Sächsische Hohlraumverordnung

... für den Rest, der sonst nicht passt.
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Franzi
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Sächsische Hohlraumverordnung

Beitrag von Franzi »

Hallo

...da sich hier in dem Forum sicherlich der eine oder andere (schwarz)Befahrer befindet, hätte ich mal ein paar fragen zur Sächsische Hohlraumverordnung.
Und zwar;
-was sagt die denn nun genau aus und in welchem Fall greift die denn?
-was darf ich denn so an Hohlräumen befahren?
-was passiert denn bei Zuwiderhandlungen?
-was kann man da bei Befahrungen richtig oder falsch machen?
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markscheider
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Re: Sächsische Hohlraumverordnung

Beitrag von markscheider »

Fürs erste würde ich im Befahrerhandbuch nachlesen und den Text der Hohlraumverordnung gibts natürlich auch online.
Matthias

Re: Sächsische Hohlraumverordnung

Beitrag von Matthias »

Hallo,

was die Sächsische Hohlraumverordnung betrifft, so einfach mal diesen Begriff in eine Suchmaschine eingeben. Es werden dann schon einige brauchbare Ergebnisse angezeigt. Der Inhalt dieser Verordnung auf einen ganz einfachen Nenner gebracht könnte so lauten: "Es ist grundsätzlich alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist." Aber das ist ja in Deutschland auch in fast allen Bereichen so.

Zum Thema was man alles bei Befahrungen falsch machen kann, so kann ich nur den Hinweis geben: "Befahrerhandbuch lesen". Das Befahrerhandbuch sollte es als Download auf der Homepage der GAG geben.

Es wäre aber auch sehr nett, wenn Du Dich mal ein bischen vorstellen könntest. Wo liegen z. B. Deine speziellen Interessen?

Ansonsten bin ich anscheinend der Erste der Dir sagt: "Herzlich willkommen im Forum der GAG."

Glück auf aus dem Harz

Matthias
Matthias

Re: Sächsische Hohlraumverordnung

Beitrag von Matthias »

Oh, jetzt war der Markscheider um Sekunden schneller als ich. Aber doppelt hält bekanntlich besser.
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markscheider
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Re: Sächsische Hohlraumverordnung

Beitrag von markscheider »

Hergepostet! ;)
Franzi
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Re: Sächsische Hohlraumverordnung

Beitrag von Franzi »

Ich hab mir mal den Link angeschaut, aber so richtig schlau werd ich daraus irgendwie nicht. Ist das nun jetzt ne Ordnungswidrigkeit?
Ich hatte auch mal gehört das die Hohlraumverordnung außer Kraft gesetzt sein soll?

@ Matthias
wegen des vorstellens, wo macht man das denn hier so?
hungerlieb
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Re: Sächsische Hohlraumverordnung

Beitrag von hungerlieb »

Hallo,

die Hohlraumverordnung gilt,
den vollständigen Text gibt´s hier:
http://www.revosax.sachsen.de/Details.d ... 3835895138
, dort auch als .pdf.

Übrigens gibt es keinen "Schwarzbefahrer" in diesem Sinne mehr. Denn seit das Hohlraumgesetz geändert wurde, gibt es in Sachsen kein ausdrückliches Befahrungsverbot mehr.

Anonsten den Text in Ruhe durchlesen, vieles erklärt sich selbst.
Ordnungswiedrig ist es z.B. zu schnell zu fahren, falsch zu parken oder auf Gleisen zu sitzen auf denen eientlich irdendwelche Castoren hin und her gekutscht werden sollen etc. Das Oberbergamt, ist demnach als Polizeibehörde auch für das Verhängen von Bußgeldbescheiden zuständig, wie auch das LRA/Ordnungsamt bei Vekehrsdelikten.
Das soll nicht verharmlosen, das es oft seine Berechtigung hat, wenn an alten, zum Glück noch nicht verfüllten Anlagen (Stolln, Schächten etc.) ein Schild ist, denn es gibt ut viele reelle Gefahren.
Übrigens gilt auch die allgemeine Anzeigepflicht (§8), d.h. wenn ein Gebirgler wegen Schwamme im Wald ist und erkennt einen frischen Bruch, (weil ja gestern keiner da war) hat er ihn laut Gesetz beim Oberbergamt zu melden... Wenn jemand im Keller hinter einer alten Mauer ein Mundloch entdeckt, hat er es auch zu melden etc...
Franzi hat geschrieben: -was sagt die denn nun genau aus und in welchem Fall greift die denn?
-was darf ich denn so an Hohlräumen befahren?
-was passiert denn bei Zuwiderhandlungen?
-was kann man da bei Befahrungen richtig oder falsch machen?
-Für alle bergbaulichen Anlagen für die es keinen Rechtsnachfolger gibt. Für natürliche Hohlräume (z.B. Höhlen) und künstiliche Hohlräume (z.B. Bunker) über 50m³ und für beide Arten ab 0m³, wenn sie unter Verkehrsflächen (Grundstücke, Straßen etc.) sind.

