Verleihung in der Schwazer Bergordnung
Verleihung in der Schwazer Bergordnung
Hallo liebes Forum!
Ich habe leider keinen Zugriff auf einen Nachdruck des Schwazer Bergbuchs, aber eine Frage zum damaligen Verleihungsrecht in Schwaz.
Welche Vorraussetzungen musste ein Muter genau erfüllen um einen Fund zu muten, was musste danach passieren um das Bergwerk offiziell verliehen zu bekommen?
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen!
Vielen Dank!
LG, Abakus
Ich habe leider keinen Zugriff auf einen Nachdruck des Schwazer Bergbuchs, aber eine Frage zum damaligen Verleihungsrecht in Schwaz.
Welche Vorraussetzungen musste ein Muter genau erfüllen um einen Fund zu muten, was musste danach passieren um das Bergwerk offiziell verliehen zu bekommen?
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen!
Vielen Dank!
LG, Abakus
Re: Verleihung in der Schwazer Bergordnung
Hallo Abakus
Eigentlich stellt man sich hier erst einmal vor, bevor man Fragen stellt. Es währe auch hilfreich mal kurz den Hintergrund für deine Frage zu erläutern.
Eigentlich stellt man sich hier erst einmal vor, bevor man Fragen stellt. Es währe auch hilfreich mal kurz den Hintergrund für deine Frage zu erläutern.
ich bi noch aaner ven altn Schlog, on bleib aa, wi ich bi.
Re: Verleihung in der Schwazer Bergordnung
Natürlich! Bitte entschuldigt!
Ich wollte auch nicht so unverbindlich mit der Tür ins Haus fallen. Ich bin Schriftstellerin und arbeite gerade an den Recherchen meines zweiten historischen Romans. Zeitlich soll er in der Mitte des 16. Jahrh. angesiedelt sein und den Alltag im Tiroler Bergbau wiedergeben. Allerdings kann ich in der einschlägigen Literatur nichts genaues über die Praxis der Mutung/Verleihung finden. Musste der Finder für die Verleihung eine genaue Lagebeschreibung des Fundes angeben? Musste eine Probe des Erzfundes vorgelegt werden? Gab es zu dieser Zeit im Tiroler Bergbau auch die Mutung? Oder erfolgte sofort die Verleihung?
Im sächsischen Bergbau habe ich etwas über Mutzettel etc. gefunden. Gab es das im Tiroler Bergbau auch?
Ich hoffe das macht ein wenig klarer, um welche Aspekte es mir geht. Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Vielen Dank!
Ich wollte auch nicht so unverbindlich mit der Tür ins Haus fallen. Ich bin Schriftstellerin und arbeite gerade an den Recherchen meines zweiten historischen Romans. Zeitlich soll er in der Mitte des 16. Jahrh. angesiedelt sein und den Alltag im Tiroler Bergbau wiedergeben. Allerdings kann ich in der einschlägigen Literatur nichts genaues über die Praxis der Mutung/Verleihung finden. Musste der Finder für die Verleihung eine genaue Lagebeschreibung des Fundes angeben? Musste eine Probe des Erzfundes vorgelegt werden? Gab es zu dieser Zeit im Tiroler Bergbau auch die Mutung? Oder erfolgte sofort die Verleihung?
Im sächsischen Bergbau habe ich etwas über Mutzettel etc. gefunden. Gab es das im Tiroler Bergbau auch?
Ich hoffe das macht ein wenig klarer, um welche Aspekte es mir geht. Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Vielen Dank!
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Re: Verleihung in der Schwazer Bergordnung
...Zuerst mal eine Einführung in die "Tyrolische Bergwerksgeschichte" aus dem Jahre 1765 in digitaler Form:
http://www.digitalis.uni-koeln.de/Sperg ... index.html
Glückauf!
Schlacke
http://www.digitalis.uni-koeln.de/Sperg ... index.html
Glückauf!
