Entwicklungen in Freiberg

Informationen rund um das Thema Rettung, Unfälle, Rettungsausbildung etc. im Bergbau
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axel
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Entwicklungen in Freiberg

Beitrag von axel »

Es tut sich was in Sachen "Grubenwehr Reiche Zeche". Eine aktuelle Nachricht gibts hier:

http://tu-freiberg.de/presse/neue-arbei ... chen-zeche

GA axel
„Die Stadt Freyberg ist unter allen Meißnischen Städten wohl die größte,
und vor andern berufen, wegen der gesunden Lufft des Bergwercks…“
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MichaP
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Re: Entwicklungen in Freiberg

Beitrag von MichaP »

Kreislaufgeräte? Na wenn es sonst keine Sorgen gibt...
Glück auf!

Michael
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Nobi
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Re: Entwicklungen in Freiberg

Beitrag von Nobi »

GLÜCK AUF | NOBI

Der Berg ist frei.
Wo eyn man eynfahrn will
mag her es thun mit rechte.


w w w . b e r g b a u s h i r t . d e
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axel
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Re: Entwicklungen in Freiberg

Beitrag von axel »

„Die Stadt Freyberg ist unter allen Meißnischen Städten wohl die größte,
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MichaP
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Re: Entwicklungen in Freiberg

Beitrag von MichaP »

5 Mann Grubenwehr? Ist aber sehr, sehr wenig... Das Konzept wer dann noch kommen soll wäre mal interessant.
Glück auf!

Michael
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Falafel
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Re: Entwicklungen in Freiberg

Beitrag von Falafel »

Die Truppe soll sicher ausschließlich in der eigenen Grube eigesetzt werden. Das heißt also ziemlich "weiche" Bedingungen: Die 1. Sohle ist über weite Strecken gleisgebunden zu befahren. Telekommunikation ist lückenlos vorhanden. Alles ist ordentlich und aufgeräumt - so wie es sich für ein Bergwerk in Betrieb gehört.
Ich habe auch keineswegs etwas gegen die Kollegen, aber für einen Haveriefall im "richtigen" Altbergbau wären sie sicher auch personell nur bedingt einsatzfähig.
Bei größeren Einsätzen innerhalb der Grube bekämen sie sicher Unterstützung durch Feuerwehr etc., die sie dann anleiten könnten.
Zuletzt geändert von Falafel am Mi. 03. Sep 14 16:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Waldschrat
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Re: Entwicklungen in Freiberg

Beitrag von Waldschrat »

So wie ich es verstanden habe, geht es um die Absicherung regulärer Arbeitsplätze untertage. Man möchte dort Laboratorien einrichten. Da sind dann eben die Vorschriften der Berufsgenossenschaften und der Gewerbeaufsicht einzuhalten.
Vorwärts, abwärts! (ASP)
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AdM_Michael
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Re: Entwicklungen in Freiberg

Beitrag von AdM_Michael »

Schauen wir uns doch einfach mal die Vorschriften an:

Gemäß der Leitlinie für Grubenwehren hat eine Grubenwehr im Allgemeinen eine Mindeststärke von drei Trupps, bestehend jeweils aus einem Truppführer und vier Wehrmännern, sowie einen Oberführer und einen Gerätewart. Das kommt also für Freiberg nicht in Frage.

Bleibt noch:
In Bergwerken, die über keine eigene Grubenwehr verfügen, sollen ortskundige Führer den hilfeleistenden Wehren zur Verfügung stehen, die für den Dienst in der Grubenwehr geeignet sind. Ihre Anzahl soll entsprechend der spezifischen Verhältnisse der Betriebe in Abstimmung mit der zuständigen Hauptstelle für das Grubenrettungswesen festgelegt werden. Sie sollen der hilfeleistenden
Wehr der 1. Reihe benannt werden.

oder das Einlegeblatt Mindestanforderungen zur Personenrettung in untertägigen Gewinnungsbetrieben, wobei die Reiche Zeche kein Gewinnungsbetrieb, sondern gemäß § 129 BBergG den Versuchsgruben zuzuordnen wäre.
Sofern weder die erforderliche Mindeststärke noch eine ausreichende Hilfeleistung
gewährleistet werden können, gelten nachfolgende Mindestanforderungen zur Personenrettung.
Es müssen vorhanden sein:
- Notfallplan/Selbstrettungskonzept,
- ein Einsatzleiter,
- eine Grubenwehr mit zwei Kleintrupps,
- pro Kleintrupp ein ortskundiger Wehrmann und
- Grubenwehrausrüstung entsprechend den „Leitlinien…“ (einschließlich 4 h – Kreislaufgeräten).

