sächs. Hohlraumverordnung
- Michael Kitzig (†)
- Foren-Profi
- Beiträge: 1504
- Registriert: Do. 01. Aug 02 0:00
- Wohnort: Bad Sooden-Allendorf
-
- Foren-User
- Beiträge: 74
- Registriert: So. 01. Sep 02 0:00
- Name: Kugler, Jens
- Wohnort: Kleinvoigtsberg; Steigerweg 33
Ich vermute, man hatte beim OBA (Rechtsabteilung) inzwischen eingesehen, daß die vergangene Reglung einer ernsthaften Prüfung vor einem Gericht nicht standgehalten hätte.
Die Begründungen dafür stehen ausführlich im Befahrerhandbuch. Verantwortlichkeiten im Rahmen der Gefahrenabwehr nimmt aber das OBA doch noch immer für sich in Anspruch.
Dabei ist die Definition, was alles gefährlich ist, sehr schwammig!!!
Aber noch einmal ganz deutlich: Das OBA (einschl. BA) ist für Bergbau oder bergbauliche Arbeiten u.ä. (z.B. Besucherbergwerke)zuständig.
Altbergbau ist die Sache des Grundeigentümers. Wenn der Grundeigentümer zu Sicherungen nicht in der Lage ist und damit eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht, dann kann im Rahmen der sogenannten Gefahrenabwehr das OBA/BA wirksam werden.
Bergschäden treten auch auf kommunalen oder Landesbesitz auf, auch dann ist das OBA verantwortlich.
Ansonsten schlage ich eine Anfrage an das OBA vor (grins).
Glück auf Kugel
Anbei übrigens eine wirkliche Situation, wo das OBA eingreifen könnte. Einseiltechnik ist zwar ok, aber das Seil hat keinen TÜF!!!
Die Begründungen dafür stehen ausführlich im Befahrerhandbuch. Verantwortlichkeiten im Rahmen der Gefahrenabwehr nimmt aber das OBA doch noch immer für sich in Anspruch.
Dabei ist die Definition, was alles gefährlich ist, sehr schwammig!!!
Aber noch einmal ganz deutlich: Das OBA (einschl. BA) ist für Bergbau oder bergbauliche Arbeiten u.ä. (z.B. Besucherbergwerke)zuständig.
Altbergbau ist die Sache des Grundeigentümers. Wenn der Grundeigentümer zu Sicherungen nicht in der Lage ist und damit eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht, dann kann im Rahmen der sogenannten Gefahrenabwehr das OBA/BA wirksam werden.
Bergschäden treten auch auf kommunalen oder Landesbesitz auf, auch dann ist das OBA verantwortlich.
Ansonsten schlage ich eine Anfrage an das OBA vor (grins).
Glück auf Kugel
Anbei übrigens eine wirkliche Situation, wo das OBA eingreifen könnte. Einseiltechnik ist zwar ok, aber das Seil hat keinen TÜF!!!
@Marco
Es soll schon jemand gegeben haben, der sein Stollenmundloch auf dem Grundstück "bergamtssicher" verwahrt haben soll. Die Herren mußten wieder gehen, weil sie es nicht aufbekamen.
Ich denke mal, wer (egal ob Amt oder Baubetrieb) auf einem Privatgrundstück Schaden anrichtet, muß ihn auch wieder beheben.
GA
Nightmare
Es soll schon jemand gegeben haben, der sein Stollenmundloch auf dem Grundstück "bergamtssicher" verwahrt haben soll. Die Herren mußten wieder gehen, weil sie es nicht aufbekamen.
Ich denke mal, wer (egal ob Amt oder Baubetrieb) auf einem Privatgrundstück Schaden anrichtet, muß ihn auch wieder beheben.
GA
Nightmare
Ach warum wohn ich nicht in Sachsen? Bei uns kann man gleich mal vorbestraft sein (Hausfriedensbruch ect.). Das bayerische Bergrecht ist echt besch...! Kennt sich jemand damit aus? Wie ist dass wenn ich mir dass Grundstück mit dem Stolleneingang kaufe! Habe ich dann zugangsrecht? Auch über die Grenzen hinaus? Hab da in der Zukunft was vor!
Glück Auf
Florian
Glück Auf
Florian
- Michael Kitzig (†)
- Foren-Profi
- Beiträge: 1504
- Registriert: Do. 01. Aug 02 0:00
- Wohnort: Bad Sooden-Allendorf
also, das mit dem Hausfriedensbruch beim Eindringen in Privatgrundstücke oder eben auch in eine Grube, auf der noch ein Bergwerkseigentum liegt, dürfte in Bayern, in Sachsen und auch in den übrigen Ländern gleich sein.
Und wenn ich ein Mundloch im Garten hätte, würd ich erst gar nicht irgendwo rum fragen, sondern eine Garage, Gartenhütte oder sonstwas drauf setzen und fertig.
Michael
..träumend von einem Schacht im Wohnzimmer...
