom damalig zuständigen Förster nicht wahrgenommen wurde. Auf die Veröffentlichung eines anwaltlichen Schreibens mit Rückbauaufforderung verzichte ich hier. Nur soviel, der Bergverein war zwischenzeitlich soweit, Zeitzeugenberichte und alte Karten zu überstellen um überhaupt nachzuweisen, dass dieser Weg existiert. Es zeigt, dass eine Stiftung, welche den Wald schützen soll, nicht funktioniert, wenn Sie weit entfernt sitzt und die Zusammenarbeit mit den lokalen (ehrenamtlichen) Akteuren vernachlässigt.
Warum ist so ein Wegerecht wichtig? Im Thema III kommen wir zum Baurecht. Anders als alle gewerblichen Vorbesitzer soll der Bergverein einen Bauantrag stellen um auf diese Art eine „Nutzungsartenänderung“ für das Objekt beantragen.
Leider ergeben sich dabei zwei gordische Knoten. Zum einen mit dem FFH-Flächen – siehe Thema I. Man müsste dann im Rahmen des Verfahrens, wenn man IM FFH-Gebiet ist, sicher höhere Auflagen erfüllen, als wenn man nicht innerhalb des Gebietes liegt. In Anbetracht der abgestorbenen Monokultur ein Witz, aber ist nun mal so. Weiterhin braucht man keinen Bauantrag zu stellen, ohne eine gesicherte Zuwegung zu besitzen und gesichert bedeutet nun leider in Deutschland, dass ein Vertrag nicht reicht, es müsste die Eintragung einer Dienstbarkeit ins Grundbuch erfolgen oder eine Herausmessung und Kauf des Weges. Letzteres hat der Verein der SUNK unzählige Male angeboten. Natürlich nicht um Geld sinnlos zum Fenster herauszuwerfen und um zum Flächenbesitzer zu werden, sondern um den Weg bzw. die Zuwegung, als Ablehnungsgrund für eine baurechtlcihe Genehmigung auszuschließen. Leider sah die SUNK dazu keine Möglichkeit, weil man wohl generell Waldgrundstücke nicht weiter zerteilen möchte…
Augenscheinlich hatten die gewerblichen Vorbesitzer ebenso keine Dienstbarkeit oder den Weg nicht herausgelöst. Wenn man jemanden vom "Amt" darauf direkt anspricht, kommen sinngemäß solch kreativen Aussagen wie z.B. „…etwas ungeordneten Nachwendejahre“. Aber klar, der Verwaltung war augenscheinlich auch nicht bekannt, dass es bis 2014 eine durchgängige Nutzung von unterschiedlichen Besitzern gegeben hat, dazu mehr im Thema III.
Da aktuell ein Flächentausch stattfindet, die SUNK tauscht Flächen mit der Stadt Blankenburg hat der Bergverein demnächst einen "näheren" bzw. nahbareren Ansprechpartner um diesen Gordischen Knoten zu zerschlagen.
- Dateianhänge
Montanforschung stellt keine Bedrohung für Fledermäuse dar, im Gegenteil, es werden Gruben ehrenamtlich erhalten, welche als Quartier dienen. Gleichzeitig werden weitere gesellschaftliche Mehrwerte geschaffen.