Höhlenrettung Rheinland - Pfalz
Hallo liebe Forumsteilnehmer !
Erst mal großes Lob für das neue Forum. Ich war schon länger nicht mehr hier und ganz erstaunt. Sieht gut aus!
Wenn ich schreibe, habe ich natürlich ein Anliegen:
Wir wollen demnächst einen Stollen in Rheinland - Pfalz (Raum Landau / Karlsruhe) befahren, der nicht mehr ganz taufrisch ist...
Neben der Maßnahme, daß ein Mann draußen bleibt und aufpasst, hätte ich gerne gewußt, ob es bei uns in der Gegend eine Höhlenrettung gibt und wie die Nummer ist.
Lieber ein bißchen vorsichtiger, denn wenn was schiefgeht, bleibt ja nur wenig Zeit.
Weiß da wer was ?
Glück Auf, Wigbold
Erst mal großes Lob für das neue Forum. Ich war schon länger nicht mehr hier und ganz erstaunt. Sieht gut aus!
Wenn ich schreibe, habe ich natürlich ein Anliegen:
Wir wollen demnächst einen Stollen in Rheinland - Pfalz (Raum Landau / Karlsruhe) befahren, der nicht mehr ganz taufrisch ist...
Neben der Maßnahme, daß ein Mann draußen bleibt und aufpasst, hätte ich gerne gewußt, ob es bei uns in der Gegend eine Höhlenrettung gibt und wie die Nummer ist.
Lieber ein bißchen vorsichtiger, denn wenn was schiefgeht, bleibt ja nur wenig Zeit.
Weiß da wer was ?
Glück Auf, Wigbold
- micha2
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Hallo Wigbold,
von einer Höhlenrettung in Rheinland-Pfalz ist mir persönlich nichts bekannt. Evt. hat ja jemand noch andere Infos.
Telefonnummern der Rettungsleitstellen findet man hier:
http://www.untertage.com/telefon.html
Im Zweifelsfalle die Höhlenrettung Baden-Württemberg alarmieren. Die Einsatzleiter werden dann die entsprechenden Stellen informieren.
Glück Auf
von einer Höhlenrettung in Rheinland-Pfalz ist mir persönlich nichts bekannt. Evt. hat ja jemand noch andere Infos.
Telefonnummern der Rettungsleitstellen findet man hier:
http://www.untertage.com/telefon.html
Im Zweifelsfalle die Höhlenrettung Baden-Württemberg alarmieren. Die Einsatzleiter werden dann die entsprechenden Stellen informieren.
Glück Auf
Nein, schlaft nicht, während die Ordner der Welt geschäftig sind!
Seid mißtrauisch gegen ihre Macht, die sie vorgeben für euch erwerben zu müssen…
Seid unbequem, seid Sand, nicht das Öl im Getriebe der Welt! G.Eich Träume
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- micha2
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Hier noch einige allgem. Anmerkungen:
Die Erstversorgung eines verunfallten Kameraden muss durch die Begleiter erfolgen!!! Keine Rettungsorganistion kann diese Maßnahmen entsprechend schnell durchführen. D.h.: Den Verunfallten sofort aus einem Gefahrengebiet (Schacht mit Steinschag, einbruchgefährdete Gebiete, Seil) bergen. Stabilisierung der Vitalfunktionen durch "Erste Hilfe" und Wärmeisolierung. Erst danach kann man die entsprechenden Organisationen alarmieren!
siehe:
http://www.ooenet.at/user/hoehlenrettun ... index.html
Kapitel: 3.2
oder auch im Befahrerhandbuch:
http://www.untertage.com/handbuch/css/
Ob man das dann auch im Ernstfall (fehlerfrei) beherrscht sei dahingestellt... Ich würde für mich selbst, nach zwei Jahren Mitgliedschaft bei der HöRe-BaWü und reger Teilnahme an den Übungen sagen: Nein!
Man kann sich aber durch entsprechende Lektüre und Übungen mental etwas darauf vorbereiten. Panikreaktionen werden also minimiert.
