Programmhinweis: Heute 29.05.08, 23:15Uhr im WDR
- micha2
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Programmhinweis: Heute 29.05.08, 23:15Uhr im WDR
WDR, Donnerstag, 29. Mai 2008, 23:15 - 01:04 (VPS 2314)
Monsanto, mit Gift und Genen
Ein Dokumentarfilm von Marie-Monique Robin, Frankreich/Deutschland/Kanada 2008
anlässlich der UNO-Konferenz über die Biologische Artenvielfalt vom 19.-30. Mai in Bonn
Regie: Marie Monique Robin
weiter ->
Kann das evt. jemand für mich digital aufzeichnen? Danke!
Gruß Micha2
Monsanto, mit Gift und Genen
Ein Dokumentarfilm von Marie-Monique Robin, Frankreich/Deutschland/Kanada 2008
anlässlich der UNO-Konferenz über die Biologische Artenvielfalt vom 19.-30. Mai in Bonn
Regie: Marie Monique Robin
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Kann das evt. jemand für mich digital aufzeichnen? Danke!
Gruß Micha2
Wenn der Wahnsinn epidemisch wird, heißt er Vernunft
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Re: Programmhinweis: Heute 29.05.08, 23:15Uhr im WDR
interessiert mich auch sehr, aber ich muss morgen früh raus und kann daher auch nur - analog - aufzeichnen. digital hätte ich den auch gerne!
ga
michael
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Re: Programmhinweis: Heute 29.05.08, 23:15Uhr im WDR
funzt!
@micha gebs dir zum Kolloquium
@micha gebs dir zum Kolloquium
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Re: Programmhinweis: Heute 29.05.08, 23:15Uhr im WDR
Herzlichen Dank!
Wenn der Wahnsinn epidemisch wird, heißt er Vernunft
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Re: Programmhinweis: Heute 29.05.08, 23:15Uhr im WDR
isser abba nich!
micha, gegen - sagen wir eine kopie - bringe ich es dir mit, ja?
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Glück auf!
Claudia
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Re: Programmhinweis: Heute 29.05.08, 23:15Uhr im WDR
Machen wir so!Claudia_Redantz hat geschrieben:isser abba nich!
micha, gegen - sagen wir eine kopie - bringe ich es dir mit, ja?
Naja, sooo gut fand ich den Film nicht. Zumindest die erste Hälfte war schleppend und sehr Personen- und Dokumentenlastig. Hier hätte eine Zusammenfassung der Manipulationen durchaus genügt. Wer sich für das Thema interessiert, sollte sich auch mal:
Die Arme Sau - eine Doku über Genfood anschauen
Genforscher vom amerikanischen Biotechnologie-Konzern Monsanto haben bestimmte Abschnitte des schweinischen Erbgutes entschlüsselt und beschrieben. Die Patenterteilung wurde beantragt. Schweinezucht wäre nur noch mit der Genehmigung des Konzerns möglich. Landwirt Christoph Zimmer befürchtet, dass bei seinen Sauen und Ferkeln diese Gene längst vorhanden sind. Er will mit DNA-Tests beweisen, dass hier ein Teil Natur, nämlich das Schwein, in die Hände eines einzigen Konzerns fallen soll. Dann müssten die Bauern künftig für jedes Schwein, das diese Genmarker trägt, Geld an Monsanto überweisen. Bei Futtermitteln, wie z.B. dem Genmais, ist das längst der Fall. Der Film geht auch der Frage nach, welche Risiken diese Nahrungsmittel für den Verbraucher haben. In Amerika gibt es bereits Fälle von Unfruchtbarkeit bei Tieren, die mit dem Genmais gefüttert wurden. Was geschieht mit dem Menschen, wenn er das Schwein isst? Stimmt die Prognose deutscher Genforscher, dass kleine Züchter bald aufgeben müssen, weil weltweit nur noch ein paar Konsortien im Wettstreit um ein marktgerechtes Schwein erfolgreich sein werden? Anschließend Gespräch mit „Bürgerinitiative für ein gentechnikfreies Schleswig-Holstein" und Landwirt Christoph Zimmer.
Wenn der Wahnsinn epidemisch wird, heißt er Vernunft
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Re: Programmhinweis: Heute 29.05.08, 23:15Uhr im WDR
Kleinerhungerlieb hat geschrieben:funzt!
