Archäologie in NRW vor dem Aus ???
Verfasst: Do. 21. Jun 12 11:42
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Zitat:
Archäologie in NRW vor dem Aus
Täglich werden in Nordrhein-Westfalen unzählige archäologische Fundplätze durch Baumaßnahmen zerstört. Im Vorfeld bekannte Bodendenkmäler werden gemäß Denkmalschutzgesetz von 1980 durch archäologische Untersuchungen dokumentiert und bleiben so für kommende Generationen erhalten.
Seit über 20 Jahren kommen die Bauherren (Verursacher) – im Rahmen der Zumutbarkeit – für die Kosten dieser Ausgrabungen auf. Etwa zwei Drittel dieser Maßnahmen werden von archäologischen Fachfirmen mit ihren insgesamt ca. 350 Mitarbeitern ausgeführt.
Das OVG Münster hat mit einem Urteil vom 20.09.2011 diese erfolgreiche Praxis gestoppt, da im Denkmalschutzgesetz nicht eindeutig festgelegt sei, wer die Kosten für die archäologischen Arbeiten zu tragen habe. Nach Auffassung des Gerichts stehen allein die Denkmalbehörden, d.h. die Landschaftsverbände, und damit die Kommunen, in der Pflicht, die notwendigen Untersuchungen zu finanzieren und auszuführen.
Um die zusätzlichen Aufgaben gemäß geltender wissenschaftlicher Standards erfüllen zu können, benötigten die Landschaftsverbände zusätzliche öffentliche Mittel in Höhe von jährlich ca. 30-40 Mio. €.
Es ist nicht abzusehen, dass eine entsprechende finanzielle und personelle Aufrüstung der Denkmalbehörden erfolgen wird – und es kann auch nicht Aufgabe des Steuerzahlers sein, die Kosten für archäologische Untersuchungen im Vorfeld einer Baumaßnahme anstelle der Bauherren (Verursacher) zu tragen.
Es ist fünf vor Zwölf: Bleibt das Verursacherprinzip weiterhin außer Kraft, sind unersetzliche Kulturgüter und einmalige Quellen unserer Geschichte akut gefährdet und werden unwiederbringlich verloren gehen.
Darüber hinaus ist die Existenz eines kompletten Wirtschaftszweiges, des der archäologischen Fachfirmen, unmittelbar bedroht. Diese sind heute der größte Arbeitgeber für archäologisches Fachpersonal in Nordrhein-Westfalen.
Die Interessengemeinschaft Archäologie NRW als Zusammenschluss der hier tätigen Grabungsfirmen fordert, sofort eine Kostenübernahmepflicht der Bauherren nach dem Verursacherprinzip für archäologische Maßnahmen im Denkmalschutzgesetz zu verankern. Dadurch werden zusätzliche Belastungen für den Steuerzahler verhindert.
Die erfolgreiche Praxis der Durchführung von Ausgrabungen durch private Fachunternehmen und Denkmalbehörden muss fortgesetzt werden. Dies ist unumgänglich, um sämtliche archäologische Maßnahmen auf gewohnt hohem wissenschaftlichem Niveau zu bewältigen und die Arbeitsplätze in den Grabungsfirmen zu erhalten.
Mit einer Verankerung des Verursacherprinzips im Denkmalschutz erfüllt schließlich auch Nordrhein-Westfalen seine längst überfällige Pflicht, die 2003 ratifizierte Europäische Konvention zum Schutz des archäologischen Erbes (Konvention von Malta, 1992) in ein entsprechendes Gesetz zu überführen.
Um unser Anliegen einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen, findet am 29.06.2012 in Düsseldorf eine Demonstration unter dem Titel statt:
Eine ZUKUNFT für die VERGANGENHEIT!