Schlacke
...die unterirdischen Grubengebäude in ihre Schreibstube bringen...
Héron de Villefosse (1774-1852), Bergingenieur im Dienste Napoleons.
(H. Dettmer, 2014)
Héron de Villefosse (1774-1852), Bergingenieur im Dienste Napoleons.
(H. Dettmer, 2014)
Re: Verleihung in der Schwazer Bergordnung
Hallo Schlacke,
und vielen Dank für Deine Antwort. Ich hatte das Werk schon mal quergelesen und habe es jetzt noch mal genauer durchgearbeitet. Aber leider geht der Verfasser bei den für mich relevanten Teilen nicht wirklich ins Detail. Das Schwazer Bergbuch wird zwar häufig erwähnt, sein Inhalt aber nur in sehr groben Zügen widergegeben. Was meine Fragen weiterhin offen lässt.
Vielleicht kennt jemand noch andere Literartur zum Thema, die da etwas genauer ist?
und vielen Dank für Deine Antwort. Ich hatte das Werk schon mal quergelesen und habe es jetzt noch mal genauer durchgearbeitet. Aber leider geht der Verfasser bei den für mich relevanten Teilen nicht wirklich ins Detail. Das Schwazer Bergbuch wird zwar häufig erwähnt, sein Inhalt aber nur in sehr groben Zügen widergegeben. Was meine Fragen weiterhin offen lässt.
Vielleicht kennt jemand noch andere Literartur zum Thema, die da etwas genauer ist?
Re: Verleihung in der Schwazer Bergordnung
Hallo Abakus
Das ist ein sehr weites Feld und mit zwei, drei Sätzen nicht zu erläutern. Das Schwazer Bergbuch ist dazu die falsche Literatur. Das Schwazer Bergrecht baut auf dem sogenannten Schladminger Bergbrief von 1407 auf. Allerdings ist dieser nicht Vorbild für alle späteren Bergordnungen in Europa, sondern baut auf älte-ren Bergrechten, wie Iglau 1240 auf. Der mir bekannte Unterschied zu den be-kannten Bergrechten besteht darin, das hier die Grubenfelder horizontal in ewige Tiefe verliehen wurden. Wie Schubfächer in einem Schrank. Der Hintergrund ist hier der durch in den Berg getriebene Stollen betriebene Bergbau. Es gab ein in Grubenfeld das vom Stolln aus nach oben, unten rechts und links eng begrenzt war, aber in der Erstreckung des Stollns "endlos" war.
Ich recherchiere seit 4 Jahren zum Bergrecht. Detailfragen gerne per PN.
Das ist ein sehr weites Feld und mit zwei, drei Sätzen nicht zu erläutern. Das Schwazer Bergbuch ist dazu die falsche Literatur. Das Schwazer Bergrecht baut auf dem sogenannten Schladminger Bergbrief von 1407 auf. Allerdings ist dieser nicht Vorbild für alle späteren Bergordnungen in Europa, sondern baut auf älte-ren Bergrechten, wie Iglau 1240 auf. Der mir bekannte Unterschied zu den be-kannten Bergrechten besteht darin, das hier die Grubenfelder horizontal in ewige Tiefe verliehen wurden. Wie Schubfächer in einem Schrank. Der Hintergrund ist hier der durch in den Berg getriebene Stollen betriebene Bergbau. Es gab ein in Grubenfeld das vom Stolln aus nach oben, unten rechts und links eng begrenzt war, aber in der Erstreckung des Stollns "endlos" war.
Ich recherchiere seit 4 Jahren zum Bergrecht. Detailfragen gerne per PN.
ich bi noch aaner ven altn Schlog, on bleib aa, wi ich bi.
