Erbstollen vs. Wasserlösungsstollen

... für den Rest, der sonst nicht passt.
Antworten
Abakus
lernt noch alles kennen...
Beiträge: 23
Registriert: Fr. 05. Feb 16 14:27

Erbstollen vs. Wasserlösungsstollen

Beitrag von Abakus »

Hallo ihr liebe Forenmitglieder,

für meinen historischen Roman habe ich mal wieder eine fachliche Frage zum Thema historischer Bergbau.
Und zwar verstehe ich den Unterschied zwischen Erbstollen und Wasserlösungsstollen nicht.

In der Literatur wird mal der eine und mal der andere Begriff verwendet. Soweit ich verstanden habe ist ein Erbstollen aber doch ein Stollen, der die Grubenwässer der oberhalb gelegenen Gruben ableitet, also "löst". Ist er damit nicht ein Wasserlösungsstollen? Oder muss ein Stollen noch weitere Kriterien erfüllen, um als Erbstollen zu gelten?

Ich hoffe mal wieder auf fachliche Eure Hilfe!
Liebe Grüße, abakus
Uran
Foren-Profi
Beiträge: 2224
Registriert: Mo. 27. Jul 09 18:46
Wohnort: Dresden

Re: Erbstollen vs. Wasserlösungsstollen

Beitrag von Uran »

Ja, ein Erbstolln ist auch ein Wasserlösestolln, aber mit besonderen Rechten und Pflichten. Was für Rechte und Pflichten die Erbstöllner hatten kommt auf die Zeit und das zu der Zeit gültige Bergrecht an. Das Erbstollnrecht wird den Erbstöllnern auf Antrag, meißt vom Bergmeister, verliehen. Als Grundbedingung muß er, je nach Bergrecht unterschiedlich, eine Mindestteufe unter den bisher betriebenen Wasserlösestolln einbringen. Er muß die Wässer im Revier lösen (ableiten) und den Gruben "Wind" bringen. Das heißt, er ist auch für die Wetterführung der Gruben verantwortlich. Weiterhin haben die Erbstöllner die Pflicht den Stolln intakt zu halten und ständig weiter in die Grubenfelder voran zu treiben. Erfüllt er diese Bedingungen, so kann er von den angeschlossenen Gruben den Neunten, also den neunten Teil des Ausbringens, fordern. Weiterhin hat er das Recht auf den 4. Pfennig. Hierunter versteht man den 4. Teil der Kosten, die der Stollnvortrieb erfordert. Diese müssen von den jeweiligen Gruben an die Erbstöllner gezahlt werden. Weiterhin steht ihm der "Stollnhieb" zu. Die Erbstöllner können damit in den durchfahrenen fremden Grubenfelder im Verlauf des Stollns über sich und unter sich, soweit die Kratze reicht, Erz gewinnen. Das sind mal so die bekanntesten Rechte und Pflichten.
ich bi noch aaner ven altn Schlog, on bleib aa, wi ich bi.
Benutzeravatar
Mops
Foren-Profi
Beiträge: 474
Registriert: Mi. 03. Jun 15 23:37
Name: Michael K. Brust
Wohnort: Kyffhäuserland
Kontaktdaten:

Re: Erbstollen vs. Wasserlösungsstollen

Beitrag von Mops »

AA 1778.jpg
Das ist gut erklärt und für Laien besser verständlich als historische Texte. Im Bergmännischen Wörterbuch von 1778 auf Seite 155 liest man das in etwas gespreizter Sprache...
Glück auf! | Mops

http://www.kalkschlotten.de
Uran
Foren-Profi
Beiträge: 2224
Registriert: Mo. 27. Jul 09 18:46
Wohnort: Dresden

Re: Erbstollen vs. Wasserlösungsstollen

Beitrag von Uran »

Danke. In deinem Text wird eine exakte Höhenangabe gemacht. Da bezieht sich aber auf ein bestimmtes Bergrecht auf ein bestimmtes Revier in einer bestimmten Zeit. In Wirklichkeit ist es viel komplizierter, deswegen habe ich jegliche Bestimmungen zu Höhenangaben und Stollnlängen weggelassen.
ich bi noch aaner ven altn Schlog, on bleib aa, wi ich bi.
Benutzeravatar
Mops
Foren-Profi
Beiträge: 474
Registriert: Mi. 03. Jun 15 23:37
Name: Michael K. Brust
Wohnort: Kyffhäuserland
Kontaktdaten:

Re: Erbstollen vs. Wasserlösungsstollen

Beitrag von Mops »

