Rechtliche Frage Bitte um Hilfe
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Rechtliche Frage Bitte um Hilfe
Erstmal ein Glück Auf an alle hier. Ich hoffe ihr könnt mir mit meinen Fragen weiterhelfen.
Zum Sachstand:
Ich habe im Zuge der Erbfolge ein Grundstück erhalten, auf dem Grundstück ist ein alter Verwahrter Stollenzugang.
Nun Meine Fragen:
1. Wem gehört der Stollen?
2. Darf ich mit dem Stollen machen was ich will? ( Pilzzucht, Geisterbahn, etc.)
3. Wer haftet für Schäden die eventuell durch den Stollen entstehen können?
4. Darf ich den Stollen Öffnen?
Ich hoffe meine Fragen sind nicht zu dumm.
Gruß
Sven
Zum Sachstand:
Ich habe im Zuge der Erbfolge ein Grundstück erhalten, auf dem Grundstück ist ein alter Verwahrter Stollenzugang.
Nun Meine Fragen:
1. Wem gehört der Stollen?
2. Darf ich mit dem Stollen machen was ich will? ( Pilzzucht, Geisterbahn, etc.)
3. Wer haftet für Schäden die eventuell durch den Stollen entstehen können?
4. Darf ich den Stollen Öffnen?
Ich hoffe meine Fragen sind nicht zu dumm.
Gruß
Sven
- Friedolin
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Re: Rechtliche Frage Bitte um Hilfe
Hallo Sven,
deine Fragen kann man so nicht beantworten, dazu sind mehr Informationen erforderlich.
In welchem Revier ist denn das Grübchen (Bundesland u. Ort).
Gibt es einen Bergbau-Rechtsnachfolger oder ist die Grube ins Freie gefallen.
Wann war die letzte Betriebsperiode.
Eines ist jedoch überall gleich, als Grundstückseigentümer bist du für den Stollenzugang der Sicherungspflichtige, d.h. du musst dafür sorgen, dass keine Kinder beim spielen einfach reingehen.
Wenn er verwahrt ist, ist eine Öffnung nicht ohne Weiteres, ohne behördliche Genehmigung möglich.(blöder Satz, zweimal ohne) möglich schon, jedoch nicht anzuraten!
deine Fragen kann man so nicht beantworten, dazu sind mehr Informationen erforderlich.
In welchem Revier ist denn das Grübchen (Bundesland u. Ort).
Gibt es einen Bergbau-Rechtsnachfolger oder ist die Grube ins Freie gefallen.
Wann war die letzte Betriebsperiode.
Eines ist jedoch überall gleich, als Grundstückseigentümer bist du für den Stollenzugang der Sicherungspflichtige, d.h. du musst dafür sorgen, dass keine Kinder beim spielen einfach reingehen.
Wenn er verwahrt ist, ist eine Öffnung nicht ohne Weiteres, ohne behördliche Genehmigung möglich.(blöder Satz, zweimal ohne) möglich schon, jedoch nicht anzuraten!
Glück Auf !
Friedhelm
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Hoch der Harz und tief das Erz
Jedweder Anbruch erhebt das Herz
(alter Oberharzer Bergmannsspruch)
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Re: Rechtliche Frage Bitte um Hilfe
Es gibt , wie Friedo schon sagte, Unterschiede in den Bundesländern. In manchen ist eine Mundlochaufwältigung auf dem eigenen Grundstück nur Anzeigepflichtig , in anderen aber Genehmigungspflichtig (Thüringen). Im zweiten Fall , muss man sich an die zuständige Bergbehörde des Landes wenden. Handelt es sich um ein Bodendenkmal, ist das Landesamt für Archäologie ebenfalls mit im Boot bzw. die untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises (Thüringen) Dabei ist es unerheblich , ob es Privatgrund ist oder nicht. Der Eingriff in ein Bodendenkmal ist ebenfalls genehmigungspflichtig (Thüringen)
Mit kräftigen Spatenhieben nach ..................Unten wegtreten !
