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Verfasst: Do. 03. Jun 04 14:13
von wolke
Hallo Bergwerksvereinsvorsitzende,

folgende Frage tauchte bei unserer letzten Vorstandssitzung auf:

Wie sind die Mitglieder eines Bergwerksvereins versichert, wenn sie in ihrer Freizeit mithelfen, einen Montan-Wanderweg herzustellen?

Wer trägt die Verantwortung für Unfälle von Personen, die auf einem Montan-Wanderweg laufen, der von einem Bergwerksverein eingerichtet wurde?

www.silberleithe.at

Glückauf

wolke.

Verfasst: Do. 03. Jun 04 14:43
von Schwarzer
Die verunfallte Person selber (bzw. deren Krankenversicherung). Wenn ich auf nem Waldweg stolpere kann ich dafür ja auch nicht den Waldbesitzer verantwortlich machen. Wie das allerdings bei den Personen die diesen Bergbauwanderweg mit herrichten versicherungstechnisch aussieht weiss ich nicht genau, aber eigentlich sollte sowas in der Satzung des Vereins geregelt sein.

Verfasst: Do. 03. Jun 04 15:54
von Michael Kitzig (†)
"Wenn ich auf nem Waldweg stolpere kann ich dafür ja auch nicht den Waldbesitzer verantwortlich machen."

das kann man sehr wohl.
wenn der nämlich seiner "Verkehrssicherungspflicht" nicht nachgekommen ist, z.B. den weg nicht gesperrt hat obwohl er wusste, daß es da umsturzgefährdete morsche bäume gibt.

alles eine frage der verhältnismässigkeit +/- dem nie genau kalkulierbaren juristischen faktor.
wenn ein verein einen weg ausbaut und z.b. einen steg nicht nach "den regeln der technik" anlegt und dieser dann zusammenfällt oder ein hinweisschild fällt "einfach so" ohne fremdeinwirkung um und erschlägt einen passanten, ist der verein sicherlich haftbar.

es wird wohl darauf ankommen, ob man grobe fahrlässigkeit oder gar vorsatz feststellen kann.

am sichersten in deutschland:
man engagiert sich überhaupt für gar nix und bleibt zu hause auf dem sofa! :rolleyes:

Verfasst: Do. 03. Jun 04 16:02
von Schwarzer
Naja, ich ging ja auch eher von dem "Wanderweg aus". Wenn ich über ne Wurzel stolper und brech mir die Haxen, dann ist das halt persönliches Pech. Ich weiss ja net was Wolke da konkret unter Montan-Wanderweg versteht, letztlich kann das ein normaler Trampelpfad sein an dem ein paar Schildchen und vielleicht ein paar Exponate stehn (in dem Falle wäre das mit Versicherung relativ wurscht) oder es ist halt ein Weg mit besonderen techischen Einrichtungen (Brücken, Gebäude etc.) dann wirds natürlich etwas problematischer.

Verfasst: Do. 03. Jun 04 20:34
von alterbergbau.de
ich wuerde gucken ob der Verein seine mitglieder versichern kann.
Ich glaub nicht dass ein Verein sagen will "Danke dass Du hilfst, aber wenn du dir weh tust interessiert es uns nicht". :cool:

Verfasst: Do. 03. Jun 04 20:56
von wolke
Danke für die bisherigen Antworten.

Wir werden - bis auf ein kleines Stück - nur bereits vorhandene Wege benutzen. Für das kleine Stück (ca. 700 m) wollen die Besitzer von uns "Haftungsausschluss" haben.

Die Vereinsversicherung kostet pro Person mehr als die Person Mitgliedsbeitrag zahlt (Beitrag 20 EURO, Versicherung ca. 30 EURO). Daher auch meine Frage.

Glückauf

wolke.

Verfasst: Do. 03. Jun 04 21:43
von Michael Kitzig (†)
versicherungsunternehmen sind wirtschaftsbetriebe mit gewinnabsicht...

Verfasst: Fr. 04. Jun 04 5:06
von Nobi
naja, evtl. tut es ja auch ein hinweisschild für das Privatgelände:
PRIVATWEG - BETRETEN AUF EIGENE GEFAHR!

ob man damit aber aus dem schneider ist, kann ich auch nicht sagen :???:

Verfasst: Fr. 04. Jun 04 7:31
von alterbergbau.de
ihr könnt euch ja auch selbst versichern (nicht lachen).
Was kann passieren wenn da jemand stolpert? 100 euro schmerzensgeld? Bildet einen Fond. legt jeden monat was in einen Pott und stellt das besagte schild auf. Wenn der unfall passiert, nehmt ihr die kosten aus dem Pott.

Verfasst: Fr. 04. Jun 04 7:34
von darkjedi
Wenn Dein Versicherungsvertreter des Vertrauens das Wort "Bergbau" hört, kracht der Dir eine Zahl an den Kopf das es Dir schwindlig wird. Das Beste ist wohl das jeder im Verein eine private Unfall/Haftpflichtversicherung hat. Für Wanderer empfiehlt sich das Aufstellen von oben genannten Hinweisschildern.

dj

Verfasst: Fr. 04. Jun 04 7:38
von darkjedi
alterbergbau, ich denke nicht das ein gebrochener Knöchel mit 100 Euronen abgegolden werden kann:D Da bekommst Du max. die ersten 30min beim Anwalt bezahlt.

dj

Verfasst: Fr. 04. Jun 04 9:18
von MichaP
Einfach Schild auftsellen: "PRIVATWEG, Betreten auf eigene Gefahr!" - kleiner darunter "Keine Haftung für Sach- oder Personenschäden durch den Betreiber. Bei Benutzung des Weges werden diese Bedingungen ausdrücklich anerkannt."

