Haftungsausschluss für Führungen
- Marcel Normann
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Haftungsausschluss für Führungen
Hallo!
Unser Verein würde gerne im Rahmen eines großen Radwandertages Führungen in einem sicheren, überschaubaren Stollen direkt an der Strecke anbieten. Das übliche Genehmigungsprozedere ist soweit klar.
Unklar ist aber noch die Haftungsfrage. Hat jemand hier Erfahrungen, inwiefern es möglich ist, die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden und höhere Gewalt durch einen Haftungsausschlus abzuwenden? Den Schrieb müsste dann jeder abzeichnen, der mit in den Stollen will.
Danke für Eure Hilfe!
Gruß, Marcel
Unser Verein würde gerne im Rahmen eines großen Radwandertages Führungen in einem sicheren, überschaubaren Stollen direkt an der Strecke anbieten. Das übliche Genehmigungsprozedere ist soweit klar.
Unklar ist aber noch die Haftungsfrage. Hat jemand hier Erfahrungen, inwiefern es möglich ist, die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden und höhere Gewalt durch einen Haftungsausschlus abzuwenden? Den Schrieb müsste dann jeder abzeichnen, der mit in den Stollen will.
Danke für Eure Hilfe!
Gruß, Marcel
Mein Haushaltstipp: Fettflecken halten sich wesentlich länger, wenn man sie hin und wieder mit etwas Butter einreibt.
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Versuch das doch Deiner Gemeinde als Hit beim Tag des Denkmals/Geotop o. ä. anzubieten. Durch die Gemeindeunfallversicherung ist dann die Besichtigung und etwaige Unfälle abgesichert. Haben wir in Bannewitz 2 x praktiziert. Bezahlen muss die Gemeinde sowieso, muss nur von der Gemeinde aus bei der Versicherung beantragt werden. Ansonsten sollte man doch einmal einen Anwalt ein Auge darauf werfen lassen. Formulierungen obwohl sinngleich sind da sehr entscheidend.
- AdM_Michael
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@Oliver:
Sicher gibt es den von Dir gewuenschten Fachanwalt fuer Bergrecht (Google laesst gruessen), aber hier waere dann doch ein Fachanwalt fuer Ordungs- und ein weiterer fuer Versicherungsrecht angebracht, es sei denn es finden noch Taetigkeiten unter Bergaufsicht in dem Bergwerk statt und es liegt ein Betriebsplan vor.
Sicher gibt es den von Dir gewuenschten Fachanwalt fuer Bergrecht (Google laesst gruessen), aber hier waere dann doch ein Fachanwalt fuer Ordungs- und ein weiterer fuer Versicherungsrecht angebracht, es sei denn es finden noch Taetigkeiten unter Bergaufsicht in dem Bergwerk statt und es liegt ein Betriebsplan vor.

Yesterday was a disaster,
today is even worse,
tomorrow has been cancelled.
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Eigentlich müsste das mit dem Haftungsausschluss in Ordnung gehen.
In meinem Zweithobby fahre ich Offroad und bei derartigen Veranstaltungen sind solche unterschriebene Dokumente seit längeren Uozu.
Allerdings ist aber auch noch nie was ernstes passiert, so dass einer auf die Idee kam, das Procedere rückwirkend anzufechten...
In meinem Zweithobby fahre ich Offroad und bei derartigen Veranstaltungen sind solche unterschriebene Dokumente seit längeren Uozu.
Allerdings ist aber auch noch nie was ernstes passiert, so dass einer auf die Idee kam, das Procedere rückwirkend anzufechten...
Glück auf, Matthias
Die Hüttenleut' sein auch kreuzbrave Leut',
|:denn sie tragen das Leder vor dem Bauch bei der Nacht:|
|:und saufen auch!:|
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ne ich mein halt ob es einen Anwalt gibt der sich nur um Bergwerke kümmert bzw. auskennt. Falls nicht wäre das doch mal eine interessante Sache für einen Altbergbauinteressierten Rechtanwalt, und ausserdem haetten wir dann alle hier einen festen Ansprechpartner, ohne groß suchen zu müssen 
Wer kennt den einen?

