Verleihung von Bergwerkseigentum in Bayern 1920
Verfasst: Mi. 22. Sep 10 12:23
Hallo,
vielleicht kann mir ja jemand mit einem Urteil oder ähnlichem helfen: es wurde vom Bergamt 1920 ein Bergwerkseigentum in Bayern verliehen.
Ist dieses durch das Bundesberggesetz 1986 (Anmeldung innerhalb von 3 Jahren) heute erloschen? Eine Anmeldung unterblieb, da die Urkunde damals nicht bekannt war unsd erst kürzlich in einem Nachlass auftauchte.
Kollidiert das BBergG hier dann nicht mit Eigentumsgarantie § 14 GG? Gibts da Urteile?
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand evtl. möglich?
Danke und Glückauf
Johannes
vielleicht kann mir ja jemand mit einem Urteil oder ähnlichem helfen: es wurde vom Bergamt 1920 ein Bergwerkseigentum in Bayern verliehen.
Ist dieses durch das Bundesberggesetz 1986 (Anmeldung innerhalb von 3 Jahren) heute erloschen? Eine Anmeldung unterblieb, da die Urkunde damals nicht bekannt war unsd erst kürzlich in einem Nachlass auftauchte.
Kollidiert das BBergG hier dann nicht mit Eigentumsgarantie § 14 GG? Gibts da Urteile?
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand evtl. möglich?
Danke und Glückauf
Johannes