Bodendenkmal und Bergbau

... für den Rest, der sonst nicht passt.
Antworten
Joe
Foren-User
Beiträge: 60
Registriert: Do. 01. Aug 02 0:00
Kontaktdaten:

Beitrag von Joe »

Hallo zusammen,
welche Gesetze gibt es zum Thema Bodendenkmal und Bergbau? Was hat Vorrang: Die Bergsicherheit oder der Denkmalschutz? Welche Auflagen gibt es usw.?
Es geht nicht um etwas bestimmtes, ich will es nur Wissen.
Schöne Grüße
Joe
Falafel
Foren-Profi
Beiträge: 1334
Registriert: Fr. 01. Aug 03 0:00
Name: Stephan Adlung
Wohnort: Freiberg

Beitrag von Falafel »

Es ist die alte Streitfrage:
Sind die (untertägigen) Überreste eines Bergwerkes als Demkmal oder als Bodendenkmal zu betrachten???!!! Laut Definition (also alles was in einer bestimmten Tiefe unter der Erdoberfläche ist) handelt es sich um ein Bodendenkmal. Das sagen auch die Denkmalpfleger. Aber die Bodendenkmalpfleger kümmern sich in der Praxis nicht um den Altbergbau weil es sachlich eher ein Denkmal im herkömmlichen Sinne ist - stimmt ja irgendwie auch. Damit schweben die montanen Denkmäler praktisch etwas im gesetzlosen Raum. Die Problematik wird von zwei Gesetzen tangiert, die beide Sache des jeweiligen Bundeslandes sind: Denkmalschutzgesetz und Hohlraumverordnung - oder wie es auch immer heißt. Ausführlicher kanst Du es im Befahrerhandbuch nachlesen.

Glück Auf!
Stephan
Benutzeravatar
Siggi
Foren-Profi
Beiträge: 681
Registriert: Do. 01. Aug 02 0:00
Name: Sigurd Lettau
Wohnort: Marl
Kontaktdaten:

Beitrag von Siggi »

Ich meine in NRW zählt das Denkmalschutzgesetz und in diesem ist der Begriff Bodendenkmal eigentlich gut erklärt. Kurzinhaltlich: "wenn bei Baumassnahmen Bodendenkmal gefunden wird , 3Tage zugänglich halten ,dann erst weiterbauen". Durch das Aufgraben eines bekannten und befahrbaren Stollens wird er nicht zum Bodendenkmal.
Wenn ein Objekt unter Bergaufsicht steht ist Sicherheit vorrangig und die Bergbehörden entscheiden welche Sicherungsmassnahmen zu treffen sind. Geht von einem Denkmalgeschützen Objekt eine Gefährdung aus so ist die Gefahr unter grösst möglichem Schutz für das Denkmal zu beseitigen. Ist das nicht möglich muss sichergestellt sein das Personen nicht in den Gefährdungsbereich gelangen können (absperren). Ich glaube aber nicht das Du das so in einem Gesetz finden wirst. Da entscheiden die zuständigen Behörden . Und wenn Du schreibst „was hat Vorrang Bergsicherheit oder Denkmalschutz „ ergibt sich das von selbst . Sicherheit hat Vorrang

GA Siggi
Es ist nicht deine Schuld, dass die Welt ist, wie sie ist. Es wär nur deine Schuld, wenn sie so bleibt. (Die Ärzte sind hier >) http://www.beetpott.de Auch in 2013
alterbergbau.de

Beitrag von alterbergbau.de »

ich glaub wenn du an zu Graben fängst, ist das im rechtlichen Sinne schon eine Baumaßnahme. Du baust ein Loch "Tiefbaumaßnahme" Ist da nicht sogar "Verbau" erforderlich? *g*
Joe
Foren-User
Beiträge: 60
Registriert: Do. 01. Aug 02 0:00
Kontaktdaten:

Beitrag von Joe »

Hallo,
danke für die Meinungen. Ich bleibe da mal locker am Ball.
Schöne Grüße
Joe
Antworten