Würde mich auch mal interessieren.
Bleibt das Urheberrecht bei mir, wenn ich z.B. Fotos im Fotowettbewerb oder in einem Beitrag veröffentliche oder wird es auf die GAG übertragen oder oder oder...
Glück auf, Lutz.
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bei einem fotowettbewerb ist es ja klar. der user stellt ein bild in den rahmenbedingungen des wettbewerbs zur verfügung d.h. 1. bild ist im wettbewerb, 2. wenn das bild gewinnt ist es auf der startseite, bzw. dann später auf der wettbewerbseite zu sehen. so stehts in den regeln. für mehr darf das bild also auch nicht genommen werden, da dies nicht vereinbart ist. wenn jemand ein bild hochläd im wettbewerb hochlädt, dann will er es auch so und ist damit mit den o.g. veröffentlichungen einverstanden.
bei den normalen beiträgen muss ich erstmal nachsehen.
Das ist wirklich ein interessantes Thema. Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter und möchte mal wissen was darf ich eigentlich an Bildern hier rein stellen?
Ich habe viele schöne Bilder, teilweise aus Betriebsakten, von Bergämtern etc. Ich brauchte hierfür eine Genehmigung zur Akteneinsicht. Darf ich da überhaupt was posten?
Bis jetzt habe ich mich das nicht getraut.
also ich würde da lieber nachfragen in wie weit du die daten veröffentlichen darfst, bzw. ob du sie für diskussionen mit anderen verwenden darfst. denke das wäre der beste weg. dann weißt du es genau!
Das ist wirklich ein interessantes Thema. Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter und möchte mal wissen was darf ich eigentlich an Bildern hier rein stellen?
Ich habe viele schöne Bilder, teilweise aus Betriebsakten, von Bergämtern etc. Ich brauchte hierfür eine Genehmigung zur Akteneinsicht. Darf ich da überhaupt was posten?
Bis jetzt habe ich mich das nicht getraut.
GA Jörg
Hallo!
Nein das darfst du nicht. Als du die Akten bestellt hast, bzw. einen Kopierauftrag erteilt hast, wurdest du auch gefragt ob du die Daten veröffentlichen willst. Wenn ja dann wirst du dafür auch gezahlt haben. Wenn nicht, darfst du die Bilder auch nicht veröffentlichen!
Am besten einfach ein formloses Schreiben an das betreffende Archiv senden und abwarten!
GA
KApl
Zitat :
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Hallo!
Nein das darfst du nicht. Als du die Akten bestellt hast, bzw. einen Kopierauftrag erteilt hast, wurdest du auch gefragt ob du die Daten veröffentlichen willst. Wenn ja dann wirst du dafür auch gezahlt haben. Wenn nicht, darfst du die Bilder auch nicht veröffentlichen!
Am besten einfach ein formloses Schreiben an das betreffende Archiv senden und abwarten!
GA
KApl
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Zitat Ende
So einfach geht es erfahrungsgemäß bei Bergämtern nicht, da diese (meistens ?) nicht den Rang öffentlicher Archive besitzen...
Im übrigen sehe ich die ganze Thematik gelassen und denke man sollte das auch so halten. Denn bei wem liegt bei alten Rissen das Urheberrecht ? Bei den Betrieben und Gesellschaften - die gibt es meist nicht mehr. Bei den Markscheidern ?? Die gibts schon lange nicht mehr. Bei den Bergämtern - wohl kaum ! Und in (fast jedem) Fall dürfte die Verjährungsklausel des Urheberrechtsgesetzes gelten. Somit dürfte das Publizieren von Plänen, die älter als 50+Keks Jahre alte sind, eigentlich im weiten Rahmen gestatten sein.
Man belehre mich eines Besseren, wenn es nicht stimmt.
GA
Thomas
P.S. : Kann leider immer noch nicht gescheit zitieren. Zeigt es mir jemand mal, wie es geht ?
Ich wurde nie gefragt warum ich Akteneinsicht haben möchte.
Auf meine Frage hin ob ich diverse Pläne kopieren kann bekam ich nur die Antwort: "Da hinten ist der Kopierer, nett wäre eine Spende in die Kaffeekasse".
Das war Stand bis ca. September 2003.
Ab diesem Zeitpunkt kostete eine Akteneinsicht pauschal 5,-€ und die Kopie ein paar Cent.
Ich wurde weder belehrt das die Unterlagen Vertraulich wären noch musste ich irgendetwas unterschreiben.
Da fällt mir nur der für unsere Bürokratie treffende Satz ein: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".
In den sächsischen Archiven gibt´s dafür eine Gebührenordnung. Die Gebühr staffelt sich je nach Auflagenhöhe bei Publikationen, ob Farbe oder SW, ob Titelbild oder in Text ..., dabei können u. U. erhebliche Kosten entstehen.
Ein Urheberrecht hat immer der "Schöpfer" der Fotos, gleich wer diese nutzt. Davon unbenommen ist das Nutzungsrecht, das der Urheber jedem x-beliebigen übertragen kann.
Hallo Höhlenmaier,
wenn Du mit dem Material deines Chef's in deiner Arbeitszeit in seinem Auftrag fotografierst bist Du der Schöpfer, aber nicht derjenige der die Urheberrechte besitzt.
Wenn man Archivalien veröffentlicht sollte man die genaue Quelle angeben. Bei unkommerzieller Nutzung wurde dies bis jetzt immer als Werbung für die Archive geduldet.
Es könnte aber passieren, das du in Zukunft schwieriger an die Dokumente rankommst.
<Hallo Höhlenmaier,
<wenn Du mit dem Material deines Chef's in deiner <Arbeitszeit in seinem Auftrag fotografierst bist Du der <Schöpfer, aber nicht derjenige der die Urheberrechte <besitzt.
Mhhhh, ja, das mag in diesem speziellen Fall tatsächlich richtig sein.
Hab`das Thema vielleicht auch etwas zu sehr vereinfacht.