ca. Mitte des 19.JH tauchen die Distriktfelder auf. Ich hab da mal drüber gelesen, worauf das Recht auf Distriktfeldverleihung beruht. Leider hab ich die Quelle nicht mehr.
Hat jemand dazu Informationen, am besten mit Quellennachweis?
Distriktfelder
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Hallo Oliver,
als Distrikfeld wurde ein unvermessenes, nach Gemeinde-, Kreisgrenzen usw. bezeichnetes Feld festgelegt.
Diese Distriktverleihungen gehören zu den gevierten Feldern. Sie wurden schon in alter Zeit gelegentlich für zerstreute Lagerstätten - insbesondere für Raseneisenerz - und weiter durch Erlasse vom 1. September 1842 und 12. August 1854 für ganz Preußen rechts des Rheins als außergewöhnliche Verleihungen anerkannt.
Quelle: G. Schulte und W. Löhr: Markscheidekunde, 2. verbesserte Auflage, Bochum 1941, S. 259.
Gruß und Glückauf
Karlheinz Rabas
als Distrikfeld wurde ein unvermessenes, nach Gemeinde-, Kreisgrenzen usw. bezeichnetes Feld festgelegt.
Diese Distriktverleihungen gehören zu den gevierten Feldern. Sie wurden schon in alter Zeit gelegentlich für zerstreute Lagerstätten - insbesondere für Raseneisenerz - und weiter durch Erlasse vom 1. September 1842 und 12. August 1854 für ganz Preußen rechts des Rheins als außergewöhnliche Verleihungen anerkannt.
Quelle: G. Schulte und W. Löhr: Markscheidekunde, 2. verbesserte Auflage, Bochum 1941, S. 259.
Gruß und Glückauf
Karlheinz Rabas
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