Ja, genau so verstehe ich das auch. Wir beide sind uns wohl darin einig, dass der Begriff des Erbstollens seine örtliche und zeitlich begrenzte Verwendung gehabt hat. Ferner: Wenn man einen historischen Roman schreiben will, sollte man sich vorab vergewissern, welcher Begriff ortsüblich war. Übrigens wird im Mansfelder Bergbau diesbezüglich nur von "Stollen" gesprochen (Beispiel: Tiefer Mansfelder Schlüsselstollen). Alles andere sind Querschläge, Suchorte oder anders bezeichnete, horizontale Auffahrungen...
Glück auf! | Mops

http://www.kalkschlotten.de
Uran
Foren-Profi
Beiträge: 2224
Registriert: Mo. 27. Jul 09 18:46
Wohnort: Dresden

Re: Erbstollen vs. Wasserlösungsstollen

Beitrag von Uran »

Jein. Örtlich und zeitlich begrenzt? Erbstolln werden schon 1185 in Trient erwähnt. Übrigens war auch der Schlüsselstolln ein Erbstolln: "Bis 1758 wurde der Stollen unter der Bezeichnung Friedeburgischer neuer Haupt- und Erbstollen in Richtung des Katzenthaler Reviers vorangetrieben". Erst im 18. Jahrhundert wurde die Bezeichnung unüblich.
ich bi noch aaner ven altn Schlog, on bleib aa, wi ich bi.
Benutzeravatar
Mops
Foren-Profi
Beiträge: 474
Registriert: Mi. 03. Jun 15 23:37
Name: Michael K. Brust
Wohnort: Kyffhäuserland
Kontaktdaten:

Re: Erbstollen vs. Wasserlösungsstollen

Beitrag von Mops »

Stimmt, der ehemals kursächsiche Mansfelder Bergbau ging ja erst 1815 (?) an Preußen...
Glück auf! | Mops

http://www.kalkschlotten.de
Benutzeravatar
markscheider
Foren-Profi
Beiträge: 2475
Registriert: Fr. 28. Okt 05 15:32
Wohnort: Salzgitter
Kontaktdaten:

Re: Erbstollen vs. Wasserlösungsstollen

Beitrag von markscheider »

Nach dem Wiener Kongreß.
Abakus
lernt noch alles kennen...
Beiträge: 23
Registriert: Fr. 05. Feb 16 14:27

Re: Erbstollen vs. Wasserlösungsstollen

Beitrag von Abakus »

Ganz lieben Dank für Eure vielen informativen Antworten!

Mein Roman spielt in Osttirol zu Anfang des 16. Jahrhunderts. Dort war der Begriff Erbstollen durchaus in Verwendung, wie der bekannte Sigmund-Erbstollen in Schwaz aus dieser Zeit belegt.

Der von mir erdachte Stollen in meinem Roman soll nur das Wasser für ein einzelnes, entlegenes Bergwerk lösen, nicht für einen ganzen Komplex oder ein Revier wie z.B. der oben genannte in Schwaz. Spricht man dann dennoch von einem Erbstollen? Die anderen Modalitäten wie Tiefe, Wetterführung etc. könnte ich ja nach Wunsch "anpassen" :D

LG
Benutzeravatar
Friedolin
Foren-Profi
Beiträge: 2008
Registriert: Sa. 01. Nov 03 0:00
Name: Friedhelm Cario
Wohnort: Stendal

Re: Erbstollen vs. Wasserlösungsstollen

Beitrag von Friedolin »

Ein Erbstollen wird durch einen Erbstöllner betrieben und erhält von den beerbten Gruben den 9. sowie den 4.Pfennig.
Der Erbstöllner ist ein Eigenlöhner oder eine selbstständige Gewerkschaft die mit dem Grubenbetrieb nichts zu tun hat.
Ein Erbstollen macht nur sinn wenn ein ganzes Revier vom Wasser gelöst wird. Der Erbstöllner wird auch hochherrschaftlich bzw. von der "Bergbehörde" bestellt.
Ein Wasserlösestollen gerhört zum eigentlichen Grubenbetrieb.
Glück Auf !
Friedhelm
_______________________________
Hoch der Harz und tief das Erz
Jedweder Anbruch erhebt das Herz
(alter Oberharzer Bergmannsspruch)
Uran
Foren-Profi
Beiträge: 2224
Registriert: Mo. 27. Jul 09 18:46
Wohnort: Dresden

Re: Erbstollen vs. Wasserlösungsstollen

Beitrag von Uran »

Im Ansatz erst mal richtig. Dann hört es aber auf. Selbstverständlich hat ein Erbstolln mit dem Grubenbetrieb zu tun und er muß auch nicht ein ganzes Revier entwässern. Ob er den Neunten und den 4. Pfennig erhält ist von bestimmten Bedingungen abhängig. Bitte immer auf die Zeit achten. Keine Ahnung welchen Zeitraum du meinst. Hab ich aber alles schon geschrieben. Im übrigen ist das Thema ausreichend beantwortet.
ich bi noch aaner ven altn Schlog, on bleib aa, wi ich bi.
Antworten