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Alte Karte, Abbildung rechtmäßig.

Verfasst: Mi. 30. Mär 05 19:23
von alterbergbau.de
Ich habe hier eine Alte Karte von ca. 1950 die Witten, Teile von Sprockhövel und Bochum abbildet. Kann ich Ausschnitte aus dieser Karte in einer Publikation veröffentichen? Kann mir jemand weiterhelfen, der besser Bescheid weiss? Danke.

Verfasst: Mi. 30. Mär 05 20:54
von sun-remo
Meiner Meinung nach ist es nicht erlaubt; ist die Karte ca. 1950 veröffentlicht, gilt das bundesdeutsche (Urheber-)Recht. Demnach wäre eine auch teilweise Veröffentlichung nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers erlaubt (ggf. gegen eine Gebühr). Anders wäre es bei einer "historischen" Karte - sagen wir mal, von 1918 oder früher. Hier kann man grundsätzlich mal davon ausgehen, dass es keinen "Rechteinhaber" mehr gibt. Richtig altes Kartenwerk (früher als 1918, sprich "Deutsches Reich") - hier muss ich aber sagen, bin ich mir nicht absolut sicher - kann als historisches Material in eine Veröffentlichung aufgenommen werden.
Evtl. eine "handgemalte" Karte auf der Basis der o.a. Karte (kann ja auch eine Durchpausung sein...) auf der ggf. wichtige Orte noch besonders herausgehoben werden können????

Verfasst: Mi. 30. Mär 05 21:48
von Falafel
Frag doch einfach mal bei dem entsprechenden Verlag an. Bei so "ollem Zeug" wird vieleicht kein Wert darauf gelegt und Du sollst nur ordentlich zitieren (was selbstverständlich sein sollte).
Glück Auf!
Stephan

Verfasst: Do. 31. Mär 05 14:14
von Waldschrat
Ich kann meinen Vorrednern nur zustimmen. Frag den Herausgeber. Eine eventuelle Gebühr ist meist vom Zweck der Veröffentlichung, der Ausschnittsgröße und der Auflage abhängig. Frag auch gezielt nach den Kriterien für eine entgeltlose Veröffentlichung, vielleicht kannst du die irgendwie erfüllen. Als Workaround kannst du die Karte scannen, die wichtigen Teile z.B. in Corel lagerichtig nachzeichnen und den Scan wieder löschen. So hast du deine eigene Karte, an der du das Urheberrecht besitzt.