Hallo,
vielleicht kann mir ja jemand mit einem Urteil oder ähnlichem helfen: es wurde vom Bergamt 1920 ein Bergwerkseigentum in Bayern verliehen.
Ist dieses durch das Bundesberggesetz 1986 (Anmeldung innerhalb von 3 Jahren) heute erloschen? Eine Anmeldung unterblieb, da die Urkunde damals nicht bekannt war unsd erst kürzlich in einem Nachlass auftauchte.
Kollidiert das BBergG hier dann nicht mit Eigentumsgarantie § 14 GG? Gibts da Urteile?
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand evtl. möglich?
Danke und Glückauf
Johannes
Verleihung von Bergwerkseigentum in Bayern 1920
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Re: Verleihung von Bergwerkseigentum in Bayern 1920
§16, Abs.5 BBergG: ...das Bergwerkseigentum wird für eine...angemessene Frist ...verliehen. Dabei dürfen 50 Jahre nur überschritten werden, soweit dies ...notwendig ist.
§23, Abs. 1: Die rechtsgeschäftliche Veräußerung von Bergwerkseigentum und der schuldrechtliche Vertrag heirüber bedürfen der Genehemigung der zuständigen Behörde.
IANAL, aber: schlechte Karten.
§23, Abs. 1: Die rechtsgeschäftliche Veräußerung von Bergwerkseigentum und der schuldrechtliche Vertrag heirüber bedürfen der Genehemigung der zuständigen Behörde.
IANAL, aber: schlechte Karten.
Re: Verleihung von Bergwerkseigentum in Bayern 1920
Nach § 149 Absatz 1 Satz 2b) und Absatz 5 hätte dieses alte Recht binnen drei Jahren nach Inkrafttreten des BBergG angezeigt werden müssen. Das Bergwerkseigentum ist damit futsch. Ich will aber morgen noch mal in den Kommentar zum BBergG schauen.
Glückauf
Jörn
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Jörn
"Das Bergamt braucht doch Wochen, bis es etwas genehmigt!"
Götz George in "Böse Wetter", 2015
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Re: Verleihung von Bergwerkseigentum in Bayern 1920
Mist, doch an der falschen Stelle gesucht.