Verfasst: Di. 16. Sep 03 16:06
In den letzten Jahren wurden - zunächst nur als Zufallsfunde, später gezielt - im Bergarchiv Freiberg Kriminalfälle des 16. Jh. im Freiberger Revier gesammelt. Diese Sammlung besteht aus etwa 90 verschiedenen Prozessen, deren Akten weitestgehend buchstabengetreu kopiert und ausgewertet wurden. Ein großer Teil der Schriftstücke sind Originalurkunden des Churfürsten oder hoher Bergbeamter bzw. zeitgenössische Abschriften.
Das 16. Jh. fällt in eine Zeit, in der die Rechtsprechung vom alten germanischen Recht (z. B. "Sachsenpiegel" oder verschiedene Stadtrechte) zu einem einheitlichen Recht ("Halsgerichtsordnung" von Kaiser Karl V. oder die "Chursächsischen Konstitutionen" 1572 von Churfürst August) reformiert wurde. Dieser Wandel ist in den Prozessen deutlich nachzuvollziehen.
Nach bisheriger Meinung hatte das Freiberger Bergamt uneingeschränktes Recht über die Rechtsprechung auch bei Kriminalfällen, also Betrug, Unterschlagung, Diebstahl, Totschlag, Mord..., soweit die Straftat in einer Grube oder einem Bergbaugebäude stattfand. Es stellt sich aber heraus, das dieses Recht im 16. Jh. durchaus eingeschränkt war. In den meisten Fällen mußten auswärtige Schöppenstühle um ihren Rat und Urteil gebeten werden.
Neben durchaus lustigen Passagen finden sich in den Urkunden recht tiefe Einblicke in den Grubenbetrieb und das Leben des "kleinen Mannes" und die Rechtsprechung der damaligen Zeit. Die Arbeit kann weiterführende Hinweise für die Rechtsgeschichtsforschung aber auch für die Genealogie (besonders bei Landesverweisungen) geben.
Die Arbeit ist im Prinzip abgeschlossen und wird demnächst bei Jens-Kugler-Verlag publiziert (Info erfolgt an dieser Stelle). Trotzdem sind noch einige Punkte offen und bedürfen einer Nachbearbeitung:
1.) Es wurden nur Dokumente des Bergarchivs Freiberg verwendet. Im Hauptstaatsarchiv Dresden sind noch weitere umfangreiche Akten zum Thema zu vermuten, die bisher in keiner Art und Weise in Betracht gezogen wurden.
2.) Es wurden keine Analogien zu anderen (außersächsischen) Revieren gezogen. Ich habe deshalb keinerlei Erfahrung zur (Berg-)Strafrechtsprechung außerhalb Sachsens.
Es wäre interessant, wenn jemand Erfahrungen zu diesen zwei Punkten hat.
Glück Auf!
Stephan (alias Falafel)
Das 16. Jh. fällt in eine Zeit, in der die Rechtsprechung vom alten germanischen Recht (z. B. "Sachsenpiegel" oder verschiedene Stadtrechte) zu einem einheitlichen Recht ("Halsgerichtsordnung" von Kaiser Karl V. oder die "Chursächsischen Konstitutionen" 1572 von Churfürst August) reformiert wurde. Dieser Wandel ist in den Prozessen deutlich nachzuvollziehen.
Nach bisheriger Meinung hatte das Freiberger Bergamt uneingeschränktes Recht über die Rechtsprechung auch bei Kriminalfällen, also Betrug, Unterschlagung, Diebstahl, Totschlag, Mord..., soweit die Straftat in einer Grube oder einem Bergbaugebäude stattfand. Es stellt sich aber heraus, das dieses Recht im 16. Jh. durchaus eingeschränkt war. In den meisten Fällen mußten auswärtige Schöppenstühle um ihren Rat und Urteil gebeten werden.
Neben durchaus lustigen Passagen finden sich in den Urkunden recht tiefe Einblicke in den Grubenbetrieb und das Leben des "kleinen Mannes" und die Rechtsprechung der damaligen Zeit. Die Arbeit kann weiterführende Hinweise für die Rechtsgeschichtsforschung aber auch für die Genealogie (besonders bei Landesverweisungen) geben.
Die Arbeit ist im Prinzip abgeschlossen und wird demnächst bei Jens-Kugler-Verlag publiziert (Info erfolgt an dieser Stelle). Trotzdem sind noch einige Punkte offen und bedürfen einer Nachbearbeitung:
1.) Es wurden nur Dokumente des Bergarchivs Freiberg verwendet. Im Hauptstaatsarchiv Dresden sind noch weitere umfangreiche Akten zum Thema zu vermuten, die bisher in keiner Art und Weise in Betracht gezogen wurden.
2.) Es wurden keine Analogien zu anderen (außersächsischen) Revieren gezogen. Ich habe deshalb keinerlei Erfahrung zur (Berg-)Strafrechtsprechung außerhalb Sachsens.
Es wäre interessant, wenn jemand Erfahrungen zu diesen zwei Punkten hat.
Glück Auf!
Stephan (alias Falafel)