-Befahren darf mann praktisch gesagt, wenn es nicht verboten ist (d.h. kein Schild, keine Tür usw.) und es keine Gefahr für Dich oder andere darstellt. Unberührt davon bleibt natürlich der Punkt ob sich der Zugang auf privaten Grund befindet und der Weg dorthin evtl. schon einen Hausfriedensbruch darstellt (z.B. ummauerte, beschilderte Wiese, Garten etc.). Oft diskutiertes Beispiel ist der nicht versperrte, nicht beschilderte, seit Jahren unverändert offene, bei Archiv und OB bekannte Stolln im Wald, von dem offensichtlich keine Gefahr ausgeht...Der Berg ist frei...

-Zuwiederhandlungen stellen eine Ordnungswiedrigkeit dar (s.o.). Von einer "einfachen" Ordnungswidrigkeit beim ignorieren eines Schildes bis hin zu vorsätzlicher ... , wenn man am Zugang/Objekt bergtechnische Arbeiten ausführt und dadurch Gefahr für sich und andere herbeiführt (einstürzende Stadtteile etc).

Bei Befahrungen kann mann viel falsch machen, aber noch mehr richtig:
Befahrerhandbuch lesen, Leute aus der Nähe fragen, die sich mit sowas auskennen (in Sachsen gibts genügend Vereine, GAG´ler, ein sehr gutes Archiv in FG etc.) und immer mitdenken.

GA Sven
Glück Auf!
Sven
Franzi
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Re: Sächsische Hohlraumverordnung

Beitrag von Franzi »

ahh ...alles klar, dankeschön das beantwortet schon so einiges.
also grob zusammen gefast, darf mal Hohlräume befahren, wenn sie eh schon offen/zugänglich sind. Außer sie sind auf privaten Grundstück (da kann man sich ja eventuell mit dem Eigentümer auch einigen).

und zum Thema "(schwarz)Befahrer" hatte ich mich ja schon versucht vorsichtig auszudrücken, aber ich hab ja auch gehört das es einige Anlagen gibt die auch von Leuten aus der Szene wieder aufgegraben und wieder ab getarnt wurden. das zählt doch aber sicher als schwarz Befahrung.
aber geht nicht im grunde genommen von allen Hohlräumen ne gewisse Gefahr aus? egal ob verschlossen oder nicht?

und nochmal zur Ordnungswidrigkeit; das mit zu schnell Fahren oder mit dem falsch Parken ist ja klar, aber das mit dem auf die Gleise setzten ist doch dann eher ne Dummheit. vorfallen wenn man damit rechnen muß das da auch vielleicht mal ein Zug vorbei kommt.

na dann werd ich mir mal das Befahrerhandbuch in den nächsten Tagen zu gemüte führen

nochmal besten Dank
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Waldschrat
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Re: Sächsische Hohlraumverordnung

Beitrag von Waldschrat »

Franzi hat geschrieben: aber geht nicht im grunde genommen von allen Hohlräumen ne gewisse Gefahr aus? egal ob verschlossen oder nicht?
Natürlich. Es geht ja auch vom Leben an sich eine gewisse Gefahr aus. Vom normalen Lebensrisiko mal abgesehen, muss jeder selbst entscheiden, welchen zusätzlichen Risiken er sich aussetzt. Ob er diese beherrschen kann oder es lieber bleiben lässt.
Durch den Autoverkehr gibt es jedes Jahr mehr Tote als durch unterirdische Hohlräume, und die Sportart mit den meisten Unfällen ist das Kegeln. Nicht das Fallschirmspringen.
Vorwärts, abwärts! (ASP)
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Re: Sächsische Hohlraumverordnung

Beitrag von Pöhlberger »

Franzi hat geschrieben: und nochmal zur Ordnungswidrigkeit; das mit zu schnell Fahren oder mit dem falsch Parken ist ja klar, aber das mit dem auf die Gleise setzten ist doch dann eher ne Dummheit. vorfallen wenn man damit rechnen muß das da auch vielleicht mal ein Zug vorbei kommt
Damit meinte hungerlieb vor allem Leute, die sich auf die Gleise setzen, um z.Bsp. "Castoren" an der Weiterfahrt zu hintern,
weniger die, die lebensmüde sind... wahrscheinlich legen die sich auch häufiger (sicherheitshalber quer über beide Gleise)...
Also sind es Leute (in amtsdeutsch besser: Bürger), die davon ausgehen, dass bald ein Zug kommt :D in der Hoffnung, ihn durch ihre Anwesenheit an der Weiterfahrt zu hindern... oder so ähnlich :)

Glück Auf!
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Re: Sächsische Hohlraumverordnung

Beitrag von Franzi »

Ja wurde mir schon so erläutert, aber auch da kommt dann irgendwann mal der Zug. Und ich glaube mich zu erinnern das das besetzen der Gleise nicht sehr erfolgreich war, zu mindestens sind wohl alle am geplanten Ziel angekomm. Hatte aber dafür ein paar höhere Kosten zu folge.
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