Zumindest schleppt man mit der Zeit immer mehr Rettungs- und Notfallmaterial mit sich rum
Die Erstversorgung eines verunfallten Kameraden muss durch die Begleiter erfolgen!!! Keine Rettungsorganistion kann diese Maßnahmen entsprechend schnell durchführen. D.h.: Den Verunfallten sofort aus einem Gefahrengebiet (Schacht mit Steinschag, einbruchgefährdete Gebiete, Seil) bergen. Stabilisierung der Vitalfunktionen durch "Erste Hilfe" und Wärmeisolierung. Erst danach kann man die entsprechenden Organisationen alarmieren!
siehe:
http://www.ooenet.at/user/hoehlenrettun ... index.html
Kapitel: 3.2
oder auch im Befahrerhandbuch:
http://www.untertage.com/handbuch/css/
Ob man das dann auch im Ernstfall (fehlerfrei) beherrscht sei dahingestellt... Ich würde für mich selbst, nach zwei Jahren Mitgliedschaft bei der HöRe-BaWü und reger Teilnahme an den Übungen sagen: Nein!
Man kann sich aber durch entsprechende Lektüre und Übungen mental etwas darauf vorbereiten. Panikreaktionen werden also minimiert.
Zumindest schleppt man mit der Zeit immer mehr Rettungs- und Notfallmaterial mit sich rum
Nein, schlaft nicht, während die Ordner der Welt geschäftig sind!
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Seid unbequem, seid Sand, nicht das Öl im Getriebe der Welt! G.Eich Träume
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- Claudia
- Foren-Profi
- Beiträge: 1511
- Registriert: Do. 01. Aug 02 0:00
- Name: Claudia Redantz
- Wohnort: Erfurt
dann kann man also im radio-verkehrsfunk bei der ansage "stau wegen bergungsarbeiten an einer unfallstelle" immer davon ausgehen, dass da leichen mit im spiel sind?
naja, andererseits reden die da ja auch von 7 kilometern rückstau - ich hab noch keinen stau "nach vorn" gesehen... ach ja, ein plätzchen zum philosophieren findet sich eben immer, wenn menschen mit menschen umgehen.
*bitte nicht sooo ernst nehmen*
naja, andererseits reden die da ja auch von 7 kilometern rückstau - ich hab noch keinen stau "nach vorn" gesehen... ach ja, ein plätzchen zum philosophieren findet sich eben immer, wenn menschen mit menschen umgehen.
*bitte nicht sooo ernst nehmen*
Glück auf!
Claudia
---------------------------
Rettet den Wald - esst mehr Spechte!
Claudia
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Hihi,
zumindestens Fahrzeugleichen sind da im Spiel.
Der Lapsus mit dem bergen/retten passiert auch Profis häufig (von denen ich keiner bin). Nur gab's in der Schule immer was auf die Finger, wenn wir Verletzte "bergen" wollten.
Noch ein Nachtrag zu Micha2:
Den Ernstfall kann man nicht fehlerfrei beherrschen. Die Devise lautet üben, üben, üben...
(Solange bis es klappt. Und wenn es klappt, weil es klappt!)
Und natürlich ist der Ersthelfer derjenige, der dabei ist. Unterlassene Hilfeleistung darf nach §323 StGB immerhin mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug geahndet werden!
So, nun muss ich zum üben.
Glück auf!
Andreas
zumindestens Fahrzeugleichen sind da im Spiel.
Der Lapsus mit dem bergen/retten passiert auch Profis häufig (von denen ich keiner bin). Nur gab's in der Schule immer was auf die Finger, wenn wir Verletzte "bergen" wollten.
Noch ein Nachtrag zu Micha2:
Den Ernstfall kann man nicht fehlerfrei beherrschen. Die Devise lautet üben, üben, üben...
(Solange bis es klappt. Und wenn es klappt, weil es klappt!)
Und natürlich ist der Ersthelfer derjenige, der dabei ist. Unterlassene Hilfeleistung darf nach §323 StGB immerhin mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug geahndet werden!
So, nun muss ich zum üben.
Glück auf!
Andreas
- Th.Hardebeck
- Foren-User
- Beiträge: 91
- Registriert: Do. 01. Aug 02 0:00
- Wohnort: Bergisches Land
Das ultimative Teil zum Helfen,wenn man es dann bezahlen kann :rolleyes:
Ist sogar mit Motorantrieb verfügbar
http://www.paillardet.com/al/apropos.htm
Ist sogar mit Motorantrieb verfügbar
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- Th.Hardebeck
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- Beiträge: 91
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- Wohnort: Bergisches Land