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Gedingezeichen im Durchhieb?

Verfasst: Fr. 22. Jul 16 21:07
von milnaaer
Am Stoß eines kurzen Durchhiebs fanden sich diese beiden recht grob gearbeiteten Zeichen. Das linke könnte ein Schneeberger Gedinge darstellen???
Der Durchhieb (ohne Gangstreichen) endet 2m links davon als Mausloch auf der 1. Abbausohle eines Flachen, und 2m rechts davon an einem schlammerfüllten Gesenk oder Fallort, an welchem eine versatzerfüllte Strecke auf einen Stehenden einkommt.
Zum unmittelbar daneben befindlichen Schacht hat der Durchhieb Anschluss. Auffällig ist, dass der Schacht auf eine Gangscharung niedergebracht und ab hier auf den Flachen ausgerichtet wurde.
Meine Frage: Können die Zeichen oder auch der 4m lange Durchhieb an sich als Grubenfeldgrenze, als Beginn der 1. oberen Maaß oder was weiß ich angesehen werden?
Von den Abmessungen her trifft das zweite zu. Was meint ihr?
PS: Eine Skizze ist noch nicht fertig, wird nachgereicht.

Re: Gedingezeichen im Durchhieb?

Verfasst: Sa. 23. Jul 16 11:22
von EnoM
In Anbetracht des Schachtes auf einer Gangscharung möchte ich mal nur ganz pauschal in den Raum werfen, das es sich da um den Schacht der Fundgrube/oder die Vierung handeln könnte. Im Erzgebirge herrschte vielerorts die Grundüberzeugung, das Gangscharungen/kreuzungen reich vererzt sind/sein können.
Wäre es nun wirklich der Fundgrubenschacht (vielleicht ists dir bekannt), dann wäre die Länge der Fundgrube auszumessen und somit zumindest der Beginn einer Maaß möglicherweise unpassend. Vielleicht hat aber auch der versetzte Stehende eine beteutendere Rolle, ohne Skizze bleibts aber alles nur Mutmaßung.

Re: Gedingezeichen im Durchhieb?

Verfasst: Sa. 23. Jul 16 13:06
von Uran
Entscheidend ist der Zeitraum und der Ort der Auffahrung.

Re: Gedingezeichen im Durchhieb?

Verfasst: So. 24. Jul 16 11:54
von milnaaer
Ich muss meine Vermutung revidieren. Es dürfte sich, wie Eno schon sagte, um einen Fundgrubenschacht handeln. Gestern konnte die untere Sohle des in SO streichenden Ganges bis zum Stollnort befahren werden. Die Ortsbrust ist ca. 78m vom Schacht entfernt (+/- 2m), der Gang steht dort weiter an. Ort: Ostteil der Annaberger Kuppel, der Zeitraum ist zwischen 1675 und 1745 anzusetzen.
Die Skizze habe ich auf die Schnelle erstellt, von Genauigkeit kann erstmal keine Rede sein.
Vor allem interessiert mich der zwischensöhlige Durchhieb, das Wann, Warum usw.
Das nördlich anschließende Grubenfeld gehörte einer 1680 begonnenen Fundgrube an.

Re: Gedingezeichen im Durchhieb?

Verfasst: So. 21. Aug 16 9:49
von milnaaer
Beim Durchhieb handelt es sich um die Grenze zweier Fundgruben. Die südliche wurde Ende 1679 begonnen, indem ein alter Schacht nachgeteuft und ein tiefer Stolln unter den alten oberen Stolln (1591/93) gehauen wurde. Der alte Stolln wurde mit Masse aus dem unteren Stolln versetzt.
Die nördliche Grube wurde ab Anfang 1680 auf einen anderen Gang von deren Hauptschacht hierher durchgeschossen, u.a. der gemeinsamen Wasserwegsamkeit wegen. Dort befindet sich auch ein schnurgerader Quergestein-Stolln, der eher als Vierung in Frage kommt.
Betreiber beider Gruben war ein und dieselbe Person für ein und dieselbe Gewerkschaft.
Könnte der Sinn des (im Gedinge gefahrenen ?) Durchhiebs vielleicht auch darin bestanden haben, die beiden Gruben (am Anschlag) räumlich zu trennen, z.B. um den Masseversatz vom unteren in den oberen Stolln zu gewährleisten und dabei den gleichzeitigen Betrieb auf der nördlichen Grube aufrechtzuerhalten?
Ich gehe davon aus, dass nur der Versatz der südlichen Grube auch in den alten Südstolln eingebracht werden durfte.

Re: Gedingezeichen im Durchhieb?

Verfasst: So. 21. Aug 16 20:02
von Uran
Auch wenn der Betreiber der beiden Gruben dieselbe Person ist, können die Gruben durchaus rechtlich getrennt sein. Damit muß man die Grubenfeldgrenzen markieren. Ist doch heute bei manchen Betrieben auch nicht anders.
Ein Nachsatz. Hatte vorher die Skizze nicht gesehen. Der Durchhieb ist mit Sicherheit älter. Wie es aussieht, hat das Gedingezeichen mit dem Durchhieb nur insofern etwas zu tun, das der Querschlag im Gedinge aufgefahren wurde. Da am Durchschlag kein Markscheidezeichen ist, muss man davon ausgehen, das es sich nur um ein Grubengebäude handelt und der Durchschlag aus Gründen der Wetterführung gemacht wurde.

Re: Gedingezeichen im Durchhieb?

Verfasst: Di. 23. Aug 16 22:16
von milnaaer
Uran hat geschrieben:Der Durchhieb ist mit Sicherheit älter
Das würde zeitlich gesehen wohl dafür sprechen, dass es sich um ein Schneeberger Gedinge handelt. (Danke Norbert)
Uran hat geschrieben:Da am Durchschlag kein Markscheidezeichen ist, muss man davon ausgehen, das es sich nur um ein Grubengebäude handelt und der Durchschlag aus Gründen der Wetterführung gemacht wurde.
Für recht viel mehr als Wetterführung eignete sich der knappe Durchschlag zum oberen Stolln auch nicht (siehe Foto). Die Wetterführung macht Sinn, wenn man sich den Schacht für den Zeitpunkt der Fahrung des Durchhiebs komplett wegdenkt. Der Zugang zur alten Fundgrube (evtl. die von 1591) kann ja ganz wo anders gewesen sein.