Schauen wir uns doch einfach mal die Vorschriften an:
Gemäß der Leitlinie für Grubenwehren hat eine Grubenwehr im Allgemeinen eine Mindeststärke von drei Trupps, bestehend jeweils aus einem Truppführer und vier Wehrmännern, sowie einen Oberführer und einen Gerätewart. Das kommt also für Freiberg nicht in Frage.
Bleibt noch:
In Bergwerken, die über keine eigene Grubenwehr verfügen, sollen ortskundige Führer den hilfeleistenden Wehren zur Verfügung stehen, die für den Dienst in der Grubenwehr geeignet sind. Ihre Anzahl soll entsprechend der spezifischen Verhältnisse der Betriebe in Abstimmung mit der zuständigen Hauptstelle für das Grubenrettungswesen festgelegt werden. Sie sollen der hilfeleistenden
Wehr der 1. Reihe benannt werden.
oder das Einlegeblatt Mindestanforderungen zur Personenrettung in untertägigen Gewinnungsbetrieben, wobei die Reiche Zeche kein Gewinnungsbetrieb, sondern gemäß § 129 BBergG den Versuchsgruben zuzuordnen wäre.
Sofern weder die erforderliche Mindeststärke noch eine ausreichende Hilfeleistung
gewährleistet werden können, gelten nachfolgende Mindestanforderungen zur Personenrettung.
Es müssen vorhanden sein:
- Notfallplan/Selbstrettungskonzept,
- ein Einsatzleiter,
- eine Grubenwehr mit zwei Kleintrupps,
- pro Kleintrupp ein ortskundiger Wehrmann und
- Grubenwehrausrüstung entsprechend den „Leitlinien…“ (einschließlich 4 h – Kreislaufgeräten).
Ein Kleintrupp besteht aus einem Truppführer und zwei Wehrmännern. Ein Truppmitglied muss ortskundig sein und das Risswerk des Bergwerks kennen. Alle Truppmitglieder müssen über die entsprechende Ausbildung verfügen. Die Ausbildung zum Wehrmann muss bei der HGRW oder – soweit vorhanden - durch den Oberführer einer Grubenwehr erfolgen. Grundkenntnisse über bergbauliche Risiken des jeweiligen Betriebs müssen vorhanden sein.
Leitlinien für Grubenwehren
http://www.bgrci.de/atemschutzzentrum/s ... h=e2ea268e
Einlegeblatt Mindestanforderungen zur Personenrettung in untertägigen Gewinnungsbetrieben
http://www.bgrci.de/atemschutzzentrum/s ... h=0f5adecf
Da