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Bergrechtsfrage: Entschädigung Grundeigentümer

Verfasst: Mo. 18. Aug 08 7:46
von Jogeos
Hallo,
hätte eine Frage zu obiger Problematik: Steinbruch baut seit Jahrhunderten nach (altem) Bergrecht ab. Es wurde dem Grundeigentümer im Wege eines Pachtvertrages eine jährliche Entschädigung bezahlt. Der Grundeigentümer will jedoch ständig höhere Entschädigungzahlungen, die über den normalen Grundstücksertrag weit hinausgehen. Jetzt zur Frage: muß jetzt über die Bergbehörde eine Grundabtretung durchgeführt werden, da der Pachtvertrag durch Nichteinigung bezüglich der Pachthöhe ja nicht weiterläuft, oder kann die Behörde eine angemessene Entschädigung (z.B. per Grundstücksgutachter o.ä. ) festlegen?

Gruß Jogeos

Re: Bergrechtsfrage: Entschädigung Grundeigentümer

Verfasst: Mo. 18. Aug 08 8:12
von Kaj_Todt
Hallo,

ich hab mir eben mal die Gesetzestexte auf bundesrecht.juris.de zu diesem Thema durchgelesen und bin zu dem Schluss gekommen, das man in diesem Fall einen Rechtsbeistand konsultieren sollte.
Gerade weil die Situation kurz und knackig beschrieben ist, bleibt ja dem Leser hier der Hintergrund der Angelegenheit (und das sicher zurecht) verschlossen, der Streitgegenstand legt aber auf Grund seines Wertes für beide Parteien obigen Schluss nahe.
In diesem Zusammenhang sei dir das BBergG ans Herz gelegt, die §§149-162 behandeln altes Bergrecht.

Re: Bergrechtsfrage: Entschädigung Grundeigentümer

Verfasst: Mo. 18. Aug 08 8:34
von Jogeos
Hallo Kaj,
Danke erstmal für die schnelle Antwort. Ich finde in den Gesetzen halt nur die Möglichkeit der Grundabtretung, wenn sich Grundeigentümer und Bergwerksbetreiber nicht einigen können?!
Die Problematik taucht doch bestimmt desöfteren auf. Hat vielleicht jemand einen Beispielfall zum Nachlesen wie dort entschieden wurde?
Würde mir sehr helfen.

Gruß Johannes

Re: Bergrechtsfrage: Entschädigung Grundeigentümer

Verfasst: Mo. 18. Aug 08 11:48
von Jörn
Auauaua, an dieser Thematik sind schon Generationen von Referendaren verschlissen worden: alte Rechte, alte Verträge.... hört sich für mich auf den ersten Blick aber mehr nach Privatrecht als nach Bergrecht an. Aber genaueres kann man erst sagen, wenn die Details bekannt sind, d.h. welches Bundesland, welcher Bodenschatz, welche Art von Vertrag...

Jörn

Re: Bergrechtsfrage: Entschädigung Grundeigentümer

Verfasst: Mo. 18. Aug 08 12:59
von Jogeos
Hallo Jörn,
geht ja echt fix mit denBeiträgen, toll. Ich habe auch ein bißchen die Akten gewälzt und gefunden: 1866 wurde in Bayern im Granit von Stückzins auf Flächenzins umgestellt. Zu diesem Zweck erließ das (bayr.?)Finanzministerium ein "Normativ zur Gewinnung des Granits im Fichtelgebirge". Dieses verweist bei den oben erwähnten Unstimmigkeiten zwischen Grundeigentümer und Bruchberechtigtem auf das allgemeine preußische Landrecht § 115, I C, bzw. das zuständige Berggericht als "Beschwerdeinstanz". Es sieht also durchaus aus wie Privatrecht. Hat jemand §113 ff des preußischen Landrechts. Habe noch keine Quelle gefunden. Im heutigen Bergrecht findet sich da m.E. nicht viel?

Gruß Johannes

Re: Bergrechtsfrage: Entschädigung Grundeigentümer

Verfasst: Di. 19. Aug 08 11:33
von Kaj_Todt
Moin Johannes,

hilft dir http://www.smixx.de/ra/Links_F-R/PrALR/pralr.html weiter?
Bei wikipedia gibt es einen Artikel zum preußischen Landrecht und seinen (evtl.) heutigen Geltungsgrenzen, aber sicherlich auch ohne die Gewähr von Vollständigkeit...

Re: Bergrechtsfrage: Entschädigung Grundeigentümer

Verfasst: Di. 19. Aug 08 17:42
von Jogeos
Hallo kaj,
vielen Dank für den Link, habe das nachgelesen, die Paragraphen verweisen m.E. auf die gleiche Rechtslage wie heute, nämlich Schadensersatz mit positven Interessse, sprich entgangener Gewinn muß ersetzt werden; wenn Einigkeit über Höhe des SE nicht herzustellen ist, dann vereidigter Sachverständiger!
Und wo finde ich das heute im Bundesberggesetz? Oder zumindest den Verweis Bergrecht - Privatrecht BGB?

Gruß Johannes

Re: Bergrechtsfrage: Entschädigung Grundeigentümer

Verfasst: Di. 19. Aug 08 21:41
von Kaj_Todt
in Kurzform das BGB:

http://bundesrecht.juris.de/bgb/index.html

Bei über 2300 Paragraphen streiche ich aber an dieser Stelle die Segel... :shock:

Re: Bergrechtsfrage: Entschädigung Grundeigentümer

Verfasst: Fr. 22. Aug 08 20:35
von AdM_Michael
die erste Frage muesste eigentlich lauten:

Handelt es sich um aufrecht erhaltene alte Rechte?

Wenn ja, dann BBergG, ansonsten die derzeit gueltigen Gesetze fuer die Gewinnung.

Re: Bergrechtsfrage: Entschädigung Grundeigentümer

Verfasst: Sa. 23. Aug 08 19:36
von Jogeos
Hallo Michael,
Danke erstmal für die rege Hilfe und ja, es handelt sich um aufrecht erhaltene alte Rechte (bestätigt vom Bergamt in den frühen Achtzigern, auch erwähnt in der Zulassung des Rahmenbetriebsplans). Ich komme nur mit dem BBergG nicht weiter, da finde ich nur das Grundabtretungsverfahren. Soweit sind wir ja noch nicht. Die Regelungen im BGB sind relativ klar: Billigkeit nach §315, hier braucht es dann die entsprechenden Nachweise.

Gruß Johannes