damit sollte ihr aus dem schneider sein. der wegbenutzer geht damit einen vertrag mit euch ein, nachdem er euch von eurer Haftungspflicht ausdrücklich entbindet.
so was macht man auch in supermärkten z.b.: beim betreten des supermarkte geht man einen vetrag ein, nachdem wenn man was klaut und erwischt wird eine fangprämie zu zahlen hat. zu diesem zwecke hängen die schilder die darauf hinweisen gut sichtbar über dem eingangsbreich. jeder der reingeht erkennt diesen benutzungsvertrag an.
ich würde das ganze nochmal nach AT-Recht gegenprüfen. stichworte wären: wegenutzungsvertrag, stille zustimmung, verkehrsicherungspflicht etc. am besten auf bundesebene prüfen bundesrecht bricht landesrecht, landerecht bricht gemeindrecht etc.. interessant sind natürlich auch örtl. wegenutzungssatzungen.

na dann - gut glück.

und merke: recht haben heißt nicht recht bekommen!

Verfasst: Fr. 04. Jun 04 9:28
von Nobi
wie ist das eigendlich bei führungen in bergwerken/höhlen geregelt? zu unserem pfingstreffen wurden exkursionen in die einzelnen höhlen angeboten. natürlich hat die einer geführt, aber das war jemand aus unseren reihen.

was wäre rein rechtlich, wenn da etwas passiert und einer klagt? gibt es da einen "rechtlich sicherern" satz, den da ein jeder befahrungsteilnehmer vor der befahrung unterschreiben kann/muss oder ist das auch so eine rechtliche grauzone?

Verfasst: Fr. 04. Jun 04 9:30
von wolke
Hallo zusammen,

wir wissen nunmehr (laut Auskunft einer Behörde), dass bei grober Fahrlässigeit vom Verein zu haften ist. Ansonsten haften die Besitzer. Wir werden auch auf einer Tafel den Hinweis hinstellen, dass die Benutzung des Wegs auf eigene Gefahr stattfindet (auch in den Faltblättern).

Danke für alle bisherigen Diskussionsbeiträge - wir sind dadurch einen großen Schritt weiter gekommen.

Glückauf

Christian

Verfasst: Fr. 04. Jun 04 9:36
von wolke
@nobi

zu diesem Thema wurde hier schon einmal im Zusammenhang mit dem Unfall in einem sächsischen Bergwerk diskutiert. Ich glaube Admin weiß noch den Thread - ich leider nicht.

Gruß

Christian

Verfasst: Fr. 04. Jun 04 12:04
von MichaP
oh je. ich erinnere mich, aber unter was das lief? einfach mal die suche bemühen!

Verfasst: Fr. 04. Jun 04 12:11
von wolke
hier der Thread zum Unglück in Sachsen:

http://www.untertage.com/forum/index.ph ... 1&thread=4

Glückauf

wolke.

Verfasst: Fr. 04. Jun 04 12:21
von Nobi
ich habe es auch eben gefunden. vielen dank.

die richtige rechtslage kann man aber auch daraus nicht definieren. der "gesunde menschenverstand" sagt das eine und der richter irgendwann das andere.

man kann nur hoffen, das nix passiert und wenn etwas passieren sollte, dann höffentlich nichts schlimmes ...

Verfasst: Fr. 04. Jun 04 14:51
von Schwarzer
Zu dem Thema kann ich auch noch was zum besten geben, auch wenn es mit Bergbau nix zu tun hat:
Unser Trabi-Club veranstaltet jedes Jahr ein "Vogtländisches" Trabitreffen, Anfangs hatten wir da auch eine ziemlich teure Versicherung die Schäden die Besucher haben könnten abdeckte. Seit einigen Jahren sparen wir uns dieses Geld aber, da ein Haftungsanspruch ohnehin nur bei grober Fahrlässigkeit unsererseits besteht, und zum Glück ist ohnehin noch nie was passiert :)

Verfasst: Sa. 05. Jun 04 3:47
von sepp
auffi!
wolke,frag mal beim willi an,der regelt das für uns.

Verfasst: Do. 17. Jun 04 8:16
von wolke
Zu meiner 2. Frage kann ich nun eine Antwort geben:

Die Region "Tiroler Zugspitzgebiet" hat alle ihre Wanderwege versichert. Wir haben den Teil des Wanderweges, der bislang kein öffentlich zugänglicher Wanderweg war in die Liste der Wanderwege aufnehmen lassen und sind nunmehr gegen Ansprüche von möglichen Verletzten versichert.

Zu meiner ersten Frage haben wir noch keine anschließende Antwort gefunden; mit den obigen Tipps sind wir jedoch auf gutem Weg, eine Lösung zu finden.

Sobald der Weg eingeweiht wird, werde ich Euch alle informieren - und nicht absichlich über eine Wurzel stolpern bitte ;)

Danke und Glückauf

Christian

Verfasst: Do. 29. Jul 04 15:24
von wolke
Weil's so schön ist wieder ein Schmankerl aus Tirol. Der Montan-Wanderweg muss behördlich genehmigt werden. Also eigentlich nicht der Wanderweg, aber die Tafeln dazu. Für jede Stelle muss die Umweltbehörde klären, ob die Tafel das Landschaftsbild nicht nachhaltig stört. Das ganze kostet dann noch einmal 220 Euro -- pro Tafel versteht sich. Wir haben 22 Tafeln und den Rest könnt ihr euch ausrechnen.

Also nicht nur in D gibt's Probleme.

Glückauf

Christian

Verfasst: Fr. 30. Jul 04 18:08
von darkjedi
Auutsch! Das tut weh!