@micha gebs dir zum Kolloquium
HHHHIIIIIIIEEEEEEERRRRRRR!!!!!!
Bitte auch einen Abzug für den Falk... büdde... Durch den tollen Genmais sterben nämlich hier und da auch noch paar Bienchen!!
Vielen Dank..
Falk
Mein Erzgebirge,
hoch über dunklen Schächten lauscht deiner Halden wilde Einsamkeit.
Still raunen sie von guten Himmelsmächten,
von Berggeschrei aus längst vergangener Zeit.
Edwin Bauersachs
http://www.imkerei-meyer.com
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Re: Programmhinweis: Heute 29.05.08, 23:15Uhr im WDR
Also wenn es ein Programmhinweis verdient hat, hier veröffentliucht zu werden, dann der hier:
Bernsteinzimmer, Nazigold oder gar Hitlers Leiche? Lassen wir uns überraschen...Der Abgrund - Eine Stadt stürzt ein
Montag, 2. Juni um 20:15 Uhr Pro7
Die Erde bebt und innerhalb von wenigen Sekunden verschwindet ein See im Ruhrgebiet. Alle Gutachter gehen von einem einmaligen Ereignis aus, nur die Geologin Nina hat Zweifel. Sie vermutet, dass das Wasser des Sees in alte Stollen einer Zeche eingedrungen ist.
Stürzen diese ein, droht eine Katastrophe. Weil der Wissenschaftlerin niemand glaubt, steigt sie selbst in das Labyrinth der Schächte - doch in den Tiefen warten auf sie und ihre Kumpels noch ganz andere Geheimnisse ...
Mein Haushaltstipp: Fettflecken halten sich wesentlich länger, wenn man sie hin und wieder mit etwas Butter einreibt.
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Re: Programmhinweis: Heute 29.05.08, 23:15Uhr im WDR
Die Bienen und der Gen-Mais
Florian Rötzer 01.06.2008
Das Verwaltungsgericht Augsburg entschied in einem wichtigen Urteil zugunsten des Anbaus von gentechnisch verändertem Monsanto-Bt-Mais
Das Verwaltungsgericht Augsburg hatte einen schwierigen Fall zu entscheiden. Ein Imker aus Kaisheim bei Donauwörth hatte gegen den Anbau von gentechnisch verändertem Mais (MON810) vom Konzern Monsanto auf einem staatlichen Versuchsgut geklagt, nachdem 4 Prozent gentechnisch veränderte Pollen bei seinen Bienenvölkern gefunden wurden. Seine Bienenvölker standen 200 Meter entfernt von dem Maisfeld, eine Entfernung, die nach dem Gentechnikgesetz zwischen den 150 Metern für ein konventionelles Maisfeld und den 300 Metern für ein Feld mit Öko-Mais liegt.
Die Bienen halten sich aber nicht an die Sicherheitsabstände, die das – erst nach der Klage verabschiedete – Gentechnikgesetz festlegt, zumal dabei nicht Bienen, sondern nur der Pollenflug berücksichtigt wird. Bienen fliegen auch schon einmal ein paar Kilometer, um Pollen zu sammeln. Maisfelder sind da, wo sie sind. Es handelt sich, würde man die dem Gesetz zugrunde liegenden Einschätzungen hinsichtlich des Pollenflugs zustimmen, um eine juristische Leerstelle, an die man nicht gedacht hat oder nicht denken wollte. Schließlich werden Sicherheitsabstände zur Farce, wenn man den Insektenflug, der ja nicht nur Bienen betrifft, mit einbeziehen würde.
