"Stollenstreit" um die Bezeichnung Heilstollen
"Stollenstreit" um die Bezeichnung Heilstollen
Heute Entscheidung
13.07.2005 / LOKALAUSGABE / SCHMALLENBERG
Bad Fredeburg/Nordenau. (wp) Das Landgericht Arnsberg verkündet am heutigen Donnerstag ab 13 Uhr, wie es im sogenannten "Stollenstreit" entschieden hat. Hintergrund: Der Bad Fredeburger "Felicitas-Heilstollen" hatte einen Eilantrag gestellt, damit dem Schieferstollen Nordenau nicht weiter erlaubt ist, auch mit dem Begriff "Heilstollen" Werbung zu machen.
Es geht um die Frage, ob der vom Deutschen Bäderverband vergebenen Begriff "Heilstollen" geschützt ist. Der Bad Fredeburger "Felicitas-Stollen" dürfe den Begriff benutzen, weil er die Gesundheit fördere. Der Schieferstollen "Brandholz", der direkt am Hotel Tommes in Nordenau liegt, wird von seinen Gästen seit Jahren als "Heilstollen" bezeichnet und der Hotelier Torsten Tommes würde es gerne sehen, wenn das auch so bleibt.
quelle: Westfalenpost
13.07.2005 / LOKALAUSGABE / SCHMALLENBERG
Bad Fredeburg/Nordenau. (wp) Das Landgericht Arnsberg verkündet am heutigen Donnerstag ab 13 Uhr, wie es im sogenannten "Stollenstreit" entschieden hat. Hintergrund: Der Bad Fredeburger "Felicitas-Heilstollen" hatte einen Eilantrag gestellt, damit dem Schieferstollen Nordenau nicht weiter erlaubt ist, auch mit dem Begriff "Heilstollen" Werbung zu machen.
Es geht um die Frage, ob der vom Deutschen Bäderverband vergebenen Begriff "Heilstollen" geschützt ist. Der Bad Fredeburger "Felicitas-Stollen" dürfe den Begriff benutzen, weil er die Gesundheit fördere. Der Schieferstollen "Brandholz", der direkt am Hotel Tommes in Nordenau liegt, wird von seinen Gästen seit Jahren als "Heilstollen" bezeichnet und der Hotelier Torsten Tommes würde es gerne sehen, wenn das auch so bleibt.
quelle: Westfalenpost
Entscheidung vertagt
14.07.2005 / LOKALAUSGABE / SCHMALLENBERG
Bad Fredeburg/Nordenau. (wp) Eigentlich hätte das Urteil im "Stollenstreit" gestern fallen sollen. Doch die Entscheidung ist auf Anfang August vertagt worden, weil die Parteien - der Heilstollen Felicitas in Bad Fredeburg und der Stollen in Nordenau - Erklärungen eingereicht haben.
quelle: Westfalenpost
14.07.2005 / LOKALAUSGABE / SCHMALLENBERG
Bad Fredeburg/Nordenau. (wp) Eigentlich hätte das Urteil im "Stollenstreit" gestern fallen sollen. Doch die Entscheidung ist auf Anfang August vertagt worden, weil die Parteien - der Heilstollen Felicitas in Bad Fredeburg und der Stollen in Nordenau - Erklärungen eingereicht haben.
quelle: Westfalenpost
Was ist das Besondere an dem Wasser?
10.06.2005 / LOKALAUSGABE / SCHMALLENBERG
Nordenau. (sib) Was ist denn nun das Besondere an dem Nordenauer Wasser? Durch den besonderen molekularen Aufbau soll das Wasser aus dem Stollen in der Lage sein, freie Elektronen abzugeben. Diese gehen Verbindungen mit im Körper befindlichen "freien Radikalen" ein und können sie neutralisieren.