Für das Verursacherprinzip im Denkmalschutzgesetz NRW
Für den Erhalt archäologischer Fachfirmen in NRW
Start der Demonstration: 29.06.2012, 10:00, Hauptbahnhof Düsseldorf
Ziel: Landtag, Übergabe einer Petition an die neue Landesregierung
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Archäologie in NRW vor dem Aus
Täglich werden in Nordrhein-Westfalen unzählige archäologische Fundplätze durch Baumaßnahmen zerstört. Im Vorfeld bekannte Bodendenkmäler werden gemäß Denkmalschutzgesetz von 1980 durch archäologische Untersuchungen dokumentiert und bleiben so für kommende Generationen erhalten.
Seit über 20 Jahren kommen die Bauherren (Verursacher) – im Rahmen der Zumutbarkeit – für die Kosten dieser Ausgrabungen auf. Etwa zwei Drittel dieser Maßnahmen werden von archäologischen Fachfirmen mit ihren insgesamt ca. 350 Mitarbeitern ausgeführt.
Das OVG Münster hat mit einem Urteil vom 20.09.2011 diese erfolgreiche Praxis gestoppt, da im Denkmalschutzgesetz nicht eindeutig festgelegt sei, wer die Kosten für die archäologischen Arbeiten zu tragen habe. Nach Auffassung des Gerichts stehen allein die Denkmalbehörden, d.h. die Landschaftsverbände, und damit die Kommunen, in der Pflicht, die notwendigen Untersuchungen zu finanzieren und auszuführen.
Um die zusätzlichen Aufgaben gemäß geltender wissenschaftlicher Standards erfüllen zu können, benötigten die Landschaftsverbände zusätzliche öffentliche Mittel in Höhe von jährlich ca. 30-40 Mio. €.
Es ist nicht abzusehen, dass eine entsprechende finanzielle und personelle Aufrüstung der Denkmalbehörden erfolgen wird – und es kann auch nicht Aufgabe des Steuerzahlers sein, die Kosten für archäologische Untersuchungen im Vorfeld einer Baumaßnahme anstelle der Bauherren (Verursacher) zu tragen.
Es ist fünf vor Zwölf: Bleibt das Verursacherprinzip weiterhin außer Kraft, sind unersetzliche Kulturgüter und einmalige Quellen unserer Geschichte akut gefährdet und werden unwiederbringlich verloren gehen.
Darüber hinaus ist die Existenz eines kompletten Wirtschaftszweiges, des der archäologischen Fachfirmen, unmittelbar bedroht. Diese sind heute der größte Arbeitgeber für archäologisches Fachpersonal in Nordrhein-Westfalen.
Die Interessengemeinschaft Archäologie NRW als Zusammenschluss der hier tätigen Grabungsfirmen fordert, sofort eine Kostenübernahmepflicht der Bauherren nach dem Verursacherprinzip für archäologische Maßnahmen im Denkmalschutzgesetz zu verankern. Dadurch werden zusätzliche Belastungen für den Steuerzahler verhindert.
Die erfolgreiche Praxis der Durchführung von Ausgrabungen durch private Fachunternehmen und Denkmalbehörden muss fortgesetzt werden. Dies ist unumgänglich, um sämtliche archäologische Maßnahmen auf gewohnt hohem wissenschaftlichem Niveau zu bewältigen und die Arbeitsplätze in den Grabungsfirmen zu erhalten.
Mit einer Verankerung des Verursacherprinzips im Denkmalschutz erfüllt schließlich auch Nordrhein-Westfalen seine längst überfällige Pflicht, die 2003 ratifizierte Europäische Konvention zum Schutz des archäologischen Erbes (Konvention von Malta, 1992) in ein entsprechendes Gesetz zu überführen.
Um unser Anliegen einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen, findet am 29.06.2012 in Düsseldorf eine Demonstration unter dem Titel statt:
Eine ZUKUNFT für die VERGANGENHEIT!
Für das Verursacherprinzip im Denkmalschutzgesetz NRW
Für den Erhalt archäologischer Fachfirmen in NRW
Start der Demonstration: 29.06.2012, 10:00, Hauptbahnhof Düsseldorf
Ziel: Landtag, Übergabe einer Petition an die neue Landesregierung