Was also tun, wenn ein Imker einen Honig anbieten will, der nicht mit Pollen von gentechnisch verändertem Mais verunreinigt und naturrein sein soll? Letztes Jahr hatte der Imker Karl-Heinz Bablok vor dem Gericht noch einen Erfolg erzielen können. Mon 810 ist nämlich ein Mais, der in der EU nicht für den menschlichen Verzehr zugelassen ist. Um den Mais resistent gegen Schädling Maiszünsler zu machen, wurde in ihn ein Gen des Bakteriums Bacillus thuringiensis (Bt) eingeführt, das ein Toxin codiert. Nach EU-Recht, so das Urteil des Gerichts 2007, enthalte der Honig durch die Verunreinigung nicht nur gentechnisch veränderte Organismen, sondern er sei auch nicht mehr Verkehrs- und verbrauchsfertig. Die Anordnung (1) des Gerichts lautete: "Der Antragsgegner hat auf den Grundstücken (…) den Mais der Linie MON 810 vor der Blüte zu ernten oder die Pollenfahnen während der Blütezeit mehrfach so abzuschneiden, dass kein Maispollen von Bienen aufgenommen werden kann."
Das wollten Monsanto und Freistaat Bayern aufgrund der ernsten Konsequenzen für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen nicht auf sich sitzen lassen, man legte Widerspruch ein und am Freitag entschied die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts erneut über die mobilen Insekten, das ruhende Feld und die widerstreitenden Interessen des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen und der Gewinnung eines naturreinen, nicht verunreinigten Honigs.
Dass das nicht im Sinne des Imkers ausgehen würde, hat man schon erwarten dürfen. Das Verwaltungsgericht hält zwar aufrecht, dass Pollen der MON 810-Maissorte auch nicht in geringsten Mengen in den Honig gelangen darf, damit dieser noch als Lebensmittel verkauft werden kann, aber die Richterin drehte, wie die Augsburger Allgemeine berichtet (2), die Verantwortlichkeit um. Nun muss nicht mehr der Anbauer dafür sorgen, dass die Bienen keinen Pollen von dem gentechnisch veränderten Mais aufnehmen können, sondern der Imker. Der soll die Bienenstöcke, die jetzt von 1500 Meter von dem Maisfeld stehen, einfach während der Blütezeit woanders hinbringen, schließlich sind die mobil, das Feld aber nicht. In dem Fall wurde also für die Pflanzen, gegen die Tiere, für die Immobilität, gegen die Mobilität entschieden. Wer sich prinzipiell bewegen kann, muss dies auch machen, um sich vor Schaden zu bewahren. Die immobilen Risikoverursacher können erwarten, dass die Mobilen weichen. Die Verlegung der Bienenstöcke sei zumutbar, Schadenersatz könne dafür nicht verlangt werden. Er kann zwar Schadensersatz für den verunreinigten Honig verlangen, den Nachweis muss er aber erbringen.
Damit ist der Imker der Gelackmeierte. Das Gericht hat sich allerdings, wie so gerne, auch einer wirklichen Entscheidung entzogen. Zwar hat es die Anbauer von gentechnisch veränderten Pflanzen begünstigt, aber gleichzeitig festgestellt, dass Bienen über eine Entfernung von drei Kilometern die Pollen sammeln und damit auch verbreiten können. Das bedeutet eigentlich, dass ein Sicherheitsabstand von 300 Metern eine Farce ist und dass eine Koexistenz nur über kilometerweite Entfernungen möglich wäre. Ungelöst bleibt auch, welche Mobilität ein Imker erbringen müsste, wenn in der näheren Umgebung bei der Blütezeit kein ausreichender Abstand zu Feldern mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefunden werden kann.
"Die Entscheidung macht deutlich, dass die Imkerei durch die Agro-Gentechnik im Kern getroffen ist. Es kann nicht richtig sein, dass die von Monsanto zu verantwortenden Zulassungsdefizite von den Imkern oder von den Landwirten die diesen Mais anbauen, ausgebadet werden müssen", erklärte Thomas Radetzki, Vertreter des Bündnisses (3), das den klagenden Imker unterstützt. Man will in die Berufung gehen.
Wenn nicht, was beispielsweise die CSU mittlerweile fordert (4), eine gentechnikfreie Zone Bayern erklärt werden kann, dürften längerfristig die Imker und Bio-Bauern mitsamt ihren Kunden das Nachsehen haben, zumindest bei Pflanzen, die als Lebensmittel zugelassen sind.
