Rechercheergbsnisse im Buch veröffentlichen ?
Verfasst: Mo. 17. Okt 11 10:06
Hallo zusammen,
ich schreibe derzeit an meinem 3. Buch über regional bei uns (Oberbayern, LKRe Miesbach, Rosenheim, Traunstein) interessante historische Örtlichkeiten. Ein Themenbereich gehört dabei den Industriedenkmälern und wegen der nicht unerheblichen Bedeutung auch den (Über)resten des regionalen Bergbaus (hauptsächlich waren es Kohle und Erz).
Bei einigen Örtlichkeiten bin ich tatsächlich fündig geworden. Ich habe bisher 3 - 4 sichere ehemalige Stolleneingänge gefunden (stammen ca. aus der Zeit um 1900). Wobei Stolleneingänge eigentlich übertrieben ist, in der Regel sind die ehemaligen Eingänge zugeschüttet und zugewachsen und meist nur noch als Geländeformation erkennbar (wenn man weiß wonach man sucht).
Allerdings habe ich jetzt das Problem, dass ich mir mit der Veröffentlichung der genauen Örtlichkeit nicht sicher bin. Abgesehen vom rechtlichen Hinweis, dass natürlich alle Grabungsversuche eine tödliche Gefahr (ist doch nicht übertrieben ?) darstellen können, weiß ich nicht, in wie weit eine "moralische" Verantwortung dagegen steht,
die geneuen Örtlichkeiten zu veröffentlichen.
Was meint Ihr, auf jeden Fall bleiben lassen oder ist die persönliche Verantwortung jedes einzelnen groß genug um so einen Schmarrn zu unterlassen oder muss mich dieses Thema überhaupt nicht interessieren ?
Vielen Dank schon mal für Euere Meinungen
Viele Grüße
sowosamma
ich schreibe derzeit an meinem 3. Buch über regional bei uns (Oberbayern, LKRe Miesbach, Rosenheim, Traunstein) interessante historische Örtlichkeiten. Ein Themenbereich gehört dabei den Industriedenkmälern und wegen der nicht unerheblichen Bedeutung auch den (Über)resten des regionalen Bergbaus (hauptsächlich waren es Kohle und Erz).
Bei einigen Örtlichkeiten bin ich tatsächlich fündig geworden. Ich habe bisher 3 - 4 sichere ehemalige Stolleneingänge gefunden (stammen ca. aus der Zeit um 1900). Wobei Stolleneingänge eigentlich übertrieben ist, in der Regel sind die ehemaligen Eingänge zugeschüttet und zugewachsen und meist nur noch als Geländeformation erkennbar (wenn man weiß wonach man sucht).
Allerdings habe ich jetzt das Problem, dass ich mir mit der Veröffentlichung der genauen Örtlichkeit nicht sicher bin. Abgesehen vom rechtlichen Hinweis, dass natürlich alle Grabungsversuche eine tödliche Gefahr (ist doch nicht übertrieben ?) darstellen können, weiß ich nicht, in wie weit eine "moralische" Verantwortung dagegen steht,
die geneuen Örtlichkeiten zu veröffentlichen.
Was meint Ihr, auf jeden Fall bleiben lassen oder ist die persönliche Verantwortung jedes einzelnen groß genug um so einen Schmarrn zu unterlassen oder muss mich dieses Thema überhaupt nicht interessieren ?
Vielen Dank schon mal für Euere Meinungen
Viele Grüße
sowosamma