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ins freie fallen
Verfasst: Di. 02. Sep 08 20:24
von Andi-P
Kurze Frage, wenn eine Grube ins freie fällt, wird automatisch das Land der Besitzer oder? Zumindest bei uns in Rlp sollte das doch so sein?
Gruß
Andi
Re: ins freie fallen
Verfasst: Mi. 03. Sep 08 7:53
von Jörn
Sagen wir mal so: die Bergbauberechtigung fällt dem zu, der das ureigenste Eigentum an den Bodenschätzen hat. Und das ist in der Tat meistens der Fiskus. Aber Vorsicht: man muss die herrschaftlichen Umstände im Laufe der Zeit berücksichtigen. Nettes Beispiel ist der Steinkohlenbergbau im Bereich Schaumburg-Lippe, für den es nicht weniger als vier Bergrechte zur gleichen Zeit gab.
Ob die Grubenbaue auch dazu gehören - darüber streitet sich die Fachwelt. Wer glaubt, dass es einen ewigen Zwist zwischen Bergleuten und Geologen gibt, der hat noch keine Bergjuristen erlebt...
Wenn Du Interesse hast, dann laß mir mal per PN eine Email-Adresse zukommen, damit ich Dir das Inhaltsverzeichnis der Zeitschrift für Bergrecht zusenden kann (viele MBs!). In den ZfB, die seit 1860 vom legendären Brassert herausgegeben werden, sind - neben staubtrockenen und langweiligen Urteilen - auch hochineressante Abhandlungen über die historische Entwicklung in unterschiedlichen Bergbaurevieren abgedruckt. Anahnd der Inhaltsverzeichnisse kannst Du dann eine Wunschliste erstellen; ich würde Dir die Artikel dann einscannen und zusenden.
Grüße
Jörn
Re: ins freie fallen
Verfasst: Mi. 03. Sep 08 9:44
von Andi-P
Hi Jörn,
schonmal Danke, meine E-mailadresse solltest du schon haben.
Gruß
Andi
edit, sollte eigentlich ne PN werden, naja egal. Hab desshalb die E-mailadresse und den rest der eh OT war wieder rausgelöscht
Re: ins freie fallen
Verfasst: Mi. 03. Sep 08 14:00
von Andi-P
Nochmal danke an Jörn, die Sachen sind angekommen. Hätte nie gedacht, dass das Thema so komplex ist. Dache da eher an etwas, was für alle Gruben gilt...aber man wird ja immer wieder schnell eines besseren belehrt.
Dann werd ich mich mal durch den Stoff durchkämpfen...
Gruß
Andi