Ich möchte wieder darauf aufmerksam machen, daß wir selbst hier wahrscheinlich bei einem Großteil von UT-Objekten günstigstenfalls "Graubefahrer" in zumindest rechtlichen Grauzonen sind, und andererseits, weil jetzt aus Bergwachtkreisen wieder der Aufruf kursiert, solche Aktionen zu unterlassen wegen Gefährdung der EInsatzkräfte: Ein Unfall ist für die Einsatzkräfte genauso riskant, ob die Befahrung nun schwarz oder grau oder legal in irgendeinem Altbergbau oder in einer Naturhöhle stattfindet.
Ein Höhlenretter wird nach einem Höhlenunfall auch als letztes argumentieren, man solle Höhlenbefahrungen tunlichst unterlassen (v.a. wenn man "nur" als unwissenschaftlicher, nirgendwo vereinsmäßig organisierter "Spaßbefahrer" unterwegs war), weil im Fall des Falles Einsatzkräfte gefährdet würden.
Siehe
viewtopic.php?f=46&t=8272#p121239
GA/GT Matthias