Ich denke auch dass zu viele Parameter hier mitspielen als dass man eine eindeutige Antwort geben kann. Dies Thema ist im alten Forum auch schon öfters diskutiert worden. (BTW, liebe Administratoren, wie wärs damit, die wichtigsten Beiträge des alten Forums in einer FAQ zusammenzutragen?):rolleyes:
Aus der Erfahrung ist zu erwarten, dass der Eigentümer aus zwei Gründen nicht zur Zustimmung neigen wird: Er kann auch dann haftbar gemacht werden, wenn der Befahrer schriftlich erklärt, auf eigene Gefahr zu handeln. Und sein Entgegenkommen könnte sich herumsprechen, sodass jede Woche einer vor der Tür steht und Zugang haben will.
Einfacher ist es, wenn man sich regional bereits einen Namen als vertrauenswürdige, möglichst halbamtliche Person gemacht hat (Heimatpfleger oder was sonst so passt). Oder sich einer als vertrauenswürdig bekannten Organisation anschließt.
Selbst wenn rechtlich nichts dagegen spricht, kann der Eigentümer aus persönlichen Gründen immer noch sein Einverständnis verweigern. Daher ist die Frage nach der rechtlichen Situation zwar wichtig, aber nicht entscheidend.
Sofern man keine Zäune übersteigt oder Türen gewaltsam öffnet kann man sich auch auf das freie Betretungsrecht aller Teile von Natur und Landschaft berufen.