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Re: Haftungsausschluss für Führungen
Wir hatten so ein Problem schon mal mit Naturführungen, also im Wald etc. IMHO haftet sowieso niemand für höhere Gewalt. Es gibt aber auch gewisse Pflichten des Grundeigentümers z.B. der Wegesicherung, denen er sich durch einen Haftungsausschluss nicht entziehen kann. Am praktikabelsten scheint mir der unübersehbare Hinweis, dass die Teilnahme auf eigene Gefahr erfolgt. Also im Rahmen der Veranstaltungsankündigung, der Einladung und nochmal mündlich zu Beginn. Wem das dann zu gefährlich ist, der braucht ja nicht mitzugehen, und die anderen wissen dass sie evtl. erlittene Schäden selbst tragen müssen.Marcel Normann hat geschrieben:die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden und höhere Gewalt durch einen Haftungsausschlus abzuwenden
Mit der Fahrlässigkeit ist das so ne Sache, wenn man Leute durch die Gegend führt. Das heißt ja dass man eine Vorsichtsmaßnahme unterlassen hat, obwohl man deren Notwendigkeit hätte voraussehen können. Man kann aber weder in der Natur noch im Umgang mit Menschen alles denkbare voraussehen. Wer an der Veranstaltung teilnimmt akzeptiert, dass dies auf eigenes Risiko erfolgt oder lässt es bleiben. Das geht dann auch ohne Unterschrift.
Ansonsten gilt natürlich, dass Recht haben und Recht bekommen nicht immer dasselbe ist, daher wird der Anwalt auch nicht weiter helfen können.
Vorwärts, abwärts! (ASP)
- Marcel Normann
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Die Idee, das über die Gemeinde zu regeln, hatte ich auch schon.
Ansonsten habe ich bis jetzt rausgefunden, daß man nur leichte Fahrlässigkeit und höhere Gewalt ausschliessen darf. Schliesst man mehr aus, ist die ganze Regelung unwirksam.
Auch darf man den Haftungsausschluss nicht regelmässig verlagen, z.B. bei Besucherbergwerken.
Danke jedenfalls für die Hinweise.
Gruß und Glück auf,
Marcel
Ansonsten habe ich bis jetzt rausgefunden, daß man nur leichte Fahrlässigkeit und höhere Gewalt ausschliessen darf. Schliesst man mehr aus, ist die ganze Regelung unwirksam.
Auch darf man den Haftungsausschluss nicht regelmässig verlagen, z.B. bei Besucherbergwerken.
Danke jedenfalls für die Hinweise.
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Marcel
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- Waldschrat
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Auch da Vorsicht, das ist kein Freibrief. Die Gemeindeunfallversicherung oder der kommunale Schadensausgleich holt sich gegebenenfalls wie jede andere Versicherung bei grober Fahrlässigkeit das Geld vom Verursacher wieder.Marcel Normann hat geschrieben:das über die Gemeinde zu regeln
Was ist eigentlich leichte Fahrlässigkeit? Nicht drauf hingewiesen dass es da dreckig ist und dann machen die Leute n Schadensfall draus weil sie sich die Schuhe ruiniert haben?
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Re: Haftungsausschluss für Führungen
Das ist mir immer noch nicht klar wie es hier überhaupt zu Haftungsansprüchen gegenüber dem Veranstalter kommen soll. Der Stollen ist sicher, und es ist genehmigt (also vermutlich Eigentümer, Bergamt). Genehmigt wird es nur, wenn es auch sicher ist. Der Eigentümer muss nun noch sicher stellen dass es auch in so einem Betriebszustand ist, dass eine größere Menge unerfahrene Leute gefahrlos durchlaufen können, also nix rumstehen lassen was umfallen kann und dergleichen. Das ist aber seine Sache. Ist denn für die Besucher ne Schutzausrüstung vorgeschrieben, also Helm, Geleucht? Kann also eigentlich nur darum gehen dass einer aus eigener Unachtsamkeit über n Stein stolpert oder so was und dass der dann niemand anderen dafür verantwortlich machen kann wenn er sich freiwillig auf so ein Gelände begibt sollte doch klar sein. Keiner wird gezwungen, dabei mitzumachen. Und ein Erdbeben oder eine andere Naturkatastrophe dürfte wohl auch kaum drohen. Macht sich da irgendein Übervorsichtiger schon mal vorbeugend ins Hemd?Marcel Normann hat geschrieben: Führungen in einem sicheren, überschaubaren Stollen


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Es geht nicht unbedingt nur um den tatsächlichen Haftungsanspruch. Auch die Abwendung unbegründeter Haftungsansprüche kann einen heute an den Rand des Ruins bringen. Mit einem Haftungsausschluss geht so etwas deutlich schneller über die Bühne. Zumindestens ist die z.B. bei geführten Mountainbiketouren der Fall, wo der Haftungsausschluss vor Gericht regelmässig anerkannt wird.
Was die Genehmigungen angeht: Die liegt noch nicht vor, deshalb kann ich auch nichts über Auflagen berichten.
Gruß, Marcel
P.S. Das Haftungsrisiko beim Ausflug in den Kurpark ist übrigens weitaus höher, da Du dann als Reiseveranstalter giltst
Was die Genehmigungen angeht: Die liegt noch nicht vor, deshalb kann ich auch nichts über Auflagen berichten.
Gruß, Marcel
P.S. Das Haftungsrisiko beim Ausflug in den Kurpark ist übrigens weitaus höher, da Du dann als Reiseveranstalter giltst

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