Seite 1 von 1
Tagebruch?
Verfasst: Fr. 03. Nov 06 17:59
von matthias45
Moin..
Wer hat schon mal einen gesehen?
Weil das Loch was ich seit gestern hier auf dem Vorplatz habe deutet stark daraufhin. Sichtbare Tiefe etwa 180 cm. Durchmesser oben ca. 40 cm. und innen/unten so 70 bis 80 cm. Hab mit einer Stange gestochert und der Boden unten ist sehr weich und locker.
Zur Veranschaulichung mal 3 Bilder angehängt.
Der Grubenriss ist von der " Erzbergbau Porta-Damme Ag " aus dem jahr 1963. In dem im roten Kreis erkennbaren Gebäude wohne ich.
Verfasst: Fr. 03. Nov 06 18:20
von AdM_Michael
Die Aufloesung des Risses ist leider zu schlecht, um den Bereich genauer zu analysieren. Ausserdem fehlen Informationen zu Maechtigkeit der Lagerstaette und Teufe.
Als grobe Fernanalyse: Ja, es koennte ein Tagesbruch sein.
Da ein moeglicher Zusammenhang besteht, wende Dich doch mal an den Rechtsnachfolger.
Verfasst: Fr. 03. Nov 06 18:38
von Michael Kitzig (†)
Hab mit einer Stange gestochert und der Boden unten ist sehr weich und locker
pass auf dass du niemanden am kopf verletzt!
Verfasst: Fr. 03. Nov 06 18:45
von matthias45
Hans Röhrs schreibt in Seinem Buch " Erz und Kohle " von maximalen Mächtigkeit des Erzlagers von 8 m. und einer bauwürdigen Mächtigkeit zwischen 1,5 und 3 m. Man begann 1939 mit dem Teufen des 282 m. tiefen Schachtes.
Von diesen 282 m. wurden die ersten 190 m. im Gefrierverfahren niedergebracht da hier nicht standfestes wasserführendes Gebirge in diluvialen Schichten zu erwarten war.
Hab mal einen kleineren Ausschitt des Risses unverkleinert angehängt.
Besser hab ich es leider nicht.
Verfasst: Fr. 03. Nov 06 18:50
von matthias45
Michael_Kitzig hat geschrieben:
Hab mit einer Stange gestochert und der Boden unten ist sehr weich und locker
pass auf dass du niemanden am kopf verletzt!
Glaube kaum das da unten Befahrer anzutreffen sind.
Verfasst: Fr. 03. Nov 06 19:26
von AdM_Michael
Interessant waeren die Daten fuer den Abbau unter Deinem Haus. Aus den groben Angaben ergibt sich zumindest theoretisch die Moeglichkeit eines Tagesbruches. Mit genaueren Angaben laesst sich das natuerlich besser berechnen. Wie gesagt, wende Dich doch an den Rechtsnachfolger oder an die zustaendige Bergbehoerde (wenn noch Bergwerkseigentum besteht) oder ansonsten an die zustaendige Sonderordnungsbehoerde.