Seite 1 von 1

Verfasst: Di. 08. Jun 04 16:23
von Claudia
da in deutschland sich die einzelnen länder - was gesetze angeht - oft nicht ganz einig sind, hier mal was, das definitiv verboten ist:

In Deutschland ist es verboten, mit Pappnase oder falschem Bart an öffentlichen Versammlungen teilzunehmen; dies fällt unter „Vermummungsverbot“ und kann zu einem Jahr Gefängnis führen. Außerdem darf man in Münchner Hausfluren keine Kinderwagen abstellen; Zuwiderhandlung kann mit bis zu 250.000 Euro Strafe belegt werden

In Frankreich ist es verboten, einem Schwein den Namen „Napoleon“ zu geben und in Zügen zu küssen

In der Schweiz ist es verboten, Autotüren zuzuknallen

In Großbritannien ist es verboten, eine Queen-Briefmarke kopfüber aufzukleben und in London soll es verboten sein, seine Ehefrau nach 21 Uhr zu schlagen

In Denver (USA) darf ein Hundefänger nur Hunde fangen, wenn er vorher in öffentlichen Parks mittels Plakat auf die drohende Gefahr hingewiesen hat

In Kalifornien (USA) ist das Aufstellen einer Mausefalle ohne Jagdlizenz verboten

In Kansas (USA) ist die Misshandlung der Schwiegermutter kein ausreichender Scheidungsgrund

In Wisconsin (USA) ist es Männern verboten, ihr Gewehr abzufeuern, während ihre Partnerin einen Orgasmus hat

In Minnesota (USA) ist es verboten, Unterwäsche für Männer und Frauen auf dieselbe Wäscheleine zu hängen; man darf nicht nackt schlafen und die Landesgrenze nicht mit einer Ente auf dem Kopf überqueren

In China ist es verboten, ertrinkende Menschen zu retten, denn das wäre ein Eingriff in deren Schicksal

In Neuschottland (Kanada) darf man bei Regen den Garten nicht gießen




:qwe:

Verfasst: Di. 08. Jun 04 16:35
von Nobi
in deutschland ist es verboten, spechte zu essen :D :D :D

Verfasst: Di. 08. Jun 04 17:26
von Schwarzer
Alaska:

Es ist eine ernsthafte Straftat,
einen lebendigen Elch aus einem bewegten Flugzeug zu stoßen.


Zwar ist es erlaubt, einen Bären zu erschießen,
aber einen Bären aus dem Schlaf zu wecken,
in der Absicht ein Foto von ihm zu machen, ist verboten.


Es ist eine ernsthafte Straftat,
einen Elch mit alkoholischen Getränken zu verpflegen.


Kanada->Toronto:

Auf der "Yonge-Street" dürfen Sonntags keine toten Pferde geschleppt oder geschleift werden.

:D *Ich brech ins Essen* :D


Deutschland->Hessen:

1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
(2) Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat.
(3) Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln.

"Hessische Verfassung"

Verfasst: Di. 08. Jun 04 21:58
von Michael Kitzig (†)
da fällt mir auch noch etwas aus uralten zeiten ein..
der unterschied zwischen deutschland, frankreich, italien und der ddr:

- in deutschland ist alles verboten, was nicht ausdrücklich
erlaubt ist.

- in frankreich ist alles erlaubt, was nicht ausdrücklich
verboten ist

- in italien ist alles erlaubt, auch wenn es verboten ist

- in der ddr (war) alles verboten, auch wenn es erlaubt war

ga
michael

Verfasst: Mi. 09. Jun 04 20:27
von Andreas
Deutschland->Hessen:

1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
(2) Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat.
(3) Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln.

"Hessische Verfassung"

Verfasst: Mi. 09. Jun 04 20:33
von Andreas
zu früh gecklickt. 2. versuch:
Deutschland->Hessen:

1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode (3) Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln.

"Hessische Verfassung"
Das ist nicht nur in Hessen so. Auch in Rheinland-Pfalz gibt es die Todesstrafe noch. Und weil wir in Deutschland sind, muss es zum Ausüben der Todesstrafe auch ein geeignetes Exekutionsverfahren geben, auch wenn die Todesstrafe nicht vollstreckt werden darf und deshalb nie ausgesprochen wird. (Und das ist auch gut so!)
Aber damit alles rechtens ist, putzen und ölen die Knastmechaniker in Diez regelmässig ihre Guillotine. Tatsache.

Hals- und Beinbruch
Andreas

Verfasst: Do. 10. Jun 04 2:47
von sepp
@ claudia:gilt nicht für nrw.(helau!!)

Verfasst: Do. 10. Jun 04 11:18
von Claudia
was gilt nicht für nrw - das mit den spechten?
*auf der leitung steh*
:rolleyes:

Verfasst: So. 13. Jun 04 6:47
von sepp
ach männo!
ab 11.11.ist hier alles erlaubt!!

Verfasst: So. 13. Jun 04 16:57
von Claudia
ach ja, die verrückten wieder... ;)

aber auch nur bis aschermittwoch, danach ist die narrenfreiheit wieder behörden vorbehalten... :P