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Verfasst: Mo. 06. Okt 03 23:08
von Joe
Hallo zusammen,
welche Gesetze gibt es zum Thema Bodendenkmal und Bergbau? Was hat Vorrang: Die Bergsicherheit oder der Denkmalschutz? Welche Auflagen gibt es usw.?
Es geht nicht um etwas bestimmtes, ich will es nur Wissen.
Schöne Grüße
Joe
Verfasst: Di. 07. Okt 03 17:14
von Falafel
Es ist die alte Streitfrage:
Sind die (untertägigen) Überreste eines Bergwerkes als Demkmal oder als Bodendenkmal zu betrachten???!!! Laut Definition (also alles was in einer bestimmten Tiefe unter der Erdoberfläche ist) handelt es sich um ein Bodendenkmal. Das sagen auch die Denkmalpfleger. Aber die Bodendenkmalpfleger kümmern sich in der Praxis nicht um den Altbergbau weil es sachlich eher ein Denkmal im herkömmlichen Sinne ist - stimmt ja irgendwie auch. Damit schweben die montanen Denkmäler praktisch etwas im gesetzlosen Raum. Die Problematik wird von zwei Gesetzen tangiert, die beide Sache des jeweiligen Bundeslandes sind: Denkmalschutzgesetz und Hohlraumverordnung - oder wie es auch immer heißt. Ausführlicher kanst Du es im Befahrerhandbuch nachlesen.
Glück Auf!
Stephan
Verfasst: Di. 07. Okt 03 19:22
von Siggi
Ich meine in NRW zählt das Denkmalschutzgesetz und in diesem ist der Begriff Bodendenkmal eigentlich gut erklärt. Kurzinhaltlich: "wenn bei Baumassnahmen Bodendenkmal gefunden wird , 3Tage zugänglich halten ,dann erst weiterbauen". Durch das Aufgraben eines bekannten und befahrbaren Stollens wird er nicht zum Bodendenkmal.
Wenn ein Objekt unter Bergaufsicht steht ist Sicherheit vorrangig und die Bergbehörden entscheiden welche Sicherungsmassnahmen zu treffen sind. Geht von einem Denkmalgeschützen Objekt eine Gefährdung aus so ist die Gefahr unter grösst möglichem Schutz für das Denkmal zu beseitigen. Ist das nicht möglich muss sichergestellt sein das Personen nicht in den Gefährdungsbereich gelangen können (absperren). Ich glaube aber nicht das Du das so in einem Gesetz finden wirst. Da entscheiden die zuständigen Behörden . Und wenn Du schreibst „was hat Vorrang Bergsicherheit oder Denkmalschutz „ ergibt sich das von selbst . Sicherheit hat Vorrang
GA Siggi
Verfasst: Mi. 08. Okt 03 20:49
von alterbergbau.de
ich glaub wenn du an zu Graben fängst, ist das im rechtlichen Sinne schon eine Baumaßnahme. Du baust ein Loch "Tiefbaumaßnahme" Ist da nicht sogar "Verbau" erforderlich? *g*
Verfasst: So. 12. Okt 03 17:20
von Joe
Hallo,
danke für die Meinungen. Ich bleibe da mal locker am Ball.
Schöne Grüße
Joe