So um 1866 herum wurden auf den Gruben des Altenburger Reviers durchgängig Betriebsführer benannt. Da das überall annähernd gleichzeitig passierte, vermute ich, daß eine entsprechende Vorschrift des Herzoglichen Sächsischen Bergamtes Altenburg erlassen wurde, die mir aber derzeit nicht vorliegt. Da Sachsen-Altenburg auch im normalen politischen Leben stark an Preußen angelehnt war, vermute ich, daß der Zeitpunkt mit Preußen übereinstimmt, bzw. eine entsprechende preußische Vorschrift umgesetzt wurde.
Hier mal ein Beispiel, welche Anforderungen an einen Betriebsführer gestellt wurden:
Acten der
Herzogl. Sächs. Berg-Inspection
zu Altenburg,
betreffend Grube No: 21 b. Obermolbitz
1866 – 1873
Verhandelt Altenburg den 13. October 1866
Nachdem der Grubenbesitzer F. Göpel von Obermolbitz am 6. October an Gerichtsstelle erklärt hat, daß er für seine Grube Nr. 21 b. Obermolbitz den Bergmann Gottfried Draihsdorf von Neubraunshain als Betriebsführer annehmen wolle, wurde der letztere heute geprüft. Er kann nothdürftig lesen und schreiben, versteht mit Compaß und Grubenriß nicht umzugehen, dagegen versteht er das Abziehn mittelst Schnur; der Grubenbetrieb ist unbedeutend. x. Draihsdorf ist seit 9 Jahren Bergmann.
Vorgelesen und unterschrieben Gottfried Draihsdorf
Wohlfarth
Betriebsführer
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Re: Betriebsführer
1866 wurde das Allgemeine (preußische) Berggesetz (ABG) eingeführt - der wichtigste Schritt im Prozeß weg vom Direktions- zum Inspektionsptinzip. Da wurden auch erstmals Betriebsführer verlangt.
Jörn
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"Das Bergamt braucht doch Wochen, bis es etwas genehmigt!"
Götz George in "Böse Wetter", 2015
Götz George in "Böse Wetter", 2015