Die Kräfte des Stollens und des Quellwassers sollen in diesem Sinne eine antioxidative Eigenschaft haben. Das heißt, sie können die gesundheits- und zellstörende Wirkung der hochaggressiven freien Radikalen einschränken. Der damit erreichte Zellschutz helfe Erkrankungen vorzubeugen oder bestehende besser zu heilen.
quelle: westfalenpost
10.06.2005 / LOKALAUSGABE / SCHMALLENBERG
Nordenau. (sib) Was ist denn nun das Besondere an dem Nordenauer Wasser? Durch den besonderen molekularen Aufbau soll das Wasser aus dem Stollen in der Lage sein, freie Elektronen abzugeben. Diese gehen Verbindungen mit im Körper befindlichen "freien Radikalen" ein und können sie neutralisieren.
Die Kräfte des Stollens und des Quellwassers sollen in diesem Sinne eine antioxidative Eigenschaft haben. Das heißt, sie können die gesundheits- und zellstörende Wirkung der hochaggressiven freien Radikalen einschränken. Der damit erreichte Zellschutz helfe Erkrankungen vorzubeugen oder bestehende besser zu heilen.
quelle: westfalenpost
-
- Foren-User
- Beiträge: 190
- Registriert: Sa. 01. Nov 03 0:00
- Kontaktdaten:
Freie Radikale - Dieser gerne im Gesundheitsbereich angesiedelte Wischiwaschibegriff ist eigentlich Stuss. Es gibt sie schlichtweg nicht. Schlimm nur, dass mit der Bekämpfung der freien Raikalen, die angeblich - böse, böse- Krebs auslösen sollen, immer so gerne Werbung gemacht wird. Vielleicht sollten die Betreiber des Stolens mehr die hypoallergene Stollenluft in den Vordergrund stellen. Heilung bei Atemwegserkrankungen ist nämlich eher nachgewiesen.
Alex
Alex
Stollenstreit: Jetzt klagen die Nordenauer
09.08.2005 / LOKALAUSGABE / SCHMALLENBERG
Nordenau. (ThG) "Wir sind sehr glücklich und froh, dass wir weiter Heilstollen genannt werden dürfen", sagt Torsten Tommes vom Landhotel Tommes in Nordenau und kommentiert so das Urteil des Landgerichts Arnsberg, das den Nordenauer Stollenbetreibern grundsätzlich erlaubt, ihren Stollen "Brandholz" als Heilstollen zu bezeichnen.
Tommes, der gestern den 14-seitigen Urteilstext bekommen hatte, will nun seinerseits per Unterlassungsklage durchsetzen, dass der Bad Fredeburger "Felicitas"-Stollen nicht mehr "Heilstollen" genannt werden darf. Eine entsprechende Klage liege dem Landgericht schon länger vor, sagte Tommes gestern. "Wir fordern Herrn Guntermann darin auf, nicht mit der heilenden Wirlung seine Stollens zu werben." Geschäftsführer Guntermann müsse Heilerfolge in seinem Stollen erst einmal beweisen. Was die Auflagen des Landgerichts im Urteil vom Anfang dieser Woche angeht, meinte Tommes, dass diese noch genau geprüft würden. Der Nordenauer Stollenbetreiber konnte sich "gut vorstellen", dass er gegen das Urteil in Berufung geht. Eine Entscheidung dazu muss innerhalb der kommenden vier Wochen fallen, denn dann wird das Urteil ohne Berufung rechtskräftig.
Quelle: westfalenpost.de
09.08.2005 / LOKALAUSGABE / SCHMALLENBERG
Nordenau. (ThG) "Wir sind sehr glücklich und froh, dass wir weiter Heilstollen genannt werden dürfen", sagt Torsten Tommes vom Landhotel Tommes in Nordenau und kommentiert so das Urteil des Landgerichts Arnsberg, das den Nordenauer Stollenbetreibern grundsätzlich erlaubt, ihren Stollen "Brandholz" als Heilstollen zu bezeichnen.
