Gemeinsame Nutzung von Hundgestängen

... für den Rest, der sonst nicht passt.
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Druide57
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Gemeinsame Nutzung von Hundgestängen

Beitrag von Druide57 »

Hallo und Glück Auf,

Ich beschäftige mich zurzeit mit den Anfängen einer Siegerländer Eisenerzgrube aus dem 18./19. Jahrhundert. Dort waren zwei Gewerkschaften in verschiedenen Grubenfeldern tätig, die Förderung erfolgte gemeinsam über einen Stollen. Dazu hatten die Gewerken eine Vereinbarung geschlossen, wonach die als Mitbenutzer fungierenden Gewerken den „halben Neunden“ an die Stolleneigentümer zahlen mussten.
In einem Eintrag heißt es nun weiter: „Wegen der Läuterung durch den Stolln zu tagen ist einstweillen ein Vergleich getroffen worden. Die Mitbenutzer, noch bei ihrem jetzigen geringen Betrieb -an dreien Hundgestängen nur 1/3 Scheibe- insoIange nur aber 1 oder 2 Arbeiter durchfördern. Solde sich aber dieser Betrieb vermehren, so müssen sie dan aber nach Proportion abgeben“
Kann mir jemand erklären, wie das mit der 1/3 Scheibe als „Maßeinheit“ zu verstehen ist?

Freundliche Grüße
Druide57
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Uwe Pohl
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Re: Gemeinsame Nutzung von Hundgestängen

Beitrag von Uwe Pohl »

Hallo Druide 57,

ich weiss nicht, wieso bisher noch niemand auf Deine Anfrage geantwortet hat.
Vielleicht liegt es daran, dass Du Dich noch nicht vorgestellt hast.
Dein Them erscheint mir jedenfalls sehr interessant, zumal ich UBERHAUPT NICHT weiss wovon Du redest.
Könnt hier bitte jemand Licht ins Dunkel bringen.
Glück Auf
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markscheider
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Re: Gemeinsame Nutzung von Hundgestängen

Beitrag von markscheider »

Sagen wir mal so: ich habe die Anfrage gelesen, konnte aber wenig dazu beitragen.

Am Rande: in Zwickau gab es einst den Fortunaschacht, der zwei Steinkohlenwerken als einziger Förder-, Fahr- und Wetterschacht diente. Aber wie da die Anteile lagen, weiß ich jetzt auch nicht.
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Nobi
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Re: Gemeinsame Nutzung von Hundgestängen

Beitrag von Nobi »

Ich kenne ja "Scheibe" nur als Abbauhöhe auf einem bestimmten Niveau. Bei der Wismut wurde landläufig auch manchmal die Ortsbrüste auf dem Abbau als Scheibe bezeichnet ("Scheibe abbohren").

Evtl. handelt es sich ja auch um eine markscheiderische Angabe zur besseren Beschreibung der aktuellen Abbausituation (siehe Veith):

Eisenscheibe/. — ein Markscheider -Instrument, welches früher bei dem Bergbau da angewendet wurde, wo Eisenerze oder Eisenmassen die Verwendung des Grubenkompasses verhinderten: In gewissen Fällen muss man von dem Grubencompasse absehen und sich zur Bestimmung der Richtung der Züge eines anderen Instruments bedienen, nämlich, wenn man in solchen Eisensteingruben arbeitet, welche auf den Magnet eine Einwirkung ausüben. Man bedient sich in solchen Fällen anstatt des Compasses der sogenannten Eisenscheibe, deren Name von ihrer Verwendung in Eisenbergwerken herrührt, welche aber eine aus Messing verfertigte, kreisrunde Scheibe ist, die in 360 Grade eingetheilt wird und an welcher zwei um ihren Mittelpunkt drehbare Haken befindlich sind, an denen die Schnur befestigt wird. Die Richtung wird aus der Gradeintheilung abgelesen, aber doch an einer von Einwirkungen möglichst freien Stelle bei einem mit den übrigen Zügen zusammenhängenden Zuge die Compassstunde auf der Boussole abgenommen, aus dieser die Magnetlinie bestimmt und sodann die Winkel der einzelnen Züge aufgetragen, v. Hingenau 111.
GLÜCK AUF | NOBI

Der Berg ist frei.
Wo eyn man eynfahrn will
mag her es thun mit rechte.


w w w . b e r g b a u s h i r t . d e
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markscheider
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Re: Gemeinsame Nutzung von Hundgestängen

Beitrag von markscheider »

Eher tatsächlich eine Abrechnung. Mir sind noch Begriffe wie Jahres-, Monatsscheibe in Erinnerung. also praktisch die abgenommene Vortriebsleistung.
Nicht unwahrscheinlich, daß auch bei Förderleistung von Scheibe gesprochen wurde.
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Druide57
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Re: Gemeinsame Nutzung von Hundgestängen

Beitrag von Druide57 »

vielen Dank für die Antworten.
Ich hatte gehofft, dass es sich um eine bekannte Abrechnungsart handelte, scheint aber wohl eher eine Siegerländer Eigenbrötlerei gewesen zu sein, zumal die gemeinsame Nutzung eines Stollens sicher nicht häufig vorkam.
Ich kann mir auch nur vorstellen, dass über die „Scheibe“ entweder die Anzahl der geförderten Wagen gezählt wurde oder die (tägl. oder wöchentl. etc.) Gesamt-Förderleistung gemeint war.

