Verfasst: Mi. 16. Nov 05 14:15
Aber das ist doch alles ganz spannende leichtverdauliche Literatur.
Diskussions- und Informationsforum zu Untertagethemen
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Nun da habe ich aber auch bei vielen Sicherungsfirmen anderes erlebt. Fundunterschlagung kann da durchaus ein Kündigungsgrund sein. Aber das Stichwort Fundunterschlagung gilt ja auch für andere Kreise.Falafel hat geschrieben: ... ohne das eine montanhistorisch verwertbare Dokumentation stattfindet, selbst Kleinfunde auf derartigen Baustellen verschwinden Erfahrungs gemäß in den Virtinen der Mitarbeiter ohne daß ein späterer Bearbeiter davon Kenntnis bekommt.
...
Nun andere haben in diesem Forum mehrer Jahre anonym diskutiert und sich daran erfreut. Weitere nennen auch heute noch nichtmal ihren "halben" Namen.Falafel hat geschrieben: PS.: Bei dieser brisanten Diskussion fechten fast alle mit offenen Masken, ich finde es zumindest unhöflich, daß sich der Auslöser der Diskussion nach wie vor als "Anonymus" versteckt. Es ist sicher keine Pflicht, sich zu offenbaren, aber ein Zeichen der Ehrlichkeit.
Hieraus geht ganz klar hervor, dass es sich um den Vorgang des AUFSUCHENS, GEWINNEN und AUFBEREITEN von Bodenschätzen handelt. Im Alterbergbau sind keine dieser Vorgänge mehr aktiv.MichaP hat geschrieben:als erstes ist mal der oberste gesetzestext, den bergbau in deutschland betreffend, fällig: das BUNDESBERGESETZ [BBergG]:
BBergG § 2 Sachlicher und räumlicher Geltungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für
1. das Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von bergfreien und grundeigenen Bodenschätzen einschließlich des Verladens, Beförderns, Abladens, Lagerns und Ablagerns von Bodenschätzen, Nebengestein und sonstigen Massen, soweit es im unmittelbaren betrieblichen Zusammenhang mit dem Aufsuchen, Gewinnen oder Aufbereiten steht und sich nicht aus Absatz 4 (Anmerkung: Absatz 4 schliesst aus der Geltung Dinge wie Schienenverkehr der Eisenbahn, KFZverkehr auf öffentlichen Straßen, Schiffevrkehr etc. nochmal ausdrücklich aus) etwas anderes ergibt,
2. das Wiedernutzbarmachen der Oberfläche während und nach der Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung von bergfreien und grundeigenen Bodenschätzen,
3. Betriebsanlagen und Betriebseinrichtungen (Einrichtungen), die überwiegend einer der in den Nummern 1 oder 2 bezeichneten Tätigkeiten dienen oder zu dienen bestimmt sind.
(2) Dieses Gesetz gilt ferner für
1. das Untersuchen des Untergrundes auf seine Eignung zur Errichtung von Untergrundspeichern,
2. das Errichten und Betreiben von Untergrundspeichern sowie der Einrichtungen, die überwiegend dem Betrieb eines Untergrundspeichers dienen oder zu dienen bestimmt sind,
3. sonstige Tätigkeiten und Einrichtungen, soweit dies ausdrücklich bestimmt ist.
Richtig. Aber für die verbleibenden 25 % ist es nach wie vor gültig. In allen anderen fällen greifen die einzelnen Rechte der Länder. Und wo ist jetzt das Problem?sepp hat geschrieben:keiner hat bemerkt,daß er in 75 % aller Fälle uns nicht betrifft.
@Falafel:Wenn der Staat bzw. eine seiner Behörden sich das RECHT anmaßt über Handlungen an einem Denkmal / Bodendenkmal zu entscheiden hat er meiner Meinung nach auch die PFLICHT sich selber darum zu kümmern.
Doch ich erhebe EinspruchAdM_Michael hat geschrieben: Die Zuständigkeiten und Aufgaben der Denkmalschutzbehörden sind nach der Klärung, was im gesetzlichen Sinn ein Boden-/Kulturdenkmal ist, der nächste Schritt. Da gegen § 2 keine Einwände gekommen sind, nehme ich daher an, daß Altbergbau für alle die Kriterien eines Bodendenkmals erfüllt.
AdM_Michael hat geschrieben: Sehr genau gefaßte Ausführungen finden sich dagegen in § 2 SächsDSchG:
(1) Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind von Menschen geschaffene Sachen, Sachgesamtheiten, Teile und Spuren von Sachen einschließlich iher natürlichen Grundlagen, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen. Städtebaulichen oder landschaftsgestaltenden Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt.
Natülich gibt es noch das Totschlagarguemnt was auf fast alles zutrifft!AdM_Michael hat geschrieben: g) unbewegliche und bewegliche archäologische Sachzeugen wie Reste von Siedlungs- und Befestigungsanlagen, Grabanlagen, Höhlen, Wastungen, Kult- und Versammlungsstätten und andere Reste von Gegenständen und Bauwerken,
Dann frage ich mich warum explezit nicht auch verlassene Bergwerke erwähnt werden!AdM_Michael hat geschrieben: (1) Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind von Menschen geschaffene Sachen, Sachgesamtheiten, Teile und Spuren von Sachen einschließlich iher natürlichen Grundlagen, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen. Städtebaulichen oder landschaftsgestaltenden Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt.
