Fachanwalt für Bergrecht gesucht

Wenn sich die Erde auftut. Informationen zu Bergschadensereignissen und Sanierungen.
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Meinhard
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Fachanwalt für Bergrecht gesucht

Beitrag von Meinhard »

Wer kann einen Anwalt empfehlen, der sich mit dem Bundesberggesetz auskennt und gewillt ist einen Grundeigentümer und Bergbau Freund gegen eine Bergbaugesellschaft zu vertreten, die Jahrzehnte nach Stilllegung der Grube den Bergwerksbesitz aufrecht erhält.
Danke für eure Unterstützung !
Herzliches Glück Auf! Meinhard
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AdM_Michael
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Re: Fachanwalt für Bergrecht gesucht

Beitrag von AdM_Michael »

Beim Bergwerkseigentümer ist keine verbotene Handlung zu erkennen. Eine Klage wird hier keinen Erfolg haben. Fachanwalt oder nicht macht da keinen Unterschied.
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Meinhard
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Re: Fachanwalt für Bergrecht gesucht

Beitrag von Meinhard »

Durch den Altbergbau unter dem Grundstück, ergeben sich Einschränkungen, die sicherlich den Wert mindern.
Hinzu kommt ein Bergbauunternehmer sollte Auskunft geben können welche Gefahren von seiner Betriebsstätte
ausgehen.
Weiter sollte abgeklärt werden, da es sicherlich historisch betrachtet mehrere Gesellschaften gab die am Standort Bergbau betrieben, wer Entschädigen muss?

Glück Auf
Meinhard
Uran
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Re: Fachanwalt für Bergrecht gesucht

Beitrag von Uran »

Entschädigen muß der letzte Betreiber. Er ist auch in dem von ihm beanspruchten Grubenfeld für eventuellen Altbergbau zuständig. Entschädigung gibt es natürlich nur bei autretenden Schäden, die nachweislich durch den Bergbau verursacht werden. Dazu gibt es noch einige Klauseln, die den Betreiber von der Entschädigungspflicht befreien. Den Nachweis muß natürlich der Grundstückseigentümer erbringen. Du kannst beim Bergamt Einsicht in die Unterlagen beantragen, um z.B die Laufzeit der Bergbauberechtigung herauszufinden.
ich bi noch aaner ven altn Schlog, on bleib aa, wi ich bi.
Meinhard
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Re: Fachanwalt für Bergrecht gesucht

Beitrag von Meinhard »

Ja Danke, nun kommen wir der Sache schon sehr nahe,
Genau da ist der Punkt, was im Bundes Berg Gesetz steht ist dass eine, wie die aktuelle Rechtssprechung aussieht,
gibt es Urteile zum Altbergbau auf die sich die Gerichte beziehen.
Wie das Gesetz anzuwenden ist?
Das sind die Sachen zu denen ein Fachanwalt benötigt wird.
Ich möchte nicht dass der Geschädigte dann vor Gericht kein Recht bekommt!
Daher nochmal meine Frage welcher Anwalt kennt sich aus!

Glück Auf!
Meinhard
Harzer06
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Re: Fachanwalt für Bergrecht gesucht

Beitrag von Harzer06 »

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AdM_Michael
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Re: Fachanwalt für Bergrecht gesucht

Beitrag von AdM_Michael »

Meine Antwort bezog sich zunächst auf den "Vorwurf" der Aufrechterhaltung einer Bergbauberechtigung ohne die Ausübung einer bergbaulichen Tätigkeit.

Für das, was hier angefragt wird, ist zu vermuten, dass die bergbauliche Tätigkeit bereits vor Inkrafttreten des BBergG rechtmäßig beendet war. Damit bleibt vom BBergG nur § 170 übrig:
Es sind die gesetzlichen Vorschriften die zum Zeitpunkt der Entstehung der Ursache für Haftung für einen solchen Schaden gültig waren anzuwenden.

Der aktuelle Inhaber einer aktuellen Bergbauberechtigung muß aber nicht unbedingt auch der Rechtsnachfolger für die Ursache eines Schadens sein. Hier ist bei der Suche nach dem Rechtsnachfolger eher ein Fachmann für Gesellschaftsrecht gefragt. Beim Bergrecht kommt es dann weniger auf Kenntnisse im BBergG an. Es ist vielmehr historisches Recht gefragt. Ansonsten sind bei Entschädigungen und Verjährungsfristen auch noch so einige §§ des BGB zu beachten.
Bei der Festlegung von Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden handelt es sich grundsätzlich um privatrechtliche Regelungen zwischen Grundeigentümer und Bergwerksunternehmer/-eigentümer oder deren Rechtsnachfolger. Dafür bedarf es keinen Fachmann für Bergrecht.