Re: Verleihung in der Schwazer Bergordnung
Der Literaturhinweis von Schlacke hilft hier nicht weiter. Abgedruckt ist hier die Bergordnung der Steiermark von 1346. Viel zu alt. Kaiser Maximilian I. hat 1517 zwei Bergordnungen erlassen. Eine für Tirol und eine für Niederösterreich und die Steiermark. Wichtig währe eine Originalschrift dieser Ordnung. Allerdings hatte ich bis jetzt auf der Suche nach einer online-Variante keinen Erfolg.
ich bi noch aaner ven altn Schlog, on bleib aa, wi ich bi.
Re: Verleihung in der Schwazer Bergordnung
@Uran
im großen und ganzen passt Deine Beschreibung.
Passender als der Vergleich mit dem Schrank wäre jedoch der mit einer Kommode. Also übereinander und bei Bedarf nebeneinander befindliche Grubenfelder, die in die "Ewige Gänz" bauten, also (theoretisch) ewige Erstreckung hatten. Dies unterscheidet das Stollenrecht vom Schachtrecht, das in die "Ewige Teufe" ging. Das Erbstollenrecht ist eine Sonderform des Stollenrechtes und wurde hier im Forum bereits an anderen Stellen beschrieben.
Was die Verleihung der Gruben anbelangt muss man in der Tat eine Menge von verschiedenen Quellen zu Rate zu ziehen. All jenes, was als gegeben angesehen wurde, hat man in den Bergordnungen nicht behandelt. Man müsste also die einzelnen Informationen wie Puzzleteile zusammensetzen um die erforderten Belege zu liefern.
Wer um die Verleihung ansuchte, wandte an den Bergrichter. Dieser hatte den Ort, an dem die Grube angeschlagen werden sollte, zu begutachten (was die Bergrichter nicht immer taten). Der Bergrichter schrieb dann den Namen des Antragstellers, den Namen der Grube, eine Beschreibung der Örtlichkeit und das Datum der Verleihung in das Verleihbuch. Für den Eintrag verlangte der Bergrichter einen Geldbetrag.
Mir ist kein Beleg bekannt, wo einem Antragsteller ein Dokument ausgehändigt wurde.
Wurde um eine alte Grube angesucht, musste bezeugt werden, dass diese ins Freie gefallen war. Ins Freie viel eine Grube bei "hohen Bergwerken" (wie Schwaz) nach einer Arbeitsunterbrechung von drei Tagen, bei "niederen Bergwerken" nach 14 Tagen und mehr.
im großen und ganzen passt Deine Beschreibung.
Passender als der Vergleich mit dem Schrank wäre jedoch der mit einer Kommode. Also übereinander und bei Bedarf nebeneinander befindliche Grubenfelder, die in die "Ewige Gänz" bauten, also (theoretisch) ewige Erstreckung hatten. Dies unterscheidet das Stollenrecht vom Schachtrecht, das in die "Ewige Teufe" ging. Das Erbstollenrecht ist eine Sonderform des Stollenrechtes und wurde hier im Forum bereits an anderen Stellen beschrieben.
Was die Verleihung der Gruben anbelangt muss man in der Tat eine Menge von verschiedenen Quellen zu Rate zu ziehen. All jenes, was als gegeben angesehen wurde, hat man in den Bergordnungen nicht behandelt. Man müsste also die einzelnen Informationen wie Puzzleteile zusammensetzen um die erforderten Belege zu liefern.
Wer um die Verleihung ansuchte, wandte an den Bergrichter. Dieser hatte den Ort, an dem die Grube angeschlagen werden sollte, zu begutachten (was die Bergrichter nicht immer taten). Der Bergrichter schrieb dann den Namen des Antragstellers, den Namen der Grube, eine Beschreibung der Örtlichkeit und das Datum der Verleihung in das Verleihbuch. Für den Eintrag verlangte der Bergrichter einen Geldbetrag.
Mir ist kein Beleg bekannt, wo einem Antragsteller ein Dokument ausgehändigt wurde.
Wurde um eine alte Grube angesucht, musste bezeugt werden, dass diese ins Freie gefallen war. Ins Freie viel eine Grube bei "hohen Bergwerken" (wie Schwaz) nach einer Arbeitsunterbrechung von drei Tagen, bei "niederen Bergwerken" nach 14 Tagen und mehr.