D.h. wenn ich morgen alle nicht erfassten BErgwerke melde, dann muss die Behörde tätig werden. Um sich ein Bild zu machen, müsste sie ja auch vor Ort (diesmal ohne "" ) sein.AdM_Michael hat geschrieben:
Von den Denkmalschutzgesetzen werden den Ämtern für archäologische Denkmalpflege als Grundaufgaben zugewiesen:
-Erkundung, wissenschaftliche Erforschung und Dokumentation des archäoÂlogischen Denkmalbestandes
-Ausweisung von Bodendenkmalen und archäologischen Reservaten
-Archäologische Rettungsgrabungen
-Wissenschaftliche Auswertung von Befunden und Funden sowie Publikation der Ergebnisse
-Archivierung und konservatorische Betreuung des Fundbestandes
-Öffentlichkeitsarbeit
Erst nach der Erfassung kann das denkmalschutzrechtliche Instrumentarium greifen.
@AdM_Michael:Wirtschaftliche Interessen sind bei Denkmalpflege nicht zutreffend. Zuerst über den Nutzen der Gesetze zu reden würde heißen, das Pferd von Hinten her aufzäumen,
Man könnte sagen: Manche reden über etwas, andere machen.AdM_Michael hat geschrieben:
Zum Schluß weise ich dich noch darauf hin, daß MichaP und du diese Diskussion letztendlich angeregt habt. Nur, so wie es im Augenblick läuft bringt das nichts, denn so langsam verläßt das ganze die Sachlichkeit. Das liegt vor allem daran, daß sich scheinbar niemand eingehender mit der Thematik auseinandergesetzt hat, was eigentlich bei einer "gruben-archäologischen" Gesellschaft zu erwarten wäre.
Fazit: Das Ziel eines tragfähigen Kompromisses wurde bisher nicht erreicht und wird hier auch nie erreicht werden.
Das wird es doch auch. Nur haben eben nicht alle Diskutanten soviel Zeit oder sind ausser Landes.AdM_Michael hat geschrieben:Darauf aufbauend sollte dann diskutiert werden, was es für Möglichkeiten gibt. Die Reaktionen, die darauf gefolgt sind sowie die Einstellung einiger Teilnehmer, zeigen wie gesagt, daß ein Kompromiß hier nicht möglich ist.
Da es sich inzwischen also um eine absolut sinnlos gewordene Diskussion handelt, werde ich mich so wie die anderen "Verursacher" dieses Threads zurückziehen.
Hier ist wohl der Wunsch der Vater des Gedanken. Solche Dokumentationen, vor allem wenn sie den Altbergbau in weitesten Sinne (also auch Huthäuser) betreffen, sind häufig unter aller Sau. Von ABM-Kräften oder Kunsthistorikern angefertigt, mit ein paar miesen Fotos und einem löchrigen Aufmaß. Ohne Verständnis für die Materie.Auderdem: Wenn ein Denkmal mit Genehmigung der Behörde beseitigt wird, dann nur nach einer erfolgten Dokumentation, gerade wenn es sich um ein eingetragenes Denkmal handelt.
Kommt jetzt die Nummer mit den Verschwörungstheorien? Wenn ich dieses ideologische Geschwafel lese, nach dem jeder Bauamtsleiter gleich ein Teufel in Menschengestalt ist, dann wundert es mich nicht, dass die Autoren nicht den Draht zu ihren Mitmenschen finden. Und wer es für Zeitverschwendung hält, sich mit Gesetzen zu befassen, der meint wohl gar man braucht überhaupt keine. Oder ist hinterher sauer, weil er von Leuten über den Tisch gezogen wird, die sich eben besser damit auskennen.Nightmare hat geschrieben:Genau dahin wollen uns bestimmte Leute haben
@Waldschrat:Kommt jetzt die Nummer mit den Verschwörungstheorien?
bitte nicht so: das braucht es hier wirklich nicht.Wenn ich dieses ideologische Geschwafel lese, nach dem jeder Bauamtsleiter gleich ein Teufel in Menschengestalt ist...
Das ist auch schwierig, weil es mindestens drei Rechtsbereiche tangiert. Und diejenigen, die sich mit allen §§ auskennen, haben i.d.R. eine eigene Meinung sowie eine Befahr -äh- BekehrermentalitätMichael_Kitzig hat geschrieben:In der Verwaltungspraxis nennt man so etwas Ermessendie geübte praxis ist, daß eben die dinge je nach motivation des entscheidungsträgers durchgezogen werden und da ohne weiteres die gesetzeslage eben mal ein bisschen ignoriert oder "korrigiert" wird.
Michael_Kitzig hat geschrieben:zudem wird man wohl schwer jemanden finden, der sich in allen in frage kommenden § wirklich auskennt.