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Eigenverantwortliche Selbstgefährdung

Verfasst: Mi. 15. Dez 10 8:09
von Björn
Link Tipp aus dem Höhenrettungsforum...
http://de.epbv.eu/docs/Eigenverantwortung%20Polizei.pdf

Habs noch nicht gelesen, aber ich denke die Thematik passt bei uns ja auch...
Das Rechtsinstitut der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung besagt, unter welchen Voraussetzungen z. B. Sportler, Bergsteiger oder Bergretter eigenverantwortlich handeln und ob eine strafrechtliche Verantwortung eines Bergkameraden, Ausbilders, Führers oder Einsatzleiters der Bergwacht wegen fahrlässiger Tötung oder fahrlässiger Körperverletzung bei einem Unfall vorliegen kann oder ausscheidet. Das Recht gibt damit wertvolle Hilfestellungen, wie Ausbildung und Einsatz gestaltet werden können.

Björn

Re: Eigenverantwortliche Selbstgefährdung

Verfasst: Mi. 15. Dez 10 21:03
von Waldschrat
Mal eine erste Kurzzusammenfassung:
"Eigenverantwortung liegt vor, wenn sich eine Person frei verantwortlich und in voller Kenntnis des Risikos und der Tragweite ihrer Entscheidung in eine Gefahrensituation begibt"
Für mögliche Schäden der Person kann dann niemand zur Verantwortung gezogen werden, auch nicht der Verursacher eines Rettungseinsatzes oder andere Beteiligte (Kameraden). Es sei denn, diese erfassen das Risiko aufgrund größerer Sachkenntnis besser und halten den Geschädigten nicht von seinem Tun ab.
Für die Straffreiheit der Einsatzleitung bedeutet das, dem Retter muss die selbständige Bewältigung des Einsatzes zugetraut werden können: fachlich, körperlich und psychisch. Der Retter muss auch ablehnen können. Und er muss über die Lage informiert sein, um sein Risiko einschätzen zu können. Wichtig ist daher eine umfassende, rechtzeitige Lagebesprechung. Da das Lagegeschehen dynamisch ist, auch eine ständige, funktionierende Kommunikation.

Re: Eigenverantwortliche Selbstgefährdung

Verfasst: Di. 07. Feb 12 22:25
von qwer
Genau zu diesem Thema habe ich unter http://forum.untertage.com/viewtopic.php?f=4&t=5737 ein Zitat gepostet.
In dem erwähnten Artikel geht es auch um die Führungsverantwortung.