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Re: Rechtliche Frage Bitte um Hilfe
Hallo und vielen Dank für die bisherigen Antworten.
Also der Stollen ist in Sachsen Nähe Chemnitz, so weit ich weiß hat dort kein Bergbau stattgefunden. Er war für eine Untertageverlagerung während des 2.Weltkrieges vorgesehen. Nach berichten älterer Leute (Zeitzeugen) soll das Innere leer sein.
Über weitere Tipps und Antworten würde ich mich Freuen.
Gruß
Sven
Also der Stollen ist in Sachsen Nähe Chemnitz, so weit ich weiß hat dort kein Bergbau stattgefunden. Er war für eine Untertageverlagerung während des 2.Weltkrieges vorgesehen. Nach berichten älterer Leute (Zeitzeugen) soll das Innere leer sein.
Über weitere Tipps und Antworten würde ich mich Freuen.
Gruß
Sven
Re: Rechtliche Frage Bitte um Hilfe
Mann, vielleicht sitzt du auf dem Bernsteinzimmer!?!
Glück Auf
Fipsel
Glück Auf
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- Friedolin
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Re: Rechtliche Frage Bitte um Hilfe
Zwischen Rabenstein und der Autobahn?
Glück Auf !
Friedhelm
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- Jan
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Re: Rechtliche Frage Bitte um Hilfe
Hallo,
das erste worauf in Sachsen ein Blick zu werfen wäre ist dieses: http://www.smwa.sachsen.de/set/431/poli ... rdnung.pdf
GA Jan
das erste worauf in Sachsen ein Blick zu werfen wäre ist dieses: http://www.smwa.sachsen.de/set/431/poli ... rdnung.pdf
GA Jan
Der Wurm muss dem Fisch schmecken und nicht dem Angler !!!
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Re: Rechtliche Frage Bitte um Hilfe
Hallo Jan, aus der Polizeiverordnung geht doch nur hervor das ich die Öffnung und eventuelle Nachnutzung dem OBA anzeigen muss, das heißt doch nicht das die mir was genehmigen müssen. oder sehe ich das falsch. Ich bin doch rechtlich der Eigentümer weil der eingang auf meinem Grundstück liegt oder etwa nicht?Jan hat geschrieben:Hallo,
das erste worauf in Sachsen ein Blick zu werfen wäre ist dieses: http://www.smwa.sachsen.de/set/431/poli ... rdnung.pdf
GA Jan
@andere
nein definitiv kein Bernsteinzimmer drin
Re: Rechtliche Frage Bitte um Hilfe
Dann habe ich doch noch etwas :http://www.lda-lsa.de/denkmalschutzgesetz/
Die Problematik ist aktueller denn je und das Thema Bodendenkmale nicht zu unterschätzen .
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- Jan
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Re: Rechtliche Frage Bitte um Hilfe
Na ja... sollten Arbeiten an oder unterirdischen Hohlräumen durchgeführt werden sind diese beim Oberbergamt anzuzeigen...svenkullmann hat geschrieben:Hallo Jan, aus der Polizeiverordnung geht doch nur hervor das ich die Öffnung und eventuelle Nachnutzung dem OBA anzeigen muss, das heißt doch nicht das die mir was genehmigen müssen. oder sehe ich das falsch. Ich bin doch rechtlich der Eigentümer weil der eingang auf meinem Grundstück liegt oder etwa nicht?Jan hat geschrieben:Hallo,
das erste worauf in Sachsen ein Blick zu werfen wäre ist dieses: http://www.smwa.sachsen.de/set/431/poli ... rdnung.pdf
GA Jan
@andere
nein definitiv kein Bernsteinzimmer drin
Die Regelung, die ich kenne heisst dann... wen es was vom Bergamt zu sagen gibt machen sie Auflagen... sie sind Polizeibehörde und müssen eine Störung der öffentlichen Ordnung vorbeugen... Des koscht dan au....
Der Lange kann uns sicher mehr dazu sagen...
Der Wurm muss dem Fisch schmecken und nicht dem Angler !!!