Ein Kleintrupp besteht aus einem Truppführer und zwei Wehrmännern. Ein Truppmitglied muss ortskundig sein und das Risswerk des Bergwerks kennen. Alle Truppmitglieder müssen über die entsprechende Ausbildung verfügen. Die Ausbildung zum Wehrmann muss bei der HGRW oder – soweit vorhanden - durch den Oberführer einer Grubenwehr erfolgen. Grundkenntnisse über bergbauliche Risiken des jeweiligen Betriebs müssen vorhanden sein.

Leitlinien für Grubenwehren
http://www.bgrci.de/atemschutzzentrum/s ... h=e2ea268e

Einlegeblatt Mindestanforderungen zur Personenrettung in untertägigen Gewinnungsbetrieben
http://www.bgrci.de/atemschutzzentrum/s ... h=0f5adecf

Da
Yesterday was a disaster,
today is even worse,
tomorrow has been cancelled.
Uran
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Re: Entwicklungen in Freiberg

Beitrag von Uran »

O.K. Erstens sind das Leitlinien, haben also keinen Gesetzcharakter. Diese Leitlinien sollen, also nicht müssen, angewendet werden. Wenn ich das alles richtig gelesen habe gilt das für produzierende Gruben. Das ist die Reiche Zeche nun mal nicht. Warum soll man hier eine derartig aufgeblähte Grubenrettungstruppe beschäftigen. :x
ich bi noch aaner ven altn Schlog, on bleib aa, wi ich bi.
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MichaP
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Re: Entwicklungen in Freiberg

Beitrag von MichaP »

Nur um das klarzustellen: Ich bin nicht negativ zu der Gruppe eingestellt. Mich interessiert nur wie es weitergeht, wenn es mal nötig ist. Wer rückt dann nach?
Glück auf!

Michael
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AdM_Michael
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Re: Entwicklungen in Freiberg

Beitrag von AdM_Michael »

Uran hat geschrieben:O.K. Erstens sind das Leitlinien, haben also keinen Gesetzcharakter. Diese Leitlinien sollen, also nicht müssen, angewendet werden. Wenn ich das alles richtig gelesen habe gilt das für produzierende Gruben. Das ist die Reiche Zeche nun mal nicht. Warum soll man hier eine derartig aufgeblähte Grubenrettungstruppe beschäftigen. :x
Darauf, das die Reiche Zeche kein Gewinnungsbetrieb ist, hatte ich bereits hingewiesen. Sie wird aber auf Grund der spezifischen Gefahren einer Versuchsgrube einer Haupstelle für das Grubenrettungswesen angeschlossen sein. Leitlinien haben keinen Gesetzescharakter, die Umsetzung ist aber für die Bergwerke, die einer Hauptstelle für das Grubenrettungswesen angeschlossen sind, verpflichtend.

Wer nachrückt, ist im Hilfeleistungsplan für alle Grubenwehren eindeutig geregelt. Für den Bereich der Haupstelle in Leipzig liegt mir dieser aktuell jedoch nicht vor.

Wichtig ist insgesamt, dass der Altbergbau nicht zum Aufgabengebiet der Grubenwehren gehört sofern es sich nicht um eine Tätigkeit handelt, die unter das BBergG fällt. Obwohl sie daher in der Regel auch nicht für diesen Bereich ausgerüstet und ausgebildet sind, werden sie aber häufig als die Spezialisten für untertage angesehen und werden deshalb gerne alarmiert.
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