In Deutschland ist es verboten, mit Pappnase oder falschem Bart an öffentlichen Versammlungen teilzunehmen; dies fällt unter „Vermummungsverbot“ und kann zu einem Jahr Gefängnis führen. Außerdem darf man in Münchner Hausfluren keine Kinderwagen abstellen; Zuwiderhandlung kann mit bis zu 250.000 Euro Strafe belegt werden
In Frankreich ist es verboten, einem Schwein den Namen „Napoleon“ zu geben und in Zügen zu küssen
In der Schweiz ist es verboten, Autotüren zuzuknallen
In Großbritannien ist es verboten, eine Queen-Briefmarke kopfüber aufzukleben und in London soll es verboten sein, seine Ehefrau nach 21 Uhr zu schlagen
In Denver (USA) darf ein Hundefänger nur Hunde fangen, wenn er vorher in öffentlichen Parks mittels Plakat auf die drohende Gefahr hingewiesen hat
In Kalifornien (USA) ist das Aufstellen einer Mausefalle ohne Jagdlizenz verboten
In Kansas (USA) ist die Misshandlung der Schwiegermutter kein ausreichender Scheidungsgrund
In Wisconsin (USA) ist es Männern verboten, ihr Gewehr abzufeuern, während ihre Partnerin einen Orgasmus hat
In Minnesota (USA) ist es verboten, Unterwäsche für Männer und Frauen auf dieselbe Wäscheleine zu hängen; man darf nicht nackt schlafen und die Landesgrenze nicht mit einer Ente auf dem Kopf überqueren
In China ist es verboten, ertrinkende Menschen zu retten, denn das wäre ein Eingriff in deren Schicksal
In Neuschottland (Kanada) darf man bei Regen den Garten nicht gießen