Re: Verleihung in der Schwazer Bergordnung
Hallo Monni
Das ganze Prozedere der Verleihung von alten und neuen Gruben, Erbverleihung, Erbstolln, u.s.w. ist mir bekannt. Man muß es aber auch immer in der jeweiligen Zeit sehen. Bei uns (Sachsen) gab es etwa ab 1500 Lehnbücher. Da wurde alles eingeschrieben. Der Bergbautreibende bekam durch den Gegenschreiber ein Duplikat. Die jeweilige Bergordnung mit dem Bergrecht im Hintergrund war Gesetz und wurde auch befolgt. Mit dem Originaltext der Bergordnung kann man den ganzen Ablauf des Bergbaues nachvollziehen. Ich werde mir die Schwazer Bergordnung 1517 schon aus Interesse nächste Woche besorgen und mir mal anschauen.
Das ganze Prozedere der Verleihung von alten und neuen Gruben, Erbverleihung, Erbstolln, u.s.w. ist mir bekannt. Man muß es aber auch immer in der jeweiligen Zeit sehen. Bei uns (Sachsen) gab es etwa ab 1500 Lehnbücher. Da wurde alles eingeschrieben. Der Bergbautreibende bekam durch den Gegenschreiber ein Duplikat. Die jeweilige Bergordnung mit dem Bergrecht im Hintergrund war Gesetz und wurde auch befolgt. Mit dem Originaltext der Bergordnung kann man den ganzen Ablauf des Bergbaues nachvollziehen. Ich werde mir die Schwazer Bergordnung 1517 schon aus Interesse nächste Woche besorgen und mir mal anschauen.
ich bi noch aaner ven altn Schlog, on bleib aa, wi ich bi.
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- Registriert: Mo. 20. Jul 09 22:28
- Name: Norbert Kaiser
- Wohnort: Pirna
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Re: Verleihung in der Schwazer Bergordnung
Das könnte euch weiterhelfen:
Das Bergrecht des österreichischen Kaiserreiches.: https://books.google.de/books?id=evBiAAAAcAAJ&printse >>> S. 127ff.
Corpus juris metallici recentissimi et antiquioris. Sammlung der neuesten und alterer Berggesetze: https://books.google.de/books?id=wNJUAAAAcAAJ&printsec >>> S. 133ff., Schwazerische Bergordnung 1468, Schwazerische Erfindung 1556 (das müsste doch der erste Teil (Bergrecht) des Schwazer Bergbuchs sein, oder???)
GA, Norbert
Das Bergrecht des österreichischen Kaiserreiches.: https://books.google.de/books?id=evBiAAAAcAAJ&printse >>> S. 127ff.
Corpus juris metallici recentissimi et antiquioris. Sammlung der neuesten und alterer Berggesetze: https://books.google.de/books?id=wNJUAAAAcAAJ&printsec >>> S. 133ff., Schwazerische Bergordnung 1468, Schwazerische Erfindung 1556 (das müsste doch der erste Teil (Bergrecht) des Schwazer Bergbuchs sein, oder???)
GA, Norbert
Re: Verleihung in der Schwazer Bergordnung
Vielen Dank für Eure Antworten!
@ Uran: Unter folgendem Link findet sich die Bergordnung Maximilians von 1517. Aber sie bleibt bei der Praxis der Verleihung leider sehr vage.
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/sch ... 9c7dcbfac3
@Norbert: Danke! Werde Deine Literatur-Tipps erstmal durchsehen!
@ Uran: Unter folgendem Link findet sich die Bergordnung Maximilians von 1517. Aber sie bleibt bei der Praxis der Verleihung leider sehr vage.
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/sch ... 9c7dcbfac3
@Norbert: Danke! Werde Deine Literatur-Tipps erstmal durchsehen!