Tommes, der gestern den 14-seitigen Urteilstext bekommen hatte, will nun seinerseits per Unterlassungsklage durchsetzen, dass der Bad Fredeburger "Felicitas"-Stollen nicht mehr "Heilstollen" genannt werden darf. Eine entsprechende Klage liege dem Landgericht schon länger vor, sagte Tommes gestern. "Wir fordern Herrn Guntermann darin auf, nicht mit der heilenden Wirlung seine Stollens zu werben." Geschäftsführer Guntermann müsse Heilerfolge in seinem Stollen erst einmal beweisen. Was die Auflagen des Landgerichts im Urteil vom Anfang dieser Woche angeht, meinte Tommes, dass diese noch genau geprüft würden. Der Nordenauer Stollenbetreiber konnte sich "gut vorstellen", dass er gegen das Urteil in Berufung geht. Eine Entscheidung dazu muss innerhalb der kommenden vier Wochen fallen, denn dann wird das Urteil ohne Berufung rechtskräftig.
Quelle: westfalenpost.de
Stollenstreit vor dem Landgericht beendet
08.08.2005 / LOKALAUSGABE / SCHMALLENBERG
Bad Fredeburg/Nordenau.
Der Schieferstollen "Brandholz" in Nordenau darf in Verbindung mit einem Text auf der Internetseite http://www.stollen-nordenau.de und in der Werbung nicht "Heilstollen" genannt werden. Das hat das Landgericht gestern entschieden und einen vorläufigen Schlussstrich unter den Streit zwischen den Betreibern der Stollen "Felicitas" und "Brandholz" gezogen.
Die Bad Fredeburger Felicitas Heilstollen GmbH & Co. KG hatte gegen die Nordenauer Stollenbetreiber geklagt. Simone Schildgen, stellvertretende Pressesprecherin des Arnsberger Landgerichtes, sagt gestern weiter, dass Zuwiderhandlungen gegen dieses Urteil mit einer Ordnungsstrafe in Höhe von 250 000 Euro bestraft würden.
Nicht rechtskräftig Gegen das Urteil, das in Abwesenheit der Prozessbeteiligten in Arnsberg verkündet wurde, können die beiden Parteien noch beim Oberlandesgericht in Hamm in Berufung gehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Betreiber des Bad Fredeburger Schieferstollens "Felicitas" hatten gegen ihre Nordenauer "Konkurrenz" geklagt, weil diese ihren Schieferstollen "Brandholz" "Heilstollen" nennt. Der Nordenauer Stollen erfüllt aus Sicht der "Felicitas"-Betreiber in Bad Fredeburg nicht die strengen Richtlinien des Heilmittelgesetzes.
Das Landhotel Tommes stellt im Internet seinen Schieferstollen "Brandholz" als einen Ort vor, der seit Jahren von vielen Menschen besucht wird, die sich eine Linderung oder Heilung ihrer Krankheiten oder Beschwerden erhoffen. Die Kräfte des Quellwassers und eines so genannten "positiven Energiefeldes" im Stollen, haben aus Sicht der Nordenauer Betreiber eine positive Wirkung auf körperliche Gesundungs- und Regenerationsprozesse.
Staubfreie Luft Der Bad Fredeburger "Felicitas"-Stollen indes soll vor allem Menschen mit Erkrankungen der Atemwege helfen. In ihm gebe es eine nahezu pollen- und staubfreie Luft und eine sehr hohe Luftfeuchtigkeit, sagen die Betreiber.
Torsten Tommes, Betreiber des Schieferstollens "Brandholz" in Nordenau, wollte sich gestern nicht zum vorläufigen Ausgang des Rechtsstreites äußern. "Ich möchte erst einmal die Urteilsbegründung abwarten und mit meinem Anwalt sprechen", sagte er.
