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Bauvorhaben in Bergbaugebiet

Verfasst: Sa. 21. Apr 18 23:47
von stefan1
Hallo,

für ein mögliches Bauvorhaben auf einem Grundstück habe ich eine Anfrage beim zuständigen Bergamt gestellt. Jetzt habe ich folgende Antwort erhalten:
Bedingt durch die ungefähr NW/SO verlaufende geologische Störungszone, welche das Grundstück quert, erfolgte nur im westlichen Teil der Abbau der Steinkohle in ca. 20-40m. [...] Es wird deshalb empfohlen, bautechnische Sicherungsmaßnahmen vorzusehen, welche in der Lage sind bergbaubedingte Bodenbewegungen schadlos aufzunehmen.
Dazu folgende Fragen:
Ist bei der Meterangabe die Tiefe eines ehemaligen Schachtes gemeint?
Welche Sicherungsmaßnahmen muss eine Bodenplatte etc. erfüllen. Gibt es hierzu Begriffe, z.B. spezielle Bodengründungen, wo ich die entsprechenden Mehrkosten bei einer Baufirma erfragen kann?

Stefan

Re: Bauvorhaben in Bergbaugebiet

Verfasst: So. 22. Apr 18 9:25
von markscheider
So wie ich das aus dem kurzen Absatz herauslese, ist 40 m die maximale Abbautiefe. Ein Schacht kann flacher oder tiefer gewesen oder überhaupt nicht vorhanden gewesen sein. Dazu muß man das Risswerk einsehen. Wichtig ist auch, wann der Abbau beendet wurde, vermutlich vor längerer Zeit? Und die Sicherung - eine entsprechende Bodenplatte unter dem Haus anstelle von Streifenfundamenten sollte ausreichen.

Wenn Du das richtigi machen willst, dann hol dir ein Ingenieurbüro, das auf Altbergbau spezialisiert ist.

Re: Bauvorhaben in Bergbaugebiet

Verfasst: So. 22. Apr 18 22:40
von Mops
Anzuraten wäre auf jeden Fall, zunächst die geologische Störungszone lagerichtig in die Flurstückskarte / den Flurstückauszug einzuzeichnen. Dann kann man bedenken, ob denn die Störung bzw. der Altbergbau überhaupt bebaut / überbaut werden muss. Ganz allgemein würde ich selbst tunlichst davon Abstand nehmen, es sei denn es gäbe zwingende Gründe und und mir stünde das für eine Baugrundertüchtigung nötige Kapital zur Verfügung.

Re: Bauvorhaben in Bergbaugebiet

Verfasst: Mo. 23. Apr 18 11:49
von stefan1
Soweit ich das verstehe geht es um 2 unabhängige Einschränkungen:

1. geologische Störungszone:
Hier kann es zu Erdbewegungen kommen. Daher werden auch die bautechnischen Sicherungsmaßnahmen empfohlen, welche bergbaubedingte Bodenbewegungen schadlos aufnehmen.

2. Steinkohle Abbau in 20-40m Tiefe:
Hier kann es zum Einbruch der Grubenbaue kommen. Die Folge wäre dann Senkungen/Tagesbrüche auf der Tagesoberfläche.

Sind meine Annahmen prinzipiell richtig?

Auf Nachfrage beim Bergamt habe ich erfahren, dass der Abbau der Steinkohle in etwa die Hälfte des Grundstücks betrifft. Wäre es somit sinnvoller die 2. Hälfte des Grundstücks zu bebauen?
Wichtig ist auch, wann der Abbau beendet wurde, vermutlich vor längerer Zeit?
Darüber wurde leider keine Angaben gemacht, kann ich aber nochmal hinterfragen.
Anzuraten wäre auf jeden Fall, zunächst die geologische Störungszone lagerichtig in die Flurstückskarte / den Flurstückauszug einzuzeichnen. Dann kann man bedenken, ob denn die Störung bzw. der Altbergbau überhaupt bebaut / überbaut werden muss.
Die Pläne kann man wohl nur vor Ort im Bergamt einsehen. Soweit ich es bisher verstehe, betrifft die geologische Störung die hintere Hälfte und der Abbau von Steinkohle erfolgte in der vorderen Hälfte.

Re: Bauvorhaben in Bergbaugebiet

Verfasst: Mo. 23. Apr 18 13:58
von markscheider
Hallo Stefan, ich glaube, daß Du dich irrst. Durch die Störung sind wohl die Flöze abgeschnitten und dadurch ging der Abbau nur unter eine Hälfte um.

Re: Bauvorhaben in Bergbaugebiet

Verfasst: Mo. 23. Apr 18 15:04
von stefan1
Hallo Uwe,

kannst du das mit den Flözen näher erläutern? Also warum sind die Flöze durch die Störung abgeschnitten?

Re: Bauvorhaben in Bergbaugebiet

Verfasst: Mo. 23. Apr 18 15:44
von Nobi

Re: Bauvorhaben in Bergbaugebiet

Verfasst: Mo. 23. Apr 18 20:53
von stefan1
Hallo Nobi,

danke für den Link. Aber wie steht die Verwerfung mit dem Flöz im Zusammenhang?

Kann man denn generell sagen das die Hohlräume (für das Bauvorhaben) kritischer sind als die Verwerfung?

Re: Bauvorhaben in Bergbaugebiet

Verfasst: Mo. 23. Apr 18 21:10
von Nobi
Stell dir vor, es gab einst ein horizontal liegendes Flöz und es kam ein größeres Ereignis wie ein Erdbeben im Zuge einer Gebirgsbildung, was einen Teil des Flözes hebt. Das einst zusammenhängende Flöz ist nun in der Höhe verworfen. Der obere Teil kann ggf. dadurch erst für den Bergbau interessant geworden sein und wurde abgebaut. Der untere Teil des Flözes war für die Bergleute nicht erreichbar oder aus anderen Gründen nicht abbauwürdig. So bildet die Störung, also die Verwerfung durch das o.g. Ereignis, die Grenze zwischen beiden Teilen.

Hohlräume sind für Bauvorhaben sicherlich gefährlicher als Störungen, aber nicht jeder Hohlraum ist auch gefährlich. Es kommt aber immer auf die Tiefe, das Abbauverfahren, das Deckgebirge darüber, das Wasser usw. an. Deshalb das bergbaulich erfahrene Ingenieurbüro zu Rate ziehen.