Und wenn ich ein Mundloch im Garten hätte, würd ich erst gar nicht irgendwo rum fragen, sondern eine Garage, Gartenhütte oder sonstwas drauf setzen und fertig.
Michael
..träumend von einem Schacht im Wohnzimmer...
Nur mal so die überlegung: Wenn ich mir das Grundstück kaufe nur so "ohne zu wissen dass dort ein Bergwerkseingang ist" und dann ganz zufällig beim bau von irgendwas auf den Eingang komme, tja was ist dann. Is natürlich nur ein Traum, oder? Öffnen von alten Bergbauen wie ist da die Lage? Gut wenns keiner mitbekommt, aber wenns mal bekannt wird (so was lässt sich schwer verheimlichen!)
- Michael Kitzig (†)
- Foren-Profi
- Beiträge: 1504
- Registriert: Do. 01. Aug 02 0:00
- Wohnort: Bad Sooden-Allendorf
tja, was ist dann...
dann ist man, wenn es noch einen Eigentümer des grubenfeldes gibt, im schönsten Juristendeutsch ein "Zustandsstörer".
ABER: man muß ja nicht im Vorsatz handeln.
Wie wir bei dem Thread mit dem Rotschönberger Stollen gelernt haben, ist man als nicht- Beamter oder teuer bezahlter Gutachter von was-auch-immer-von Gnaden auf jeden Fall ein dummer Laie, dessen Beobachtungen und Schlüsse von vornherein gar nicht stimmen können und somit auch keiner offiziellen Beachtung wert sind.
Somit ist man als dummer Bürger und Wahlvieh selbstverständlich auch nicht in der Lage, einen Stollen oder Schacht auch als solchen zu erkennen.
Und Löcher gibts halt nicht nur im Staatshaushalt.
Und genau so wie solche zur gegebenen Zeit verschwiegen werden... .
Jaa, das isses:
Wir gründen die Schachtpartei und warten darauf, dass uns jemand was spendet!!!
Michael ...mit einem Loch in der Brieftasche...
dann ist man, wenn es noch einen Eigentümer des grubenfeldes gibt, im schönsten Juristendeutsch ein "Zustandsstörer".
ABER: man muß ja nicht im Vorsatz handeln.
Wie wir bei dem Thread mit dem Rotschönberger Stollen gelernt haben, ist man als nicht- Beamter oder teuer bezahlter Gutachter von was-auch-immer-von Gnaden auf jeden Fall ein dummer Laie, dessen Beobachtungen und Schlüsse von vornherein gar nicht stimmen können und somit auch keiner offiziellen Beachtung wert sind.
Somit ist man als dummer Bürger und Wahlvieh selbstverständlich auch nicht in der Lage, einen Stollen oder Schacht auch als solchen zu erkennen.
Und Löcher gibts halt nicht nur im Staatshaushalt.
Und genau so wie solche zur gegebenen Zeit verschwiegen werden... .
Jaa, das isses:
Wir gründen die Schachtpartei und warten darauf, dass uns jemand was spendet!!!
Michael ...mit einem Loch in der Brieftasche...
hat je einer von uns unter vorsatz gehandelt?
Wir können auch einen gemeinnützigen Verein gründen, das heisst Geld in unsere Taschen umfüllen, und ABMler zum arbeiten einstellen.
Es gibt nur ein Problem: So wie wir den Staat da abzocken, so ziehen sie es uns ein paar Jahre später wieder aus der Tasche- ein Teufelskreis
Wir können auch einen gemeinnützigen Verein gründen, das heisst Geld in unsere Taschen umfüllen, und ABMler zum arbeiten einstellen.
Es gibt nur ein Problem: So wie wir den Staat da abzocken, so ziehen sie es uns ein paar Jahre später wieder aus der Tasche- ein Teufelskreis
Diese ganzen Diskussionen um die Bergämter,puh.(Aüsserst ermüdent)
Ich persöhnlich habe fast meine gesamten Untertageaktivitäten nach
England verlegt,dort ist es alles etwas einfacher.Die Stollenmundlöcher
sind dort Eigentum des Grundstücksbesitzers.Also wenn man irgendwo
reinmöchte geht man zum Eigentümer fragt und begründet sein Ersuch (hihi
schönes Amtsdeutsch) dann läst er einen machen oder auch nicht.
So einfach ist das ganze . Oft erfährt man auch noch recht interessante sachen
über die Grube die man befahren möchte. Aber hier in Deutschland
steht man zumindest schon mit einem Bein im Knast beim befahren
von Altbergbauen,denn mal ehrlich wo bekommt man in Deutschland schonmal
regulär eine Genehmigung um einen Altbergbau zu befahren.
Ich persöhnlich habe fast meine gesamten Untertageaktivitäten nach
England verlegt,dort ist es alles etwas einfacher.Die Stollenmundlöcher
sind dort Eigentum des Grundstücksbesitzers.Also wenn man irgendwo
reinmöchte geht man zum Eigentümer fragt und begründet sein Ersuch (hihi
schönes Amtsdeutsch) dann läst er einen machen oder auch nicht.