Den Weg bestätigt Dass das Landgericht mit seinem Urteil den Weg bestätigt habe, den der Heilstollen "Felicitas" eingegangen sei, sagte gestern Georg Guntermann, Geschäftsführer der Felicitas Heilstollen GmbH & Co. KG. Er hatte gestern in Spanien, während seines Urlaubs, vom Ausgang des außergewöhnlichen Rechtsstreites erfahren.
"Für uns ist es positiv, dass das Gericht unserer Argumentation gefolgt ist", sagte er. Beim dem "Felicitas"-Stollen in Bad Fredeburg handele es sich ja schließlich um einen anerkannten Heilstollen.
quelle: westfalenpost.de / Von Thomas Günzl
08.08.2005 / LOKALAUSGABE / SCHMALLENBERG
Bad Fredeburg/Nordenau.
Der Schieferstollen "Brandholz" in Nordenau darf in Verbindung mit einem Text auf der Internetseite http://www.stollen-nordenau.de und in der Werbung nicht "Heilstollen" genannt werden. Das hat das Landgericht gestern entschieden und einen vorläufigen Schlussstrich unter den Streit zwischen den Betreibern der Stollen "Felicitas" und "Brandholz" gezogen.
Die Bad Fredeburger Felicitas Heilstollen GmbH & Co. KG hatte gegen die Nordenauer Stollenbetreiber geklagt. Simone Schildgen, stellvertretende Pressesprecherin des Arnsberger Landgerichtes, sagt gestern weiter, dass Zuwiderhandlungen gegen dieses Urteil mit einer Ordnungsstrafe in Höhe von 250 000 Euro bestraft würden.
Nicht rechtskräftig Gegen das Urteil, das in Abwesenheit der Prozessbeteiligten in Arnsberg verkündet wurde, können die beiden Parteien noch beim Oberlandesgericht in Hamm in Berufung gehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Betreiber des Bad Fredeburger Schieferstollens "Felicitas" hatten gegen ihre Nordenauer "Konkurrenz" geklagt, weil diese ihren Schieferstollen "Brandholz" "Heilstollen" nennt. Der Nordenauer Stollen erfüllt aus Sicht der "Felicitas"-Betreiber in Bad Fredeburg nicht die strengen Richtlinien des Heilmittelgesetzes.
Das Landhotel Tommes stellt im Internet seinen Schieferstollen "Brandholz" als einen Ort vor, der seit Jahren von vielen Menschen besucht wird, die sich eine Linderung oder Heilung ihrer Krankheiten oder Beschwerden erhoffen. Die Kräfte des Quellwassers und eines so genannten "positiven Energiefeldes" im Stollen, haben aus Sicht der Nordenauer Betreiber eine positive Wirkung auf körperliche Gesundungs- und Regenerationsprozesse.
Staubfreie Luft Der Bad Fredeburger "Felicitas"-Stollen indes soll vor allem Menschen mit Erkrankungen der Atemwege helfen. In ihm gebe es eine nahezu pollen- und staubfreie Luft und eine sehr hohe Luftfeuchtigkeit, sagen die Betreiber.
Torsten Tommes, Betreiber des Schieferstollens "Brandholz" in Nordenau, wollte sich gestern nicht zum vorläufigen Ausgang des Rechtsstreites äußern. "Ich möchte erst einmal die Urteilsbegründung abwarten und mit meinem Anwalt sprechen", sagte er.
Den Weg bestätigt Dass das Landgericht mit seinem Urteil den Weg bestätigt habe, den der Heilstollen "Felicitas" eingegangen sei, sagte gestern Georg Guntermann, Geschäftsführer der Felicitas Heilstollen GmbH & Co. KG. Er hatte gestern in Spanien, während seines Urlaubs, vom Ausgang des außergewöhnlichen Rechtsstreites erfahren.
"Für uns ist es positiv, dass das Gericht unserer Argumentation gefolgt ist", sagte er. Beim dem "Felicitas"-Stollen in Bad Fredeburg handele es sich ja schließlich um einen anerkannten Heilstollen.
quelle: westfalenpost.de / Von Thomas Günzl