Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe bezüglich meiner Romanrecherche Fragen zum Probierwesen im Tirol des 16. Jahrhunderts (insb. Schwaz).
Frage zum Aufgabengebiet:
Der Probierer eines Bergbaureviers war meines Wissens landesfürstlicher Beamter und dafür zuständig den Edelgehalt von Erzproben zu bestimmen. Wurde diese Prüfung einmalig vorgenommen bei Erschließung eines Bergwerks oder in regelmäßigen Abständen?
In einiger Literatur wurde erwähnt, er wurde auch von Kaufleuten und Gewerken beauftragt. Zu welchem Zweck?
Ich stelle mir vor, wenn ein Unternehmer in den Bergbau einsteigen und Kuxe erwerben wollte, ließ er ein entsprechendes Bergwerk und dessen Erz vorher vom Probierer überprüfen. Da der Handel mit Kuxen ja als Vorläufer des heutigen Aktienhandels verstanden werden kann, würden Investoren ja auch ihre Investitionsrisiko überprüfen. Ist das richtig?
Frage zur Dokumentation:
In welcher Form wurden die Ergebnisse des Probierprozesses dokumentiert/protokolliert? Wurden die Ergebnisse einer Prüfung ins Bergbuch des Berggerichts eingetragen? Gab es dafür eigene Bücher? Wie war das bei Privatpersonen? Erhielt man einen Bericht mit dem Prüfungsergebnis?
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Liebe Grüße
Abakus
Probierwesen 16. Jahr.
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Re: Probierwesen 16. Jahr.
Hi,ich versuche dir einmal antworten zu geben anhand meiner Arbeit in der silberschmelzhütte Sankt Georgen.
Der Probierer eines Bergbaureviers war meines Wissens landesfürstlicher Beamter und dafür zuständig den Edelgehalt von Erzproben zu bestimmen. Wurde diese Prüfung einmalig vorgenommen bei Erschließung eines Bergwerks oder in regelmäßigen Abständen?
Die Probierstube in unserer Silberschmelhütte hat jede Lieferung überprüft nach Erzgehalt und jenes festgehalten in regelmässigen Abständen da die Erzlieferungen,einfach gesagt, gekauft wurden von der Hütte.
Und man wollte ja wissen für was man zahlt.
In einiger Literatur wurde erwähnt, er wurde auch von Kaufleuten und Gewerken beauftragt. Zu welchem Zweck?
Ganz einfach zum Prüfen ob sich die Gruben noch lohnen und siehe erste Frage.
Ich stelle mir vor, wenn ein Unternehmer in den Bergbau einsteigen und Kuxe erwerben wollte, ließ er ein entsprechendes Bergwerk und dessen Erz vorher vom Probierer überprüfen. Da der Handel mit Kuxen ja als Vorläufer des heutigen Aktienhandels verstanden werden kann, würden Investoren ja auch ihre Investitionsrisiko überprüfen. Ist das richtig?
Ich hab dafür keine Beweise aber es erscheint mir logisch.
In welcher Form wurden die Ergebnisse des Probierprozesses dokumentiert/protokolliert? Wurden die Ergebnisse einer Prüfung ins Bergbuch des Berggerichts eingetragen? Gab es dafür eigene Bücher? Wie war das bei Privatpersonen? Erhielt man einen Bericht mit dem Prüfungsergebnis?
Zu unserer Hütte existiert im zuständigen Bergamt ein sogenanntes Schmelzbüchlein,darin wurden Probiervorgänge dokumentiert.
Daraus wissen wir auch das gern für eine Ladung mehrere Probierstuben herrangezogen wurden um Ungenauigkeiten zu vermeiden.
Mehr weis ich derzeit nicht dazu.
Wenn du noch fragen hast komm doch mal rum:
http://www.silber-schmelzhuette.de/index.html
mit herzlichem Glück Auf,
Dreiphasenkasper
Der Probierer eines Bergbaureviers war meines Wissens landesfürstlicher Beamter und dafür zuständig den Edelgehalt von Erzproben zu bestimmen. Wurde diese Prüfung einmalig vorgenommen bei Erschließung eines Bergwerks oder in regelmäßigen Abständen?
Die Probierstube in unserer Silberschmelhütte hat jede Lieferung überprüft nach Erzgehalt und jenes festgehalten in regelmässigen Abständen da die Erzlieferungen,einfach gesagt, gekauft wurden von der Hütte.
Und man wollte ja wissen für was man zahlt.
In einiger Literatur wurde erwähnt, er wurde auch von Kaufleuten und Gewerken beauftragt. Zu welchem Zweck?
Ganz einfach zum Prüfen ob sich die Gruben noch lohnen und siehe erste Frage.
Ich stelle mir vor, wenn ein Unternehmer in den Bergbau einsteigen und Kuxe erwerben wollte, ließ er ein entsprechendes Bergwerk und dessen Erz vorher vom Probierer überprüfen. Da der Handel mit Kuxen ja als Vorläufer des heutigen Aktienhandels verstanden werden kann, würden Investoren ja auch ihre Investitionsrisiko überprüfen. Ist das richtig?
Ich hab dafür keine Beweise aber es erscheint mir logisch.
In welcher Form wurden die Ergebnisse des Probierprozesses dokumentiert/protokolliert? Wurden die Ergebnisse einer Prüfung ins Bergbuch des Berggerichts eingetragen? Gab es dafür eigene Bücher? Wie war das bei Privatpersonen? Erhielt man einen Bericht mit dem Prüfungsergebnis?
Zu unserer Hütte existiert im zuständigen Bergamt ein sogenanntes Schmelzbüchlein,darin wurden Probiervorgänge dokumentiert.
Daraus wissen wir auch das gern für eine Ladung mehrere Probierstuben herrangezogen wurden um Ungenauigkeiten zu vermeiden.
Mehr weis ich derzeit nicht dazu.
Wenn du noch fragen hast komm doch mal rum:
http://www.silber-schmelzhuette.de/index.html
mit herzlichem Glück Auf,
Dreiphasenkasper
Re: Probierwesen 16. Jahr.
Der Probierer wurde vom Berghauptmann oder Bergmeister angestellt und vereidigt. Sie durften nur im Auftrag dieser probiern. Fremde oder auch Gewerken hatten kein Recht den Probierer Aufträge zu erteilen. Bezahlt wurde er von den Gewerken für jede Probe. Probiert wurde beim fündig werden eines Bergwerkes der Erz führende Gang um die Erbwürdigkeit der Grube festzustellen. Probiert wurde in den Hütten die ankommenden Erzlieferungen um den Aufkaufpreis festzulegen. Wurde beim Probiern im Erz Silber festgestellt musste das dem Bergmeister und dem Zehntner gemeldet werden. Jede Probe mussten die Gewerken mit einem Groschen bezahlen. War es zum probieren notwendig das Erz anzuschmelzen kostete die Probe 2 Groschen. Probiert wird auch das geschmolzene Silber. Jedes Werk (Mengeneinheit) musste probiert werden. Hier wurde jede Probe den Gewerken mit 6 Pfennig berechnet. Nach dem Abtreiben wurde auch das Blicksilber probiert.
ich bi noch aaner ven altn Schlog, on bleib aa, wi ich bi.