So einfach ist das ganze . Oft erfährt man auch noch recht interessante sachen
über die Grube die man befahren möchte. Aber hier in Deutschland
steht man zumindest schon mit einem Bein im Knast beim befahren
von Altbergbauen,denn mal ehrlich wo bekommt man in Deutschland schonmal
regulär eine Genehmigung um einen Altbergbau zu befahren.
- Jan
- Foren-Profi
- Beiträge: 1369
- Registriert: Do. 01. Aug 02 0:00
- Name: Jan Muench
- Wohnort: Annaberg-Buchholz
- Kontaktdaten:
Hi Marco,
mit dem Pachten ist es nicht so einfach:
Als erstes:
BGB § 586a.
Der Verpächter hat die auf der Pachtsache ruhenden Lasten zu tragen.
Die Frage ist jetzt ob es sich bei einer Sicherungspflicht um eine Last im Sinne BGB handelt.
auch sagt:
BGB § 586.
(1) Der Verpächter hat die Pachtsache dem Pächter in einem zu
der vertragsmäßigen Nutzung geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Pachtzeit in diesem Zustand zu erhalten. Der Pächter hat jedoch die gewöhnlichen Ausbesserungen der Pachtsache, insbesondere die der Wohn- und Wirtschaftsgebäude, der Wege, Gräben, Dränungen und Einfriedigungen, auf seine Kosten durchzuführen. Er ist zur ordnungsmäßigen Bewirtschaftung der Pachtsache verpflichtet.
(2) Für die Haftung des Verpächters für Sach- und Rechtsmängel der Pachtsache sowie für die Rechte und Pflichten des Pächters wegen solcher Mängel gelten die Vorschriften des § 537 Abs. 1 und 2, der §§ 538 bis 541 sowie des § 545 entsprechend.
Von den Verweisen ist noch interresant:
BGB § 545.
(1) Zeigt sich im Laufe der Miete ein Mangel der gemieteten Sache oder wird eine Vorkehrung zum Schutze der Sache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich Anzeige zu machen. Das gleiche gilt, wenn sich ein Dritter ein Recht an der Sache anmaßt.
(2) Unterläßt der Mieter die Anzeige, so ist er zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet; er ist, soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige Abhilfe zuschaffen außerstande war, nicht berechtigt, die im § 537
bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 542 Abs. 1 Satz 3 ohne Bestimmung einer Frist zu kündigen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Summa Summarum denke ich das der Verpächter dran ist. Gefahrenabwehr eines Bergschadens ist keine gewöhnliche Ausbesserung.
Ich lasse mich aber gern Berichtigen wenn dem so nicht ist.
Glück Auf
Jan
mit dem Pachten ist es nicht so einfach:
Als erstes:
BGB § 586a.
Der Verpächter hat die auf der Pachtsache ruhenden Lasten zu tragen.
Die Frage ist jetzt ob es sich bei einer Sicherungspflicht um eine Last im Sinne BGB handelt.
auch sagt:
BGB § 586.
(1) Der Verpächter hat die Pachtsache dem Pächter in einem zu
der vertragsmäßigen Nutzung geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Pachtzeit in diesem Zustand zu erhalten. Der Pächter hat jedoch die gewöhnlichen Ausbesserungen der Pachtsache, insbesondere die der Wohn- und Wirtschaftsgebäude, der Wege, Gräben, Dränungen und Einfriedigungen, auf seine Kosten durchzuführen. Er ist zur ordnungsmäßigen Bewirtschaftung der Pachtsache verpflichtet.
(2) Für die Haftung des Verpächters für Sach- und Rechtsmängel der Pachtsache sowie für die Rechte und Pflichten des Pächters wegen solcher Mängel gelten die Vorschriften des § 537 Abs. 1 und 2, der §§ 538 bis 541 sowie des § 545 entsprechend.
Von den Verweisen ist noch interresant:
BGB § 545.
(1) Zeigt sich im Laufe der Miete ein Mangel der gemieteten Sache oder wird eine Vorkehrung zum Schutze der Sache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich Anzeige zu machen. Das gleiche gilt, wenn sich ein Dritter ein Recht an der Sache anmaßt.
(2) Unterläßt der Mieter die Anzeige, so ist er zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet; er ist, soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige Abhilfe zuschaffen außerstande war, nicht berechtigt, die im § 537
bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 542 Abs. 1 Satz 3 ohne Bestimmung einer Frist zu kündigen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Summa Summarum denke ich das der Verpächter dran ist. Gefahrenabwehr eines Bergschadens ist keine gewöhnliche Ausbesserung.
Ich lasse mich aber gern Berichtigen wenn dem so nicht ist.
Glück Auf
Jan
Der Wurm muss dem Fisch schmecken und nicht dem Angler !!!