Schachtbau innerhalb des Privatgrundstücks

... für den Rest, der sonst nicht passt.
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BBQBaron
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Schachtbau innerhalb des Privatgrundstücks

Beitrag von BBQBaron »

Hallo liebe Bergbau-Freunde,

So wahnsinnig wie ihr es vielleicht findet aber ich meine es ernst und würde es mit genügen Hintergrundwissen in die tat umsetzen.

Ich besitze ein Grundstück an einem Hang und möchte in meiner Garage die teilweise offen ist und Überdacht einen Tunnel in Erde treiben, gegebenenfalls einen Raum schaffe der möglicherweise übers Jahr eine gleichbleibende Temperatur/Luftfeuchtigkeit hält. Der Höhenunterschied innerhalb der Garage beträgt 6-8Meter das Gestein besteht Hauptsächlich aus Sandstein soweit ich das als Leihe beurteilen kann. Der "Schacht" soll in etwa 5-10m tief werden, 1,2m breit, 2m hoch und nach links und rechts am Ende des Schachts um weitere 5m erweitert werden.

Ich schätze ein Raum von 10-20m² kommt Bautechnisch aus Sicherheitsgründen nicht in frage.

Ich hätte folgende Grundfrage bevor ich weitere fragen stelle

Darf ich legal in eigenen ermessen in mein Grundstück graben und einen Raum erschaffen?
Zuletzt geändert von BBQBaron am Mi. 13. Jun 18 15:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Friedolin
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Re: Tunnelbau innerhalb des Privatgrundstücks

Beitrag von Friedolin »

Begriffe!
Ein Schacht ist eine vertikale Auffahrung.
Stollen - horizontale Auffahrung mit Tagesöffnung.
Strecke - horizontale Auffahrung ohne dierekte Tagesöffnung.

Wenn ich es richtig verstehe, willst du also einen Stollen ca. 10m und am Ende einen Querschlag nach rechts und Links mit nocheinmal je 5m auffahren?

Was mir zuerst dazu einfällt, wo bleibt das Haufwerk - ca.60-80 m³ / 112 t ?
Ohne bergbautechnisches Grundwissen ist das Vorhaben sicher nicht ungefährlich und Überraschungen erlebt man immer.
"Vor der Hacke is es duster"
Ob man das so einfach darf - da müssen die Gesetzeskundigen in der Forengemeinde was zu sagen.
Glück Auf !
Friedhelm
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Hoch der Harz und tief das Erz
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hungerlieb
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Re: Schachtbau innerhalb des Privatgrundstücks

Beitrag von hungerlieb »

Hallo.
Unter Vorbehalt, da es sich weder um Forschung noch Besucherbetrieb noch Gewinnung handelt ist das Bergrecht höchstwahrscheinlich nicht zuständig. Also schauen ob Dein Bundesland eine Hohlraumverordnung hat. Wenn nicht ist im Zweifel das Bauamt der richtige Ansprechpartner. Mit zur Lücke ist untertage ohne Erfahrung nicht ungefährlich. Im Zweifel den nächsten Geolügen fragen.

Sandstein ist eigentlich sehr dankbar was Lösbarkeit und Stabilität betrifft, aber das ist nicht allgemeingültig wie Frido richtig gesagt hat. Es gibt durchaus großflächige Räume ohne Ausbau vgl. Dresden Bierkeller Feldschlösschen und Halberstadt UV Objekte.
Glück Auf!
Sven
BBQBaron
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Re: Schachtbau innerhalb des Privatgrundstücks

Beitrag von BBQBaron »

Danke für die schnellen Antworten. Wenn ich neue Informationen bezüglich der Rechtslage habe, werde ich euch noch ein wenig Ausquetschen. ^^
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