Bergrecht?

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Gast

Beitrag von Gast »

Hi!
Bin eigentlich Mineraliensammler :eek: und bin so auch langsam ans Thema Bergbau näher gekommen. Tja jetzt würde mich halt interessiern wie die rechtliche Lage in Bayern ( bin aus dem Bayerwald) ist für die befahrung von Bergwerken. Wie kann man mit dem Besitzer eine Regelung treffen dass beide Seiten rechtlich aus dem Schneider sind? Oder muss man auf dass wegsehen des Besitzers hoffen und hoffen dass nichts passiert?

Nicht dass ihr jetzt denkt da kommt wieder so ein "Schwarzbefahrer" der dann nur verwüstung im Stollen hinterläst! Ne bin zwar für ein paar selbergefunden Belege aus Bergwerken recht dankbar aber richtige "Abbau" von Mineralien z.T. mit schweren Gerät davon halt ich nichts.

Hab zwar erst ein paar Befahrungen ( Venizanerschacht in Wölsendorferrevier/ Oberpfalz oder wieder befahrbarmachung der Fürstenzeche in Lam/ Bayerwald) und deshalb wend ich mich an die "Experten" :) und hoffe ihr konnt mir da weiter Helfen!

Glück Auf!

Florian
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micha2
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Beitrag von micha2 »

Schwieriges Thema!
Wenn man das Einverständniss des Grundeigentümers hat ist das zumindest kein Hausfriedensbruch mehr. Das ist zwar ein Straftatbestand, wird aber ohne Strafanzeige des Eigentümers nicht verfolgt. Und wenn man die Genehmigung desselben schon hat, wird er Dich wohl nicht anzeigen :D
Deswegen kann man aber dennoch mit etlichen anderen Gesetzen in Konflikt kommen: Naturschutzgesetz, Denkmalschutzgesetz etc... Das sind aber in der Regel (nur) Ordnungswiedrigkeiten.
Siehe auch: Nachtrag zum Befahrerhandbuch.

Für nähere Infos bezügl. bayrischem Bergrecht:
Wende Dich doch mal an Thomas Obermüller. Als Betreiber der
Fürstenzeche/Lam
hat der öfters mit dem bayr. Bergamt zu tun und kann dazu evt. mehr sagen.

Zum Thema Untertageunfall:
Wenn was passiert, solle man nicht!!! die örtliche Polizei oder Feuerwehr verständigen. Das hat oft zur Folge, wie in der Vergangenheit schon öfters geschehen, daß Hundertschaften der örtlichen Hilfskräfte für eine völlig banale Bergungsaktion mobilisiert werden. Das treibt natürlich die Kosten der Rettungsaktion in astronomische Höhen. Besser ist, über die Rettungsleitstellen (oder direkt) die entsprechenden Höhlenrettungsorganisationen zu alarmieren. Eine Übersicht mit den Notfallnummern findet man hier:
Notfall

Glück Auf
Wenn der Wahnsinn epidemisch wird, heißt er Vernunft
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Waldschrat
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Beitrag von Waldschrat »

Ich denke auch dass zu viele Parameter hier mitspielen als dass man eine eindeutige Antwort geben kann. Dies Thema ist im alten Forum auch schon öfters diskutiert worden. (BTW, liebe Administratoren, wie wärs damit, die wichtigsten Beiträge des alten Forums in einer FAQ zusammenzutragen?):rolleyes:
Aus der Erfahrung ist zu erwarten, dass der Eigentümer aus zwei Gründen nicht zur Zustimmung neigen wird: Er kann auch dann haftbar gemacht werden, wenn der Befahrer schriftlich erklärt, auf eigene Gefahr zu handeln. Und sein Entgegenkommen könnte sich herumsprechen, sodass jede Woche einer vor der Tür steht und Zugang haben will.
Einfacher ist es, wenn man sich regional bereits einen Namen als vertrauenswürdige, möglichst halbamtliche Person gemacht hat (Heimatpfleger oder was sonst so passt). Oder sich einer als vertrauenswürdig bekannten Organisation anschließt.
Selbst wenn rechtlich nichts dagegen spricht, kann der Eigentümer aus persönlichen Gründen immer noch sein Einverständnis verweigern. Daher ist die Frage nach der rechtlichen Situation zwar wichtig, aber nicht entscheidend.
Sofern man keine Zäune übersteigt oder Türen gewaltsam öffnet kann man sich auch auf das freie Betretungsrecht aller Teile von Natur und Landschaft berufen. ;)
Vorwärts, abwärts! (ASP)
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MichaP
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Beitrag von MichaP »

BTW, liebe Administratoren, wie wärs damit, die wichtigsten Beiträge des alten Forums in einer FAQ zusammenzutragen?
das alte forum wird archiviert weiterhin lesbar bleiben. eine zusammenfassung kostet viel zeit... mal sehn!:rolleyes:
Glück auf!

Michael
______________________________________
Gast

Beitrag von Gast »

Danke für die Auskünfte!!

War am Wochenende in der Oberpfalz unterwegs, bin zufällig an einem Steinbruch bei Erbendorf vorbeigerfahren. Bin eigentlich beim Mineraliensammeln gewesen, schau mich a bisserl um und seh einen schönen Stolleneingang mittem im Steinbruch! Hatte natürlich keine Grubenausrüstung dabei, werd mir dass schon mal noch anschaun! Muss vermutlich schon ein etwas längerer Stollen sein waren Gleise drin, aber mehr kann ich nicht sagen. Hat da vielleicht jemand ein paar Infos? Könnte vielleicht der Marienstollen bei Erbendorf sein ( meine Vermutung) ein Untertage Specksteinabbau?

Glück auf ! :)
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