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Le Cetine, Italien
Verfasst: Di. 20. Nov 07 8:57
von Frank de Wit
Thomas,
kannst du sagen was das zeichen meint?
http://www.strahlen.org/vp/it/cetine/cetine28a.htm
ist am Mundloch von einer der Gruben am Le Cetine
http://www.strahlen.org/vp/it/cetine/
Cheers! Frank
Re: Le Cetine, Italien
Verfasst: Mo. 26. Nov 07 9:31
von Thomas_Witzke
Schwer zu sagen, dazu müsste man etwas über die Geschichte der Grube und Eigentumsverhältnisse wissen. Es erinnert an Steinmetz-Zeichen. Da es im Mundlochbereich ist, würde ich ein Eigentums-Zeichen vermuten.
Glück Auf,
Thomas
Re: Le Cetine, Italien
Verfasst: So. 30. Dez 07 19:36
von oldstone
Wir haben ein ähnliches Zeichen im St. Lampertusin Hohenstein-Er. Es ist nicht ganz sicher, aber es sieht aus wie ein Steinmetzzeichen. Ist an der Stelle des Zeichens etwas besonderes ausgeschlegelt o.ä.? Das haben mitunter Steinmetze gemacht und da hatte jeder sein persönliches Innungszeichen
Glück Auf Frank
Re: Le Cetine, Italien
Verfasst: So. 06. Jan 08 17:01
von Thomas_Witzke
@ oldstone
kannst du von dem Zeichen aus dem Lampertus mal ein Bild hochladen ?
Glück Auf
Thomas
Re: Le Cetine, Italien
Verfasst: So. 06. Jan 08 18:42
von Frank de Wit
@oldstone, danke fur deine reaktion
nein, ich habe dort nichts besonderes gesehen...
alle bilder die ich gemacht habe sind hier
http://www.strahlen.org/vp/it/cetine/
cheers!
Re: Le Cetine, Italien
Verfasst: Do. 10. Jan 08 11:19
von Schlacke
Hallo,
beim Lesen des Bandes "Bergbau und Recht" (Tagungsband: Schwazer Silber, 2006) ist auf S. 130 folgendes vermekt:
Eine Fundgrube sowie die dazugehörigen Schermbaue bedurften einer speziellen Kennzeichnung. Zum einen musste der Gewerke "joch und stempl" setzen. Zum andern war es wichtig , das Gezähe Schlägel und Eisen über dem Mundloch anzubringen. War ein Bau derartig gekennzeichnet, durfte kein fremder Bergmann die Grube ein zweites Mal verfachen (keine Verleihung beantragen).
Die Verfasserin bezieht sich dabei auf den Inhalt der Ramingsteiner Bergordnung von 1459 bzw auf den Aufsatz von W. Brunner: Die Ramingsteiner Bergordnung von 1549, in: Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, Bd. 116, 1976, S. 255-276. Die Bergordnung von 1549 entand nach Vorgaben der BO von Gastein/Rauris.
Im Bergbuch des Lebertal (hrsg. Gewerschaft Eisenhütte Westfalia, 1962) ist auf der Tafel VIII "Die Säuberer fahren in den Berg ein" auszugsweise folgender Text wieder gegeben: In die Stollenkappe ist das lothringer Kreuz eingeschnitten. Es zeigt an, dass der Stollen zu einer ordnungsgemäss verliehenen und vermessenen Grube gehört, in deren Grenzen keine andere Grube eröffnet werden darf.
Bei den Markierungen von Le Cetine könnten die Markierungen auch in diese Richtung gehen, es ist aber mangels weiterer Informationen nicht möglich, den Fall zu klären.
Die Praxis, Gruben zu markieren ist sicherlich nicht nur in der Toskana und im Elsaß, im 15. u. 16. Jh. im Gebrauch gewesen, vermutlich war er auf dem gesamten Erzbergbau der damaligen Zeit in Anwendung.
Genaue Literaturstellen zu den vorgenannten Hinweisen gerne per PN.
Glückauf!
Elmar Nieding
Re: Le Cetine, Italien
Verfasst: Do. 10. Jan 08 11:40
von Frank de Wit
Elmar, herzlichen Dank fur deine untersuchungen !
ich habe das hier eingefugt:
http://www.strahlen.org/vp/it/cetine/cetine28a.htm
Cheers!
Re: Le Cetine, Italien
Verfasst: Fr. 25. Jan 08 21:03
von oldstone
bild ist etwas unscharf, aber vielleicht erkennt man die Symbole oben und unten.
Glück Auf Frank