für ein mögliches Bauvorhaben auf einem Grundstück habe ich eine Anfrage beim zuständigen Bergamt gestellt. Jetzt habe ich folgende Antwort erhalten:
Dazu folgende Fragen:Bedingt durch die ungefähr NW/SO verlaufende geologische Störungszone, welche das Grundstück quert, erfolgte nur im westlichen Teil der Abbau der Steinkohle in ca. 20-40m. [...] Es wird deshalb empfohlen, bautechnische Sicherungsmaßnahmen vorzusehen, welche in der Lage sind bergbaubedingte Bodenbewegungen schadlos aufzunehmen.
Ist bei der Meterangabe die Tiefe eines ehemaligen Schachtes gemeint?
Welche Sicherungsmaßnahmen muss eine Bodenplatte etc. erfüllen. Gibt es hierzu Begriffe, z.B. spezielle Bodengründungen, wo ich die entsprechenden Mehrkosten bei einer Baufirma erfragen kann?
Stefan