@ Uwe Pohl
Meine bisher versäumte Vorstellung hole ich hiermit gerne kurz nach:
Über ein Projekt zur geothermischen Nutzung des Wassers aus stillgelegten Eisenerzgruben im Siegerland kam ich vor zwei Jahren wieder näher mit dem Bergbau in Berührung, der bis in die 1960er Jahre dort betrieben wurde und den ich im Kindesalter auch noch erlebt habe. Fasziniert von den technischen Leistungen, die schon in früheren Jahrhunderten hier erbracht wurden, befasse ich mich seit einiger Zeit mit der Geschichte des Bergbaues in dieser Region. Das haben zwar auch schon andere Personen vor mir getan, aber es bleiben immer noch genügend Fragen offen, denen man auf den Grund gehen kann.

Freundliche Grüße und Glückauf
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Re: Gemeinsame Nutzung von Hundgestängen

Beitrag von pfiff »

Glückauf, "Scheibe" ist mir nur als Salzmaß in Burgung in der Schweiz bekannt. 1 Schibe (=Scheibe) ca. 75 kg = 150 Pfund kostet 1498, 1 Gulden. Quelle: Hofmann, Fritz: Vom bayerischen Salzwesen unter besonderer Berücksichtigung des Salzhandels von 1500-1820 bis ins Schwabenland und in die Schweiz sowie der Salzschifffahrt. Reichenhaller Salzbibliothek Band II.Stadt Bad Reichenhall 1995. Seite 60.
Das dürfte aber mit großer Sicherheit für das Siegerländer Revier nicht zutreffen!!
Wende dich doch mal an die Mitglieder des Müsener Bergbauvereins. Einige Leute sind dort in den Archiven aktiv tätig und könnten dir bestimmt weiterhelfen.
Glückauf Pfiff
Schlacke
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Re: Gemeinsame Nutzung von Hundgestängen

Beitrag von Schlacke »

Evtl. hilft das "Wörterbuch der Siegener Bergmannssprache, Betzdorf: 1922, VIII, 184 S. von P. Gerhard" weiter.

Glückauf

Elmar Nieding
...die unterirdischen Grubengebäude in ihre Schreibstube bringen...
Héron de Villefosse (1774-1852), Bergingenieur im Dienste Napoleons.
(H. Dettmer, 2014)
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Re: Gemeinsame Nutzung von Hundgestängen

Beitrag von Harz-Sieg »

Auch wenn das Thema schon älter ist und erledigt erscheint:

Siegerländer Eigenbrötelei mag es durchaus gegeben haben. Hier liegt m.E. nach aber eine notwendigerweise allgemeinverständliche vertragliche Regelung über den sog. Ansitz einer zweiten Gewerkschaft in einem von der ersten Gewerkschaft vorgetriebenen Lösungs- und Förderstollen vor.

Dafür ist die erste Gewerkschaft natürlich zu bezahlen.

Diese Bezahlung ist auch zusammenfassend als halber Stollenneunter von Druide geschildert worden. Dies ist die Abgabe, die von der 2. Gewerkschaft aus ihrem Fördergut zu leisten ist.

Aber das ist selbstverständlich nicht alles, wenn man einen fremden Stollen mit von der ersten Gewerkschaft verlegtem und unterhaltenen (hölzernen) Fördergestänge mitnutzen möchte. Hier musste eine Regelung über die Verteilung der Unterhaltungskosten am Gestänge hinzutreten (wurde früher auch als Gestängesteuer bezeichnet). Und da die 2. Gewerkschaft (noch) nicht so viel fördert, hat man sich dahingehend verglichen, dass sie zunächst nur einen Anteil (und so übersetze ich hier "Scheibe") von 1/3 der Unterhaltungskosten zu tragen hat. Diese Regelung vermeidet den Streit über die tatsächlichen "Proportionen" der Nutzung solange, bis die Förderung von Gewerkschaft 2 dann wirklich deutlich angewachsen ist.

Zu dieser Interpretation passt allerdings nicht die merkwürdige Formulierung: "Wegen der Läuterung durch den Stolln zu tagen". Läuterung ist ein Begriff aus der hier nicht betroffenen Aufbereitung und durch den Stollen getragen würde dieses Material sicher auch nicht, da ja ein Hundsgestänge liegt. Hier dürfte also, was den Begriff Läuterung anbelangt, einer der sehr leicht zu machenden Fehler bei der Transskription vorliegen.

Insgesamt aber ein sehr interessanter Beitrag von Druide, der nur leider das Entstehungsdatum des Vertrages nicht mitgeteilt hat.

Glückauf
Joachim Gleichmann
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