natürlich kann man sich wochenlang gegenseitig mit §§ zutexten aber wo ist dabei der praktische Wert???
Es ist illusorisch zu glauben, dass Gesetze auch immer 1:1 angewendet werden. Stellvertretend nenne ich hier nur folgende:
Art. 14 GG: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."
Art. 11 der Sächs. Verfassung: "Denkmale und andere Kulturgüter stehen unter dem Schutz und der Pflege des Landes. Für ihr Verbleiben in Sachsen setzt sich das Land ein."
§ 8 Abs. 1 SächsDSchG: "Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen haben diese pfleglich zu behandeln, im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht zu erhalten und vor Gefährdung zu schützen."
Gegen all diese Gesetze (die Listung wäre beliebig fortzusetzen) wird tagtäglich verstoßen. Nur heißt es nicht "Verstoß" sondern "Ermessungsspielraum". In diese für uns negative Richtung sind die Gesetze also allerdings sehr, sehr dehnbar. Denn was heißt denn z.B. "im Rahmen des Zumutbaren"?
Dennoch erachte ich es wie schon genannt als wichtig, dass jeder halbwegs vertraut mit dem Denkmalschutzgesetz ist.
@Maja: Des Denkmalschutzgesetz ist schon mehr wert als sein Papier, denn bei Dorfkirchen u. ä. wird es doch meist formvollendet angewendet.
Sven hat ein paar sehr interessante Fragen gestellt:
:hungerlieb hat geschrieben:
Welche Vorgehensweise halte ich ein, wenn ein Objekt droht zu verschwinden?
Wer ist zuständig?
Welche Angaben muss ich bei einer Dokumentation machen (Notdürftig, ausführlich)?
Wie weit darf ich gehen, um nicht juristisch aufs dünne Eis zu gelangen?
Wo kann ich geschaffenes Publizieren (bei der GAG)?
Warum sollte ich dies tun?
usw.
Zum nächsten Thüringer Altbergbaukolloquium möchte ich in einen Vortrag versuchen ein paar dieser Fragen zu beantworten. Es gibt z.B. für eine historische Erst- bzw. Schnellerfassung einen bestimmten Fragekatalog der abgearbeitet werden kann.
So und nun wünsche ich Euch eine erfolgreiche Paragraphenreiterei!