Re: Rechtliche Frage Bitte um Hilfe
In Thüringen: Bei Gefahr im Verzug - entscheident das Bergamt im Rahmen der Gefahrenabwehr .
Ist keine Gefahr im Verzug , und handelt es sich um ein Bodendenkmal , was für
den Altbergbau in der Regel gilt---
§ 18 Thüringer Denkmalschutzgesetz
Nachforschungen, insbesondere Grabungen mit dem Ziel, Bodendenkmale
zu entdecken, bedürfen der Genehmigung des
Landesamtes für Archäologie. Die Grabungsgenehmigung kann
bestimmen, wer Unternehmer der Grabung sein soll. § 16 Abs. 4
gilt sinngemäß.
Dabei ist auch unerheblich ob man Eigentümer des Grundstückes ist:
§ 20
Nutzungsbeschränkungen
(1) Die obere Denkmalschutzbehörde kann die wirtschaftliche
Nutzung eines Grundstücks oder eines Grundstückteils beschränken,
in dem sich Bodendenkmale von wissenschaftlicher oder
geschichtlicher Bedeutung befinden. Berechtigter ist das Land,
vertreten durch die Denkmalfachbehörde.
(2) Die Beschränkung nach Absatz 1 ist auf Ersuchen der oberen
Denkmalschutzbehörde im Grundbuch einzutragen.
(3) Soll eine Grabung auf einem fremden Grundstück erfolgen,
so kann der Eigentümer verpflichtet werden, die Grabung zuzulassen,wenn das Landesamt für Archäologie entsprechend der
Angemessenheit der Aufwendungen festgestellt hat, dass ein
besonderes öffentliches Interesse an der Grabung besteht. Der
Inhaber der Grabungsgenehmigung oder der Unternehmer der
Grabung nach § 18 Satz 2 hat dem Eigentümer den durch die
Grabung entstehenden Schaden zu ersetzen.
Ist keine Gefahr im Verzug , und handelt es sich um ein Bodendenkmal , was für
den Altbergbau in der Regel gilt---
§ 18 Thüringer Denkmalschutzgesetz
Nachforschungen, insbesondere Grabungen mit dem Ziel, Bodendenkmale
zu entdecken, bedürfen der Genehmigung des
Landesamtes für Archäologie. Die Grabungsgenehmigung kann
bestimmen, wer Unternehmer der Grabung sein soll. § 16 Abs. 4
gilt sinngemäß.
Dabei ist auch unerheblich ob man Eigentümer des Grundstückes ist:
§ 20
Nutzungsbeschränkungen
(1) Die obere Denkmalschutzbehörde kann die wirtschaftliche
Nutzung eines Grundstücks oder eines Grundstückteils beschränken,
in dem sich Bodendenkmale von wissenschaftlicher oder
geschichtlicher Bedeutung befinden. Berechtigter ist das Land,
vertreten durch die Denkmalfachbehörde.
(2) Die Beschränkung nach Absatz 1 ist auf Ersuchen der oberen
Denkmalschutzbehörde im Grundbuch einzutragen.
(3) Soll eine Grabung auf einem fremden Grundstück erfolgen,
so kann der Eigentümer verpflichtet werden, die Grabung zuzulassen,wenn das Landesamt für Archäologie entsprechend der
Angemessenheit der Aufwendungen festgestellt hat, dass ein
besonderes öffentliches Interesse an der Grabung besteht. Der
Inhaber der Grabungsgenehmigung oder der Unternehmer der
Grabung nach § 18 Satz 2 hat dem Eigentümer den durch die
Grabung entstehenden Schaden zu ersetzen.
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Re: Rechtliche Frage Bitte um Hilfe
Das hört sich aber mehr nach Archäologie an.
Und hier geht es ja nur um das Türöffnen einer bereits vorhanden anscheinend moderneren Anlage.
Nicht um das Buddeln im Dreck um alte Römermauern zu entdecken.
Und hier geht es ja nur um das Türöffnen einer bereits vorhanden anscheinend moderneren Anlage.
Nicht um das Buddeln im Dreck um alte Römermauern zu entdecken.
