@ Karlheinz_Rabas
beim heutigen Durchsehen meiner Logfiles bin ich auf diesen thread gestossen und veröffentliche meine e-mail an Sie nun auch hier. Ich hoffe damit Missverständnisse auszuräumen.
_______________________
Betr.: Stellungnahme zu Ihrem Beitrag "GAG"
Sehr geehrter Herr Rabas,
recht vielen Dank für Ihren kritischen Beitrag im Forum der GAG.
Leider kann ich Ihre etwas scharfe Gangart bezüglich meiner Homepage nicht ganz nachvollziehen.
Ich möchte hiermit kurz meinen Standpunkt erläutern.
- Zitat:" ... allen möglichen Quellen zusammengesucht und auch geklaut hat, ohne Rücksicht auf bestehende Rechte ... "
Meine Bemerkung: Dazu sagt der Gesetzestext (vgl.: Verwertungsgesellschaft BILD-KUNST,
http://www.bildkunst.de )
Eine wesentliche Änderung brachte diese Richtlinie im Bereich der Fotografie, die in den meisten Rechtsordnungen Sonderregelungen hinsichtlich der Schutzfrist vorsah. Nunmehr sind Werke der Fotografie gemeinschaftsweit den Werken der Bildenden Kunst gleichgesetzt - sie sind also 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt; gleich, wann sie das erste Mal veröffentlicht wurden.
Einfache Lichtbilder sind einheitlich 50 Jahre ab Erstveröffentlichung geschützt; bei unveröffentlichten Lichtbildern erlischt der Schutz 50 Jahre nach der Herstellung.
Dies habe ich versucht; durch meinen für die Internetseite gewählten Zeitrahmen von 1850 bis 1960; möglichst einzuhalten. Sonderverwertungsrechte konnte ich hierbei leider nur begrenzt berücksichtigen (z.B. Bernd und Hilla Becher etc.), da diese nicht immer ausreichend dokumentiert sind.
- Zitat: "... auch noch durch den Aufdruck "
www.foerdergerüste.de" verschandelt hat."
Meine Bemerkung: Dies soll vor der kommerziellen Weitergabe der Bilddaten schützen und ist nicht als Besitz- oder Copyrightrecht zu verstehen. Das dadurch die Bildwirkung beeinträchtigt wird, ist mir natürlich bewusst.
- Zitat:" Das mindeste wäre gewesen, wenn er die Quellen für die Herkunft der Bilder genannt hätte."
Meine Bemerkung: Da stimme ich Ihnen zu und werde diesen Fehler abstellen.
Über eine kurze Stellungnahme würde ich mich freuen
____________________
P.S.: Ihren Verweis auf die rechtliche Prüfung Ihrerseits habe ich hiermit (leider scheint ja eine kurze mail an mich zur Klärung der obrigen Anschuldigungen im Vorfeld von Ihnen nicht verschickt worden zu sein!!!)zu Kenntnis genommen und werde dahingehend auch tätig werden.
Beste Grüße und ein freundliches Glückauf
Achim Trommen
P.P.S.: 2. Mail zur Klarstellung des Verhältnisses ist raus (Gruss an kapl!!)