Aufgrund aktueller Thematik sei hier ein Hinweis auf das Recht zum Risiko gegeben.
In der Ausgabe II. 2011 der bergundsteigen schreibt Klaus (Nik) Burger[1]:
"..Das Leben ist aus verfassungsrechtlicher Sicht weder vernünftig noch gefahrlos zu gestalten[2]. Ein strafrechtliches Eingreifen des Staates zum Schutze des Sportlers vor sich selbst ist nicht geboten..."
[1] Klaus "Nik" Burger ist 1. Vorsitzender des Deutschen Gutachterkreises für Alpinunfälle, stv. Direktor des Amtsgerichtes Laufen im Berchtesgadener Land, ehem. Staatsanwalt,
Strafrichter, Bereitschaftsleiter der Bergrettungswache Bad Reichenhall, Bereitschafts-, Einsatzleiter und Ausbilder in der Bergwacht Bayern. Und ein super Typ.
[2] Grunsky, Persönlichkeitsrecht und Verbandsautonomie bei der Dopingbekämpfung, SpuRt 5/2007, 188, 189.
Möge dies als Anstoß für die Rechtsphilosophie dienen.