Zuletzt geändert von qwer am Mi. 29. Feb 12 22:28, insgesamt 1-mal geändert.
- digger_Martin
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Re: Rechtliche Frage Bitte um Hilfe
Eine zeitliche Obergrenze für Kulturdenkmal gibt es weder im sächsischen noch im thüringischen Denkmalschutzgesetz. Das Alter entscheidet also nicht über die Denkmalwürdigkeit. Auch das Öffnen eines augenscheinlich modernen Stollens, der verwahrt wurde bedarf genau genommen der Genehmigung. Und auch mit dem Stollen machen was man will, wird nicht so einfach sein ...
Der erste Schritt sollte aber auf jeden Fall ersteinmal eine Anfrage beim Bergamt sein, um die besitzrechtlichen Fragen und die Haftung im Schadensfall zu klären.
Glück Auf,
Martin
Der erste Schritt sollte aber auf jeden Fall ersteinmal eine Anfrage beim Bergamt sein, um die besitzrechtlichen Fragen und die Haftung im Schadensfall zu klären.
Glück Auf,
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Alt ist man erst, wenn man zum Archäologen überwiesen wird.
- Friedolin
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Re: Rechtliche Frage Bitte um Hilfe
Wende dich doch erst einmal an das SOBA, als Grundstücksbesitzer hast du doch ein berechtigtes Interesse.
1. möchtest du wissen, was da genau auf deinem Grundstück ist und
2. möchtest du wissen, welche pflichten sich daraus für dich ergeben und
ganz nebenbei kannst du ja dann die Frage stellen, ob du eine Zugangsberechtigung hättest.
In der Regel sind die Kollegen da sehr freundlich und du willst dich ja als Grundeigentümer schlau machen.
In deinem letzten Beitrag klang das so, als wäre der Stollen nicht verwahrt sondern hätte nur eine verschlossene Tür?
1. möchtest du wissen, was da genau auf deinem Grundstück ist und
2. möchtest du wissen, welche pflichten sich daraus für dich ergeben und
ganz nebenbei kannst du ja dann die Frage stellen, ob du eine Zugangsberechtigung hättest.
In der Regel sind die Kollegen da sehr freundlich und du willst dich ja als Grundeigentümer schlau machen.
In deinem letzten Beitrag klang das so, als wäre der Stollen nicht verwahrt sondern hätte nur eine verschlossene Tür?
Glück Auf !
Friedhelm
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Hoch der Harz und tief das Erz
Jedweder Anbruch erhebt das Herz
(alter Oberharzer Bergmannsspruch)
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Re: Rechtliche Frage Bitte um Hilfe
Ich habe einen Bekannten, der hatte das pragmatischer gelöscht und sich beizeiten eine Garage davorgebaut (mit entsprechender Wandaussparung). Daran hat sich nie einer gestört und nachgefragt, was er längere Zeit darinnen zu tun hatte.
Glück auf, Matthias
Die Hüttenleut' sein auch kreuzbrave Leut',
|:denn sie tragen das Leder vor dem Bauch bei der Nacht:|
|:und saufen auch!:|
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Re: Rechtliche Frage Bitte um Hilfe
Das kannst du doch nicht hier so öffentlich machen!
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Re: Rechtliche Frage Bitte um Hilfe
Ich denke, keiner wird sich jetzt die Mühe machen, deutschlandweit Garagen in Bergbauregionen nach UT-Zugängen zu kontrollieren.
Glück auf, Matthias
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- Michael Kitzig (†)
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Re: Rechtliche Frage Bitte um Hilfe
... oder die Garage UND eine Gartenhütte...
Re: Rechtliche Frage Bitte um Hilfe
Solange man dann nicht noch Feldbahngleise dort hineinführen und justament eine Grubenbahn ausfährt wo das Aerowest-Flugzeug sein Bild für GoogleEarth&Co schießt.Haverlahwiese hat geschrieben:Ich denke, keiner wird sich jetzt die Mühe machen, deutschlandweit Garagen in Bergbauregionen nach UT-Zugängen zu kontrollieren.