Für eine konkrete Gefahr durch verlassene untertägige Grubenbaue kommt in NRW für die Sicherungsmaßnahmen noch das Ordnungsrecht bis zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ins Spiel. Sowohl Bergwerkseigentümer als auch Grundeigentümer kommen dann als Störer in der einen oder anderen Form in Frage und können für die Sicherungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden.

Ein Bergschadenverzicht, sollte er denn existieren, ist im Grundbuch eingetragen. Einen Grundbuchausdruck kann kostenpflichtig schriftlich bzw. per Fax oder persönlich beim Grundbuchamt beantragt werden. Von Online-Anbietern ist hier abzuraten.

Für Auskünfte über bergbauliche Belange kann man sich z.B. in NRW an die Bergbehörde wenden:
https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/them ... /index.php
Sollte ein Rechtsnachfolger für den Bergbau existieren, erfolgt durch die Bergbehörde ein Verweis auf diesen für Anfragen zu weiteren Informationen. Erteilt der Rechtsnachfolger keine weitere Auskunft, sieht er wahrscheinlich auch keine Gefahr. Zwischen Anfrage und Antwort können durchaus mehrere Wochen vergehen.
Eine Grubenbildeinsichtnahme ist bei der Bergbehörde für das betreffende Grundeigentum auf Antrag möglich, wenn entprechende rissliche Unterlagen dort existieren.
Auskünfte sowohl der Bergbehörde als auch des Rechtsnachfolgers können durchaus kostenpflichtig sein.

Urteile zum Thema sind eventuell auch z.B. unter https://openjur.de zu finden.
Eine Suchmaschine liefert mit den Begriffen "altbergbau" und "anwalt" doch schon erste Ergebnisse.

Geht es hier um einen konkret eingetretenen Schaden oder nur die Vermutung eines zukünftigen Schadens? Handelt es sich um eine bereits bestehende bauliche Anlage oder eine geplante?
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Mannl
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Re: Fachanwalt für Bergrecht gesucht

Beitrag von Mannl »

"gegen eine Bergbaugesellschaft zu vertreten, die Jahrzehnte nach Stilllegung der Grube den Bergwerksbesitz aufrecht erhält."

Die Frage ist, ob es sich nur um "Besitz" handelt oder ob bergbauliche Aktivitäten stattgefunden haben.
Ist die Gesellschaft noch tätig und kann belangt werden.

Mein Beispiel aus Zwickau: Ein "Haldensturzrecht" für eine Gesellschaft eingetragen im Grundbuch !
Die Gesellschaft wurde mehrfach umgewandelt und vereinigt.
Das Haldensturzrecht wurde nie ausgeübt.
Nun kommts - bei Grundstücksteilungen und Verkäufen "wandert" das Recht immer weiter in die Grundbücher.
Nun finde nach 100 Jahren mal jemanden der das klärt.
Übrigens wer klagen will sollte SEHR viel Geld haben …. :D (siehe openjur)
Ehre dem Bergmann, dem braven Mann !
Meinhard
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Re: Fachanwalt für Bergrecht gesucht

Beitrag von Meinhard »

Hallo erstmal Danke für die Infos,
und die recht umfangreichen Erklärungen, ich werde mal sehen wie es weiter geht.
Eines der Probleme ist sicherlich, der Bergwerkseigentum ist nicht sehr kooperativ !

Da ist dann die Frage was muss offen gelegt werden, aber das ist ein neues Thema.

Euch allen Dank für die Unterstützung!
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Jörn
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Re: Fachanwalt für Bergrecht gesucht

Beitrag von Jörn »

Meinhard hat geschrieben: So. 18. Aug 19 13:02 Eines der Probleme ist sicherlich, der Bergwerkseigentum ist nicht sehr kooperativ !
Das ist ein typische Eigenschaft eines Bergwerkseigentümers. Beruhen tut das teils aus schlechten Erfahrungen (Stichwort Schwarzbefahrer), größtenteils ist das aber schlichtweg nur pure Arroganz. Wenn die Strategen mauern, solltest Du bei den Behörden um Akteineinsicht nach Umweltinformationsgesetz bzw. Informationsfreiheitsgesetz (kommt auf das Bundesland an) bitten.

Glückauf

Jörn
"Das Bergamt braucht doch Wochen, bis es etwas genehmigt!"

Götz George in "Böse Wetter", 2015
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