Links
(1) http://taz.de/blogs/wp-inst/wp-content/ ... i_2007.pdf
(2) http://www.augsburger-allgemeine.de/Hom ... ,4289.html
(3) http://www.bienen-gentechnik.de/
(4) http://www.merkur-online.de/regionen/ba ... 830,926759
Telepolis Artikel-URL: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/28/28034/1.html
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Florian Rötzer 01.06.2008
Das Verwaltungsgericht Augsburg entschied in einem wichtigen Urteil zugunsten des Anbaus von gentechnisch verändertem Monsanto-Bt-Mais
Das Verwaltungsgericht Augsburg hatte einen schwierigen Fall zu entscheiden. Ein Imker aus Kaisheim bei Donauwörth hatte gegen den Anbau von gentechnisch verändertem Mais (MON810) vom Konzern Monsanto auf einem staatlichen Versuchsgut geklagt, nachdem 4 Prozent gentechnisch veränderte Pollen bei seinen Bienenvölkern gefunden wurden. Seine Bienenvölker standen 200 Meter entfernt von dem Maisfeld, eine Entfernung, die nach dem Gentechnikgesetz zwischen den 150 Metern für ein konventionelles Maisfeld und den 300 Metern für ein Feld mit Öko-Mais liegt.
Die Bienen halten sich aber nicht an die Sicherheitsabstände, die das – erst nach der Klage verabschiedete – Gentechnikgesetz festlegt, zumal dabei nicht Bienen, sondern nur der Pollenflug berücksichtigt wird. Bienen fliegen auch schon einmal ein paar Kilometer, um Pollen zu sammeln. Maisfelder sind da, wo sie sind. Es handelt sich, würde man die dem Gesetz zugrunde liegenden Einschätzungen hinsichtlich des Pollenflugs zustimmen, um eine juristische Leerstelle, an die man nicht gedacht hat oder nicht denken wollte. Schließlich werden Sicherheitsabstände zur Farce, wenn man den Insektenflug, der ja nicht nur Bienen betrifft, mit einbeziehen würde.
Was also tun, wenn ein Imker einen Honig anbieten will, der nicht mit Pollen von gentechnisch verändertem Mais verunreinigt und naturrein sein soll? Letztes Jahr hatte der Imker Karl-Heinz Bablok vor dem Gericht noch einen Erfolg erzielen können. Mon 810 ist nämlich ein Mais, der in der EU nicht für den menschlichen Verzehr zugelassen ist. Um den Mais resistent gegen Schädling Maiszünsler zu machen, wurde in ihn ein Gen des Bakteriums Bacillus thuringiensis (Bt) eingeführt, das ein Toxin codiert. Nach EU-Recht, so das Urteil des Gerichts 2007, enthalte der Honig durch die Verunreinigung nicht nur gentechnisch veränderte Organismen, sondern er sei auch nicht mehr Verkehrs- und verbrauchsfertig. Die Anordnung (1) des Gerichts lautete: "Der Antragsgegner hat auf den Grundstücken (…) den Mais der Linie MON 810 vor der Blüte zu ernten oder die Pollenfahnen während der Blütezeit mehrfach so abzuschneiden, dass kein Maispollen von Bienen aufgenommen werden kann."
Das wollten Monsanto und Freistaat Bayern aufgrund der ernsten Konsequenzen für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen nicht auf sich sitzen lassen, man legte Widerspruch ein und am Freitag entschied die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts erneut über die mobilen Insekten, das ruhende Feld und die widerstreitenden Interessen des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen und der Gewinnung eines naturreinen, nicht verunreinigten Honigs.
Dass das nicht im Sinne des Imkers ausgehen würde, hat man schon erwarten dürfen. Das Verwaltungsgericht hält zwar aufrecht, dass Pollen der MON 810-Maissorte auch nicht in geringsten Mengen in den Honig gelangen darf, damit dieser noch als Lebensmittel verkauft werden kann, aber die Richterin drehte, wie die Augsburger Allgemeine berichtet (2), die Verantwortlichkeit um. Nun muss nicht mehr der Anbauer dafür sorgen, dass die Bienen keinen Pollen von dem gentechnisch veränderten Mais aufnehmen können, sondern der Imker. Der soll die Bienenstöcke, die jetzt von 1500 Meter von dem Maisfeld stehen, einfach während der Blütezeit woanders hinbringen, schließlich sind die mobil, das Feld aber nicht. In dem Fall wurde also für die Pflanzen, gegen die Tiere, für die Immobilität, gegen die Mobilität entschieden. Wer sich prinzipiell bewegen kann, muss dies auch machen, um sich vor Schaden zu bewahren. Die immobilen Risikoverursacher können erwarten, dass die Mobilen weichen. Die Verlegung der Bienenstöcke sei zumutbar, Schadenersatz könne dafür nicht verlangt werden. Er kann zwar Schadensersatz für den verunreinigten Honig verlangen, den Nachweis muss er aber erbringen.
Damit ist der Imker der Gelackmeierte. Das Gericht hat sich allerdings, wie so gerne, auch einer wirklichen Entscheidung entzogen. Zwar hat es die Anbauer von gentechnisch veränderten Pflanzen begünstigt, aber gleichzeitig festgestellt, dass Bienen über eine Entfernung von drei Kilometern die Pollen sammeln und damit auch verbreiten können. Das bedeutet eigentlich, dass ein Sicherheitsabstand von 300 Metern eine Farce ist und dass eine Koexistenz nur über kilometerweite Entfernungen möglich wäre. Ungelöst bleibt auch, welche Mobilität ein Imker erbringen müsste, wenn in der näheren Umgebung bei der Blütezeit kein ausreichender Abstand zu Feldern mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefunden werden kann.
"Die Entscheidung macht deutlich, dass die Imkerei durch die Agro-Gentechnik im Kern getroffen ist. Es kann nicht richtig sein, dass die von Monsanto zu verantwortenden Zulassungsdefizite von den Imkern oder von den Landwirten die diesen Mais anbauen, ausgebadet werden müssen", erklärte Thomas Radetzki, Vertreter des Bündnisses (3), das den klagenden Imker unterstützt. Man will in die Berufung gehen.
Wenn nicht, was beispielsweise die CSU mittlerweile fordert (4), eine gentechnikfreie Zone Bayern erklärt werden kann, dürften längerfristig die Imker und Bio-Bauern mitsamt ihren Kunden das Nachsehen haben, zumindest bei Pflanzen, die als Lebensmittel zugelassen sind.
Links
(1) http://taz.de/blogs/wp-inst/wp-content/ ... i_2007.pdf
(2) http://www.augsburger-allgemeine.de/Hom ... ,4289.html
(3) http://www.bienen-gentechnik.de/
(4) http://www.merkur-online.de/regionen/ba ... 830,926759
Telepolis Artikel-URL: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/28/28034/1.html
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Re: Programmhinweis: Heute 29.05.08, 23:15Uhr im WDR
will nur nochmal an den Abgrundfilm heute Abend um 20:15 auf pro7 erinnern...
- Claudia
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Re: Programmhinweis: Heute 29.05.08, 23:15Uhr im WDR
werbepause...
wenn einfahren per seilfahrt sooo einfach wäre... hach...
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Glück auf!
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Re: Programmhinweis: Heute 29.05.08, 23:15Uhr im WDR
friwo hat wiedermal gegen ceag gewonnen...
Der Wurm muss dem Fisch schmecken und nicht dem Angler !!!
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Re: Programmhinweis: Heute 29.05.08, 23:15Uhr im WDR
mal wieder ein typisch auf action ausgemachter film, aber von pro sieben hab ich auch nichts anderes erwartet. sie haben sich ja schon bei den untertageszenen ein bisschen mühe gegeben, aber das ein paar hundert meter tief noch ne ratte rumläuft, und man in ner stillgelegten zeche strom und bewetterung wieder in gang bekommt indem man ein paar drähte zusammenbastelt...naja über die logik des verfilmten will ich mich jetzt nicht auslassen
ich will mal sehen wie einer mit nem abbauhammer so schöne löcher in den fels bekommt
ich will mal sehen wie einer mit nem abbauhammer so schöne löcher in den fels bekommt
Re: Programmhinweis: Heute 29.05.08, 23:15Uhr im WDR
Alles hat einen realen Hintergrund.... brandaktuell!!
http://hubpages.com/hub/texassinkhole
http://www.mahalo.com/Texas_Sinkhole
http://www.cnn.com/2008/US/05/08/texas. ... ref=rss_us
Jörn
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Jörn
"Das Bergamt braucht doch Wochen, bis es etwas genehmigt!"
Götz George in "Böse Wetter", 2015
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